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Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigung 

Kurzbeschreibung

Die Landeshauptstadt Mainz bietet Menschen mit Beeinträchtigung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Fahrdienst zu vergünstigten Konditionen zu nutzen.

Beschreibung

Voraussetzungen für die Nutzung des Fahrdienstes

  1. Ihr Wohnort ist Mainz (Amöneburg, Kastel und Kostheim gehören nicht zum Mainzer Stadtgebiet).
  2. Sie besitzen einen Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „aG“ eingetragen ist.
  3. Es ist kein Kraftfahrzeug auf Sie zugelassen.
     

Wie funktioniert das in der Praxis? 

  • Die Beförderung gilt innerhalb der Mainzer Stadtgrenzen, der ehemaligen rechtsrheinischen Vororte und der Stadt Wiesbaden. 
  • Fahrten, die über diese Gebiete hinausgehen, werden ab der Stadtgrenze mit dem Fahrdienst gesondert abgerechnet. Eine Kostenübernahme durch die Stadt Mainz erfolgt nicht.
  • Die Stadtverwaltung Mainz stellt den Berechtigten für jedes Quartal Berechtigungsscheine für 14 Fahrten zur Verfügung. Diese Berechtigungsscheine können Sie innerhalb dieses Quartals beliebig einsetzen. Die Berechtigungsscheine sind nicht auf Dritte übertragbar. 
  • Pro benutzten Berechtigungsschein müssen Sie einen Eigenanteil i. H. von 3 Euro zahlen.
  • Weitere Details zum Ablauf können Sie unserem Merkblatt „Fahrdienst für Menschen mit Beeinträchtigung“ entnehmen, welches Sie am Ende der Seite downloaden können.

Welche Fahrten sind ausgenommen?

Von der Beförderung ausgenommen sind Fahrten zum Arzt, zu einer Klinik, zur Arbeitsstelle oder zur Schule, da hier andere Kostenträger zuständig sind.

Was müssen Sie tun?

Sie informieren uns darüber, dass Sie den Fahrdienst nutzen möchten. Wir benötigen keinen formellen Antrag. 

  • Sie können uns anrufen oder
  • eine Mail schreiben.
  • Empfehlung: Nutzen Sie unseren Online-Service.

Was müssen wir tun?

  • Wir prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wir senden Ihnen im Fall einer Bewilligung einen Bescheid sowie die anteiligen Berechtigungsscheine für das angefangene Quartal zu.
  • Wir senden Ihnen dann für jedes volle Quartal 14 Berechtigungsscheine zu.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkmal "eG"
  • Ggf. Vollmacht bzw. Betreuungsurkunde
    Sie können eine Vollmacht-Vorlage am Ende dieser Seite downloaden.

Gebühren

3 Euro Eigenanteil je genutzten Berechtigungsschein

Fristen

Bei Antragstellung erhalten Sie die Berechtigungsscheine anteilig für dieses Quartal. Ab dem folgenden Quartal senden wir Ihnen regelmäßig 14 Berechtigungsscheine zu, die Sie innerhalb des jeweiligen Quartals nutzen können. Nicht genutzte Berechtigungsscheine sind nicht auf das nächste Quartal übertragbar. 

Rechtsgrundlagen

Freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Mainz

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