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Stadtorden/Fastnachtsorden, Beantragung 

Beschreibung

Besonderes Engagement in der Mainzer Fastnacht würdigt der Oberbürgermeister mit dem Mainzer Stadtorden. Zum Orden fertigen wir eine Urkunde aus. Die Verleihung erfolgt üblicherweise im Rahmen einer Fastnachtsveranstaltung durch den Oberbürgermeister oder einer Vertretung. 

Alle Bürger:innen, die in der Regel Mitglied eines Fastnachtsvereins oder einer Fastnachtsgarde sind, können eine Auszeichnung mit dem Stadtorden erhalten. Anträge zur Verleihung eines Stadtordens stellen die Vorsitzenden/Präsident:innen des betreffenden Vereins. Die Mainzer Stadtteile auf der anderen Seite des Rheins (Amöneburg, Kastel und Kostheim) sind miteingeschlossen.

Nach Eingang des Antrags prüft das Protokoll und unterrichtet die Antragsteller:innen über das Ergebnis und organisiert die Ordensüberreichung. 

Pro Verein oder Garde verleihen wir nur einen Stadtorden je Kampagne. Bei städtischen Fastnachtsjubiläen (11, 25, 33, 44, 50, 55, 75, 100, 111, 121, 125, 150, 175 Jahre) auch bis zu zwei Orden. 

Defekte Stadtorden, die nicht älter als 2 Jahre alt sind, können Sie dem Protokoll zur Reparatur überlassen. Danach sind Sie selbst verantwortlich für die Reparatur des Ordens. Bei Verlust des Ordens beschafft das Protokoll einen Ersatz. Hierzu müssen Sie die Urkunde vorlegen. Wir stellen Ihnen den Ersatz zum Selbstkostenpreis in Rechnung.

 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2062
Telefax
+49 6131 12-3819
E-Mail
protokollstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Nils Daubermann  +49 6131 12-2062  Nils.Daubermannstadt.mainzde

Unterlagen

Ausgefüllter Antrag, Download siehe unten

Fristen

Mindestens 3 Wochen vor gewünschtem Termin

Rechtsgrundlagen

Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, Festlegung des Oberbürgermeisters

Hinweise

Den Antrag richten Sie bitte per Post, Fax oder E-Mail an den Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Mainz.