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Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung (30.03.02) 

Beschreibung

Das Sachgebiet ist zuständig für die Gefahrenabwehr als Allgemeine Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung. Die Zentrale Koordinierungsstelle für Veranstaltungen ist ebenso ein Teil hiervon wie der Aufgabenbereich des Schutzes vor Überfahrtaten und die Versammlungsbehörde. Weitere Aufgaben ergeben sich aus den Zuständigkeiten des Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrechts. Der Prostitutionsschutz und die Fischereiverwaltung sind ebenfalls Teil der wahrgenommenen Aufgaben. Die Abwehr von Gefahren durch gefährliche Hunde und der Infektionsschutz sind weitere Wirkbereiche des Sachgebietes.