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Stadtorden/Fastnachtsorden, Beantragung 

Beschreibung

Besonderes Engagement in der Mainzer Fastnacht würdigt der Oberbürgermeister mit dem Mainzer Stadtorden. Zum Orden wird eine Urkunde ausgefertigt. Die Verleihung erfolgt üblicherweise im Rahmen einer Fastnachtsveranstaltung durch den Oberbürgermeister, eine Vertreterin oder einen Vertreter. 

Jede Bürgerin und jeder Bürger, in der Regel Mitglied eines Fastnachtsvereins oder einer Fastnachtsgarde, kann eine Auszeichnung mit dem Stadtorden erhalten. Anträge zur Verleihung eines Stadtordens werden durch die Vorsitzenden/Präsidenten des betreffenden Vereins gestellt. Die Mainzer Stadtteile auf der anderen Seite des Rheins (Amöneburg, Kastel und Kostheim) sind miteingeschlossen.

Nach Eingang des Antrags prüft das Protokoll und unterrichtet die Antragstellerin oder den Antragsteller  über das Ergebnis und organisiert die Ordensüberreichung. 

Pro Verein oder Garde wird nur ein Stadtorden je Kampagne verliehen. Bei städtischen Fastnachtsjubiläen (11, 25, 33, 44, 50, 55, 75, 100, 111, 121, 125, 150, 175) auch bis zu zwei Orden. 

Defekte Stadtorden, die nicht älter als 2 Jahre alt sind, können dem Protokoll zur Reparatur überlassen werden. Danach ist die Reparatur der Besitzerin oder dem Besitzer selbst überlassen. Bei Verlust des Ordens beschafft das Protokoll gegen Vorlage der Urkunde zu Lasten der Besitzerin oder des Besitzers zum Selbstkostenpreis einen Ersatz.

 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2062
Telefax
+49 6131 12-3819
E-Mail
protokollstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Unterlagen

Ausgefüllter Antrag, Download des Antragsformulars siehe unten

Fristen

Mindestens 3 Wochen vor gewünschtem Termin

Rechtsgrundlagen

Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, Festlegung des Oberbürgermeisters

Hinweise

Der Antrag ist per Post, Fax oder E-Mail an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz zu richten.