Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Beschreibung
Ansprechpartnerin ist das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt.
Gemäß § 40 Abs. 1 a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB) sind Behörden seit dem 1. September 2012 dazu verpflichtet, bei durch Tatsachen begründeten Verdacht die Öffentlichkeit zu informieren, dass
- Gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden.
- Gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist.
- Gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB verstoßen worden ist, die dem Schutz der Verbraucher:innen vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen.
Informationen zu Verstößen nach § 40 Abs. 1a LFGB sind in einer Übersicht zusammengestellt. (siehe aktuelle Veröffentlichungen)
Mitteilungs- und Übermittlungspflichten eines Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen gemäß § 44a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):
Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer:innen sind verpflichtet, unter Angabe des Namens und der Anschrift vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln nach näherer Bestimmung der entsprechenden Rechtsverordnung den zuständigen Behörden mitzuteilen, sofern sich eine solche Verpflichtung nicht bereits aus anderen Rechtsvorschriften ergibt.
Weitere Informationen und Vordrucke dazu finden Sie auf der Website des Landesuntersuchungsamtes.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 218a
- Telefon
- +49 6131 12-2433
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Irina Kessler | Überwachung frei verkäuflicher Arzneimittel | +49 6131 12-2505 | Irina.Kesslerstadt.mainzde |
Herr Michael Binder | Sachgebietsleiter, Amtlicher Tierarzt | +49 6131 12-2433 | lebensmittelueberwachungstadt.mainzde |
Herr Hans-Joachim Blum | Lebensmittelkontrolleur: Altstadt, Mombach | +49 6131 12-2478 | lebensmittelueberwachungstadt.mainzde |
Herr Reino Hofmann | Lebensmittelkontrolle im Bleichenviertel (inkl. Große Bleiche), Oberstadt (inkl. Uniklinikum), Weisenau, Neustadt, Altstadt, Weihnachtsmarkt | +49 6131 12-3982 | lebensmittelueberwachungstadt.mainzde |
Frau Alicia Lopez | Mitwirkung bei Verwaltungsaufgaben der Lebensmittelkontrolle und des Qualitätsmanagements | +49 6131 12-3786 | lebensmittelueberwachungstadt.mainzde |
Herr Norbert Nellessen | Lebensmittelkontrolle in Bretzenheim, Hechtsheim, Ebersheim, Marienborn, Finthen, Hartenberg-Münchfeld, Laubenheim, Lerchenberg und auf dem Wochenmarkt | +49 6131 12-2413 | lebensmittelueberwachungstadt.mainzde |
Herr Franz-Georg Schopf | Lebensmittelkontrolle bei Gemeinschaftsverpflegungen (Kantinen, Kitas und Schulen und bei Tagesmüttern) und in in Gonsenheim | +49 6131 12-2553 | lebensmittelueberwachungstadt.mainzde |
Hinweise
Falls Sie weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung und zum Verbraucher:innenschutz wünschen, können Sie diese herunterladen.