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Bildungs- und Teilhabepaket – eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten 

Beschreibung

Wenn Ihr Kind an Ausflügen teilnimmt, die die Schule oder Kita organisieren und zum Beispiel mit der Schule oder Kita Ausstellungen besuchen, ins Theater gehen, Schlösser und Burgen besichtigen oder Tretboot fahren, können wir die Kosten hierfür übernehmen.

Bei eintägigen Ausflügen bezahlen Sie zunächst die Ausflugkosten und verwenden dabei das entsprechende Formular für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten. Die Kindertagesstätte oder Schule bestätigt die Zahlung auf dem Formular. Nach der Bestätigung durch die Schule oder Kita erstatten wir Ihnen die Kosten.

Bei mehrtägigen Klassenfahrten senden Sie uns den entsprechenden Antrag mit dem Elternbrief der Schule oder Kita zu, wir erstatten der Schule die Kosten. Von der Schule benötigen wir noch das ausgefüllte Datenblatt, damit die Überweisung erfolgen kann. Dieses wird in der Regel von der Schule direkt an uns geschickt, Sie müssen es nur der entsprechenden Lehrkraft aushändigen.

Vorrausssetzung dafür ist, dass Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Details zum Antrag entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.

Telefonzeiten:

Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis. Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.  

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3620
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Annika Darmstadt
  • Buchstabenbereich: D und P und Sa bis Sg und So bis Sz und V und X bis Y und Z
 +49 6131 12-4429  annika.darmstadtstadt.mainzde
 Frau Nadine Dieterich
  • Buchstabenbereich: Eh bis Ez und Mm bis Mz und Q und Ra bis Rd und Sch
 +49 6131 12-3001  nadine.dieterichstadt.mainzde
  Sina Gans  +49 6131 12-4430  sina.gansstadt.mainzde
 Frau Eva Heumüller
  • Buchstabenbereich: B bis C und F und J und Sh bis Sn
 +49 6131 12-2721  eva.heumuellerstadt.mainzde
 Frau Kerstin Lorbach
  • Buchstabenbereich: A und L und N und U bis Ü und W
 +49 6131 12-3614  kerstin.lorbachstadt.mainzde
 Frau Aline Meier
  • Buchstabenbereich: Ea bis Eg und G bis I und Maa bis Maj und Re bis Rz und T
 +49 6131 12-2749  aline.meierstadt.mainzde
 Frau Janina Reiß  +49 6131 12-4191  janina.reissstadt.mainzde
 Frau Laura Stabroth
  • Buchstabenbereich: K und Mak bis Ml und O bis Ö
 +49 6131 12-3024  laura.stabrothstadt.mainzde
 Frau Natascha Steil  +49 6131 12-3938  natascha.steilstadt.mainzde