Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz (30.03.05) 

Beschreibung

Für das gesamte Mainzer Stadtgebiet ist das Sachgebiet „Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz“ (als Teil des Standes-, Rechts- und Ordnungsamtes) mit Sitz im Kreyßig-Flügel des Stadthauses, Kaiserstraße 3-5, in 55116 Mainz zuständig.

Kernaufgaben der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes sind:

  • Schutz der Menschen vor Gesundheitsgefährdungen, sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer und nicht-tierischer Herkunft, Tabakerzeugnisse, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, die den Lebensmitteln gleichgestellt sind

  • Betriebskontrollen zur Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften in jenen Unternehmen, in denen Lebensmittel oder den Lebensmitteln gleichgestellte Dinge hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden. Dies betrifft sowohl Hygiene-Bestimmungen, als auch Vorschriften zu Kennzeichnungen, wie z. B. Zusatzstoffe und Allergene

  • Ahndung von Verstößen gegen die einschlägigen lebensmittelrechtlichen Gesetze

  • Entnahme von Warenproben im Routine-, aber auch im Verdachtsfall zur Untersuchung durch die Labore des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz betreffend z. B. Verkehrsfähigkeit, Genusstauglichkeit, Zusammensetzung, Kennzeichnung

  • Entgegennahme von Verbraucherbeschwerden betreffend den Lebensmittelsektor

  • Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln


Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung

Für die Landeshauptstadt Mainz ist hier die Kreisverwaltung Mainz-Bingen mit ihrem Dienstsitz in Ingelheim (Konrad-Adenauer-Straße 34, 55218 Ingelheim) zuständig, welche in diesem Fachbereich, neben dem Landkreis Mainz-Bingen, auch das Stadtgebiet Mainz zusätzlich mit abdeckt.

Die dort angesiedelte Lebensmittelüberwachung hingegen ist mit den oben angeführten Aufgaben zur Überwachung des Lebensmittelrechts ausschliesslich und nur für das Gebiet des Landkreises Mainz-Bingen, ohne das Mainzer Stadtgebiet, zuständig.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2433
Telefax
+49 6131 12-3010
E-Mail
lebensmittelueberwachungstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden (5. Stock Kreyßig-Flügel, Erdgeschoss Lauteren-Flügel).