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Fischereischein beantragen 

Beschreibung

Wenn Sie einen Fischereischein in Rheinland-Pfalz erwerben möchten, müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz bzw. Mainz haben, ein Vorbereitungsseminar absolviert haben und anschließend die staatliche Fischereiprüfung vor dem Prüfungsausschuss bestanden haben.

Den Fischereischein stellt die Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes aus.

Vorbereitungslehrgänge führen der Bezirksverband Rheinhessen oder der Angelsportverein ASV durch. Anfragen stellen Sie bitte an:

Bezirksverband der Sportfischer Rheinhessen e. V.
Gassnerallee 97 (Ingelheimer Aue), 55120 Mainz
Telefon: +49 6131 214421

Holger Eisenacher, Telefon: +49 170 5575575,
E-Mail: Eisenacher.natursteinegmxde

ASV Bingen 1924 e. V.
Herbert Kühn, Friedlandstraße 7, 55411 Bingen  
Telefon: +49 6721 46382, E-Mail: kuehn-herbertt-onlinede
Internet: www.asvbingen1924.de

Verein der Sportangler Mainz1 e. V. 1895
Willy Barth, Eleonorenstraße 34, 55124 Mainz
Telefon: +49 6131 466284, E-Mail: willy.barth2109gmailcom
Internet: www.verein-der-sportangler-mainz1.de

ASV "Karpfen" 1935 Osthofen e. V.
Günter Schmitt, Walter-Rathenau-Straße 1, 67574 Osthofen
Telefon: +49 6242 4055, E-Mail: asv-osthofent-onlinede
Internet: www.asv-osthofen.de

Online-Kurs:
Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e. V.
Gaulsheimer Str. 11 a, 55437 Ockenheim
Telefon: +49 6725 95996, E-Mail: infolfvrlpde
Internet: www.lfvrlp.de

Der Fischereischein stellen wir nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses 1 ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) aus. Eine Verlängerung ist nur bei rheinland-pfälzischen Fischereischeinen möglich. Wenn Ihr bisheriger Fischereischein in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde, kann keine Verlängerung erfolgen. In diesem Fall müssen Sie eine Erstausstellung beantragen.

Zum Angeln im Rhein auf rheinland-pfälzischer Seite benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein. Den Erlaubnisschein („Angelkarte“) stellt Angelgeräte Bode in Heidesheim aus.

Telefon: +49 6132 433349

Für die Ausstellung oder Verlängerung eines Fischereischeins vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Der Zentrale Vollzugs- und Ermittlungsdienst ist rund um die Uhr unter Telefon +49 6131 12-49333 besetzt.


Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht:

Jede Erlaubnis im Bereich Waffen-, Jagd- oder Sprengstoffrecht setzt eine vorherige Sachbearbeitung incl. Zuverlässigkeitsüberprüfung voraus. Es ist daher immer zuerst ein entsprechender schriftlicher Antrag zu stellen (Einwurf bei der Stadt, E-Mail, Fax, Post).

Gerne können Sie hierfür unsere Antragsformulare auf der Homepage nutzen um an alle nötigen Angaben zu denken.

Nach erfolgter Sachbearbeitung meldet sich der/die jeweilige Sachbearbeiter:in bei Ihnen und vereinbart einen persönlichen Termin zur abschließenden Bearbeitung (Einträge, Verlängerungen, Aushändigung von Erlaubnissen, etc.).

Sollten Sie ein anderweitiges Anliegen haben sind unsere Mitarbeitenden wie folgt telefonisch erreichbar:

Bitte beachten Sie im Rahmen der Terminvereinbarung die sich am Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens orientierende Buchstabenzuteilung:

Herr Weishahn, Buchstaben        A bis H         Tel. 12-2409
Herr Müller,   Buchstaben        I bis S, St     Tel. 12-2414
Herr Busch,    Buchstaben   Sch, T bis Z         Tel. 12-2399

Fischereischeine:

Wenn Sie persönlich mit Mitarbeitenden aus dem Fachbereich für Fischereischeine sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren! 

Michelle Schönberg, Tel. 12-3132

Romy Anthes,         Tel. 12-3236



Unterlagen

Erstmalige Erteilung des Ein- oder Fünfjahres-Fischereischeins:

  • Prüfungszeugnis einer Fischereiprüfung (staatlich)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • ein Passbild

Verlängerung des Fischereischeins:

  • Vorlage des bisherigen Fischereischeins

Zahlungsart

  • Bar
  • Überweisung
  • EC-Karte

EC-Kartenzahlung erwünscht!

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