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Lebensmittelbetrieb registrieren 

Beschreibung

Lebensmittelbetriebe sind nach Recht der Europäischen Union verpflichtet, sich registrieren zu lassen und wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu melden. Dies gilt für jede von Ihnen geführte oder betriebene Einrichtung. Es spielt keine Rolle, ob es sich um die Verarbeitung, Produktion oder den Vertrieb von Lebensmitteln handelt. Lebensmittelunternehmen sind alle Betriebe, die Lebensmittel erzeugen, verarbeiten, direkt oder über das Internet vermarkten, transportieren usw. und unabhängig davon, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht.

Lebensmittelunternehmen sind zum Beispiel:

  • Apotheken/Drogerien, die im Sortiment Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel führen
  • Aufsteller von Lebensmittelautomaten
  • Bäckereien
  • Cafés
  • Eisdielen
  • Erzeuger von Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Fischerei-, Krusten-, Schalen- und Weichtierbetriebe
  • Gaststätten
  • Großhändler, Transporteure, Importeure und Exporteure von Lebensmitteln
  • Imbisse
  • Kioske
  • Konditoreien
  • Küchen und Kantinen (auch alle Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung)
  • landwirtschaftliche Betriebe zur Aufzucht oder Haltung von Lebensmittel liefernden Tieren
  • Lebensmittel-Makler (zum Beispiel per Internet)
  • Milchbars
  • Milchbe- und Milchverarbeitungsbetriebe
  • Mini-Märkte
  • mobiler Lebensmittelhandel einschließlich Verkaufsfahrzeuge
  • Primärerzeuger von pflanzlichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Getreide, Kräuter
  • Tafeln
  • Tankstellen mit Lebensmittelverkauf
  • Transporteure von Lebensmitteln
  • Veranstaltungen mit Verpflegung
  • Partyservice und Catering

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2433
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
lebensmittelueberwachungstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Michael Binder Amtlicher Tierarzt  +49 6131 12-2433  lebensmittelueberwachungstadt.mainzde
 Herr Hans-Joachim Blum Altstadt, Mombach  +49 6131 12-2478  lebensmittelueberwachungstadt.mainzde
 Herr Reino Hofmann Altstadt, Bleichenviertel (inkl. Grosse Bleiche), Neustadt, Oberstadt (inkl. Uniklinikum)  +49 6131 12-3982  lebensmittelueberwachungstadt.mainzde
 Herr Norbert Nellessen Bretzenheim, Ebersheim, Finthen, Hartenberg-Münchfeld, Hechtsheim, Laubenheim, Lerchenberg, Marienborn  +49 6131 12-2413  lebensmittelueberwachungstadt.mainzde
 Herr Franz-Georg Schopf Gemeinschaftsverpflegungen (Kantinen, Kitas und Schulen und Tagesmüttern), Gonsenheim, Weisenau, Wochenmarkt  +49 6131 12-2553  lebensmittelueberwachungstadt.mainzde

Unterlagen

  • Gegebenenfalls Formular oder formlos
  • Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
  • je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
  • je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart

Gebühren

  • Gebühr: Gebührenfrei. Für die Registrierung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden fallen keine Gebühren an

Fristen

  • Die Daten und Angaben zur Registrierung sind vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden.
  • Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.

Formulare

  • Formulare: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
  • Online-Dienst: nein

Voraussetzungen

​​​​​​Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt. Dazu zählen:

  • Gaststätten,
  • handwerkliche und industrielle Hersteller
  • landwirtschaftliche Betriebe und Winzer
  • Betriebe, die Lebensmittel nur am Rande im Sortiment führen, wie zum Beispiel Tankstellen, Apotheken, Drogerien und Fitnessstudios
  • Betriebe, die unentgeltlich Lebensmittel abgeben, wie die Tafeln
  • Betriebe, die eine reine Maklertätigkeit ausüben
  • Schulen, Kindergärten, Altenheime, Vereinsheime, die regelmäßig Lebensmittel abgeben (Mensa, Kantine)
  • Unternehmer, die Lebensmittel im Internet anbieten. Dabei ist es egal, ob sie die Lebensmittel
    • auf der eigenen Homepage,
    • über andere Anbieter oder
    • auf Marktplätzen wie beispielsweise eBay oder Amazon anbieten.

Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie das gegebenenfalls zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.
  • In jedem Fall müssen die erforderlichen Angaben zum Lebensmittelbetrieb vor Tätigkeitsbeginn bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde zur Registrierung vorliegen, im Zweifelsfall senden Sie die erforderlichen Angaben schriftlich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
  • Die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde erfasst die Betriebsdaten.
  • Sofern sich Änderungen insbesondere im arbeitstechnologischen Ablauf, oder Umbauten, zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden möchten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde.

An wen muss ich mich wenden?

Die Registrierung erfolgt bei den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Verwaltungen der Kreise bzw. der fünf kreisfreien Städte Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Mainz und Trier.