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Anleinpflicht von Hunden, Verstoß melden 

Beschreibung

Hunde dürfen in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums nur angeleint geführt werden. An folgenden Orten besteht eine Anleinpflicht:

  • in öffentlichen Anlagen
  • im Bereich der Fußgängerzonen
  • in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten

Wenn Sie Hundebesitzer:innen beobachten, die dieser Anleinpflicht nicht nachkommen, können Sie das melden. Nutzen Sie dazu das Formular im Downloadbereich. Ihre Anzeige kann zu einem Ordnungs- oder Verwarnungsgeld für die Hundebesitzer:innen führen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3993
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).

Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.

Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).

Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben        A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,   Buchstaben        I bis S, St     Tel. 12-2414
Herr Busch,    Buchstaben   Sch, T bis Z         Tel. 12-2399

Fischereischeine:

Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132

Romy Anthes,         Tel. 12-3236



Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Heike Neumann  +49 6131 12-3993  gefaehrliche.hundestadt.mainzde

Unterlagen

Wir bearbeiten ausschließlich Anzeigen, die Sie uns unterschrieben per Post oder per Fax zuschicken.

Benötigte Angaben bei Meldung eines nicht-angeleinten Hundes:

  • Genaue Tatzeit
  • Tatort
  • kurze Schilderung des Verstoßes
  • Personenbeschreibung und Angabe der Hunderasse

Rechtsgrundlagen

  • § 2 Abs. 3 Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen
  • § 1 und § 2 Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von einzelnen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Mainz gegen Verunreinigung durch Hunde 
  • § 2 Abs. 2 Grünanlagensatzung
  • Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
  • Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiet

Hinweise

  • Gemäß § 28 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Haus- und Stalltiere im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. 
  • Weitere Zuständigkeiten nach Dienstschluss ab 15.30 Uhr: Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes, Telefon 06131 12-49333 (rund um die Uhr besetzt)