Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
Beschreibung
Ansprechpartner ist das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt.
Gemäß § 40 Abs. 1 a Lebensmittel- und Futtermittelgesetz (LFGB) sind Behörden seit dem 1.9.2012 dazu verpflichtet, bei durch Tatsachen begründeten Verdacht die Öffentlichkeit zu informieren, dass
- Gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen überschritten wurden.
- Gegen hygienische Anforderungen in nicht nur unerheblichem Ausmaß oder wiederholt verstoßen worden ist.
- Gegen sonstige Vorschriften im Anwendungsbereich des LFGB verstoßen worden ist, die dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder vor Täuschung dienen.
Informationen zu Verstößen nach § 40 Abs. 1a LFGB sind in einer Übersicht zusammengestellt. (siehe aktuelle Veröffentlichungen)
Mitteilungs- und Übermittlungspflichten eines Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmers über Untersuchungsergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen gemäß § 44a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Ein Lebensmittelunternehmer oder ein Futtermittelunternehmer ist verpflichtet, unter Angabe seines Namens und seiner Anschrift ihm vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln oder Futtermitteln nach näherer Bestimmung der entsprechenden Rechtsverordnung den zuständigen Behörden mitzuteilen, sofern sich eine solche Verpflichtung nicht bereits aus anderen Rechtsvorschriften ergibt.
Weitere Informationen und Vordrucke dazu finden Sie auf der Website des Landesuntersuchungsamtes.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-FlügelKaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Raum
- 214
- Telefon
- +49 6131 12-2438
- Telefax
- +49 6131 12-3010
- rechts-und-ordnungsamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
oder nach vorheriger telefonischer Terminabsprache.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bernd Heckmann | Sachgebietsleiter | +49 6131 12-2438 | Bernd.Heckmannstadt.mainzde |
Hinweise
Falls Sie weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung und zum Verbraucherschutz wünschen, können Sie diese herunterladen.
Aktuelle Veröffentlichungen
Merkblätter
- Lebensmittel Verbraucherschutz
- Zuständigkeit Lebensmittelkontrolle
- Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften auf Messen und Märkten
- Anforderungen zur Trinkwasserversorgung auf Volks- und Straßenfesten, Messen oder anderen nicht ortsfesten Veranstaltungen (Gesundheitsamt Mainz-Bingen)Merkblatt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Amt für Gesundheitswesen