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Anleinpflicht von Hunden in Mainz 

Beschreibung

Anleinpflicht von Hunden:

  • in öffentlichen Anlagen
  • im Bereich der Fußgängerzonen
  • in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten
  • aufgrund von Rechtsverordnungen des Umweltamtes

Bei festgestellten Verstößen:

  • Meldung an die Sachbearbeitung (siehe Formular), daraufhin ist ein Ordnungs- oder Verwarnungsgeld möglich

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3993
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Wenn Sie persönlich mit unseren Mitarbeitenden aus dem Fachbereich Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben     A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,      Buchstaben     I bis S, St      Tel. 12-2414
Herr Busch,       Buchstaben    Sch, T bis Z   Tel. 12-2399

Fischereischeine:

Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132



Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Heike Neumann Anleinpflicht von Hunden in Mainz, freilaufende, streunende Hunde und gefährliche Hunde, Landeshundegesetz, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten  +49 6131 12-3993  Heike.Neumannstadt.mainzde

Unterlagen

Da eine eigenhändige Unterschrift in dem Formular notwendig ist, bitten wir Sie, uns diese nicht per E-Mail zu übersenden. Es werden deshalb nur Anträge/Anzeigen akzeptiert, die uns unterschrieben auf dem Postwege oder per Fax zugehen

Benötigte Angaben bei Meldung eines nicht-angeleinten Hundes:

  • Genaue Tatzeit
  • Tatort sowie
  • kurze Schilderung des Verstoßes
  • mit Personenbeschreibung und Angabe der Hunderasse.

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 3 Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen

  • § 1 und § 2 Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von einzelnen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Mainz gegen Verunreinigung durch Hunde

  • § 2 Abs. 2 Grünanlagensatzung

  • Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)

  • Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiet

Hinweise

  • Gemäß § 28 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Haus- und Stalltiere im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.

  • Weitere Zuständigkeiten nach Dienstschluss ab 15.30 Uhr: Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes, Tel. 06131 12-49333 (rund um die Uhr besetzt)