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Umweltinformationsgesetz 

Beschreibung

Die Umweltinformationsrichtlinie der EU (RL 2003/4/EG) verpflichtet die Mitgliedsstaaten dazu

  • Maßnahmen zur Unterstützung des freien Zugangs zu Umweltinformationen zu ergreifen und
  • eine aktive Informationsverbreitung durch die nach der Richtlinie informationspflichtigen Stellen zu gewährleisten.

Das Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz (LUIG) hat diese Richtlinie umgesetzt und ist für die Landeshauptstadt Mainz maßgeblich.

Die Landeshauptstadt Mainz ist informationspflichtige Stelle gemäß LUIG.
Das Grün- und Umweltamt ist mit der Koordinationsfunktion bezüglich der aktiven und passiven Informationspflicht beauftragt.

Adresse

Besucheranschrift

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus B
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden

Rechtsgrundlagen

  • Umweltinformationsrichtlinie der EU (RL 2003/4/EG)
  • Landesumweltinformationsgesetz Rheinland-Pfalz (LUIG)