Anleinpflicht von Hunden, Verstoß melden
Beschreibung
Hunde dürfen in bestimmten Bereichen des öffentlichen Raums nur angeleint geführt werden. An folgenden Orten besteht eine Anleinpflicht:
- in öffentlichen Anlagen
- im Bereich der Fußgängerzonen
- in bestimmten Natur- und Landschaftsschutzgebieten
Wenn Sie Hundebesitzer:innen beobachten, die dieser Anleinpflicht nicht nachkommen, können Sie das melden. Nutzen Sie dazu das Formular im Downloadbereich. Ihre Anzeige kann zu einem Ordnungs- oder Verwarnungsgeld für die Hundebesitzer:innen führen.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3993
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.
Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:
Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).
Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.
Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).
Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:
Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:
Herr Weishahn, Buchstaben A bis H Tel. 12-2409
Herr Müller, Buchstaben I bis S, St Tel. 12-2414
Herr Busch, Buchstaben Sch, T bis Z Tel. 12-2399
Fischereischeine:
Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Michelle Schönberg, Tel. 12-3132
Romy Anthes, Tel. 12-3236
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Heike Neumann | +49 6131 12-3993 | gefaehrliche.hundestadt.mainzde |
Unterlagen
Wir bearbeiten ausschließlich Anzeigen, die Sie uns unterschrieben per Post oder per Fax zuschicken.
Benötigte Angaben bei Meldung eines nicht-angeleinten Hundes:
- Genaue Tatzeit
- Tatort
- kurze Schilderung des Verstoßes
- Personenbeschreibung und Angabe der Hunderasse
Rechtsgrundlagen
- § 2 Abs. 3 Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen
- § 1 und § 2 Gefahrenabwehrverordnung zum Schutz von einzelnen Grünanlagen im Gebiet der Stadt Mainz gegen Verunreinigung durch Hunde
- § 2 Abs. 2 Grünanlagensatzung
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG)
- Rechtsverordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturschutzgebiet
Hinweise
- Gemäß § 28 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Haus- und Stalltiere im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können.
- Weitere Zuständigkeiten nach Dienstschluss ab 15.30 Uhr: Zentraler Vollzugs- und Ermittlungsdienst des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes, Telefon 06131 12-49333 (rund um die Uhr besetzt)
