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Blindenhilfe beantragen 

Beschreibung

Blindenhilfe ist eine Sozialhilfeleistung für blinde Menschen. Diese pauschale Geldleistung soll finanzielle Mehraufwendungen, die durch die Blindheit entstehen, ausgleichen. 

Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie blind sind oder einer blinden Person gleichgestellt sind.

Erhalten Sie zusätzlich Leistungen der häuslichen Pflege, Landesblindengeld, Leistungen für Kriegs- und Unfallblinde oder leben Sie in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel in einem Pflegeheim), so können diese auf die Blindenhilfe angerechnet werden.

Beziehen Sie Hilfe zur Pflege wegen Blindheit außerhalb einer stationären Einrichtung oder erhalten Sie einen Barbetrag als Sozialhilfeleistung, ist ein gleichzeitiger Erhalt von Blindenhilfe nicht möglich.

Die Höhe der Blindenhilfe ist abhängig vom Zeitpunkt und Umfang der Anpassung der Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Blindenhilfe wird dementsprechend angeglichen.

Die Blindenhilfe beträgt maximal (Stand: 01.07.2024) 

  • vor dem 18. Lebensjahr: 440,90 EUR beziehungsweise
  • ab dem 18. Lebensjahr: 880,28 EUR 

im Monat. 

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Sozialhilfe. Blindenhilfe erhalten nur Personen, die nicht über ausreichend eigenes Vermögen oder Einkommen verfügen.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Andrea Anthes
  • Buchstabenbereich: Q bis R und T bis X
 +49 6131 12-2973  Andrea.Anthesstadt.mainzde
 Frau Natasa Babic
  • Buchstabenbereich: H bis J und O bis P
 +49 6131 12-2967  Natasa.Babicstadt.mainzde
 Frau Ines Barthel
  • Buchstabenbereich: A und Bf bis Bk und Bs bis Bz
 +49 6131 12-3920  Ines.Barthelstadt.mainzde
 Frau Anita Cöster
  • Buchstabenbereich: A und K
 +49 6131 12-2992  Anita.Coesterstadt.mainzde
 Frau Sandra Diel
  • Buchstabenbereich: N und S
 +49 6131 12-2991  Sandra.Dielstadt.mainzde
 Frau Eva Martha Grimm
  • Buchstabenbereich: Brp bis Brz und S und v
 +49 6131 12-2834  Eva.Grimmstadt.mainzde
 Frau Birgit Herzbach
  • Buchstabenbereich: H und Q
 +49 6131 12-2733  Birgit.Herzbachstadt.mainzde
 Frau Marielies Horbach
  • Buchstabenbereich: Ba bis Be
 +49 6131 12-2327  Marielies.Horbachstadt.mainzde
 Frau Eva Jagusch
  • Buchstabenbereich: Bl bis Bn und J und Sch
 +49 6131 12-2736  Eva.Jaguschstadt.mainzde
 Frau Tanja Kehrer
  • Buchstabenbereich: C und N und R
 +49 6131 12-2971  Tanja.Kehrerstadt.mainzde
 Frau Katja Laux
  • Buchstabenbereich: Boa bis Boe und F und P
 +49 6131 12-2892  Katja.Lauxstadt.mainzde
 Frau Nadine Meier
  • Buchstabenbereich: L bis M und Y bis Z
 +49 6131 12-2946  Nadine.Meierstadt.mainzde
 Herr Tim Oberlies
  • Buchstabenbereich: Bra und D und T und Z
 +49 6131 12-2877  Tim.Oberliesstadt.mainzde
 Frau Jasmin Schomaker
  • Buchstabenbereich: Ga bis Gl und O und W
 +49 6131 12-2735  Jasmin.Schomakerstadt.mainzde
 Frau Carolin Skudlarek
  • Buchstabenbereich: B bis G
 +49 6131 12-2013  Carolin.Skudlarekstadt.mainzde
 Frau Cornelia Wachlinger
  • Buchstabenbereich: Bof bis Bq und Kf bis Kz
 +49 6131 12-2838  Cornelia.Wachlingerstadt.mainzde
 Frau Bianca Weisgerber
  • Buchstabenbereich: Brb bis Bro und E und Ka bis Ke und L und U
 +49 6131 12-2979  Bianca.Weisgerberstadt.mainzde

Unterlagen

  • Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII
  • Unterschriebenes Merkblatt "Informationen zur Sozialhilfe nach dem SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)" – Mitwirkungspflichten
  • Mietbescheinigung, Nachweis zu den Kosten der Unterkunft
  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate
  • Kopien der Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Schwerbehindertenausweis
  • Ggf. Nachweis über einen bestehenden Pflegegrad
  • Bei Betreuung oder Vertretung: Betreuungsurkunde oder Vollmacht 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell unterschiedlich.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.

Voraussetzungen

Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Blindheit (vollständiges fehlen des Augenlichts) oder nicht nur vorübergehend eine beidäugige Gesamtschärfe von höchstens einem Fünfzigstel
  • Nachweis über den Schweregrad Ihrer Sehbeeinträchtigung, zum Beispiel durch 
    • Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „Bl" oder
    • Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht,
    • augenärztliche Befunde oder ein ärztliches Attest
  • geringes Einkommen
  • geringes Vermögen
  • Es ist zusätzlich bestimmten weiteren Personen, wie dem Ehepartner oder der Ehepartnerin, nicht zuzumuten, die blindheitsbedingen Mehraufwendungen aus eigenen Mitteln aufzubringen.
  • Ihr Wohnsitz ist Mainz.
  • Ihre Sehbeeinträchtigung besteht durch Krankheit oder von Geburt an.
  • Sofern Ihre Sehbeeinträchtigung durch einen Unfall, Kriegseinwirkung oder einen Impfschaden verursacht wurde, unterstützt unsere Sachbearbeitung Sie gerne bei der Prüfung möglicher Ansprüche gegenüber anderen Leistungsträgern.

Verfahrensablauf

  • Gerne berät Sie unsere zuständige Sachbearbeitung vor einer ersten Antragstellung.
  • Gegebenenfalls können Sie gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Vielleicht bitte wir Sie weitere Unterlagen einzureichen.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, leiten wir Ihren Antrag und die medizinischen Unterlagen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz weiter.
  • Das Landesamt prüft, ob Sie aufgrund Ihrer Angaben grundsätzlich  einen Anspruch auf Blindenhilfe haben.
  • Unsere Sachbearbeitung prüft parallel, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
  • Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheids