Eingliederungshilfe in Schulen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung beantragen
Beschreibung
Kinder und Jugendliche mit einer (auch drohenden) wesentlichen geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung, die zum Besuch der Schule einer individuellen Unterstützung bedürfen, können durch sogenannte Integrationshelfer:innen begleitet werden.
Integrationshelfer:innen begleiten die Kinder und Jugendlichen durch den Schulalltag (einschließlich Schulweg) und unterstützen so bei der schulischen Integration und Teilhabe am allgemeinen Schulsystem. Die konkreten Aufgaben der Schulbegleitung ergeben sich aus den jeweiligen persönlichen Erfordernissen der Schüler:innen und sind sehr individuell.
Sie übernehmen beispielsweise:
- Hilfen bei lebenspraktischen Aufgaben in der Schule (z. B. Hilfe beim An- und Auskleiden, bei der Orientierung, beim Toilettengang)
- Hilfestellung im Unterricht (z. B. Arbeitsplatz einrichten, Handführung)
- Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (z. B. Beruhigung)
- Hilfe bei der Kommunikation
Die Eingliederungshilfe ist eine Hilfemaßnahme und keine pädagogische, unterrichtliche Fördermaßnahme. Integrationshelfer:innen sind daher keine „Zweitlehrer:innen“.
Der Bedarf einer Unterstützung stellen wir in der Regel durch einen sogenannten „Gesamtplan“ unter Beachtung eines Schulberichtes fest.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Holger Blaha |
Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schule: Hechtsheim, Realschule Plus Lerchenberg ambulant Kinder, Jugendliche & Erwachsene: H,O,T besondere Wohnformen Kinder, Jugendliche & Erwachsene: Haus Zwergnase, St. Vicenzstift Aulhausen, Antoniushaus Hochheim, Jugendhaus Willigen, Lebensgemeinschaft Bingenheim PLZ RLP:56 Bundesl.: Hamburg
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+49 6131 12-2727 | Holger.Blahastadt.mainzde |
Frau Svenja Drewitz |
Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schule: Finthen, Peter-Jordan-Schule und Maler-Becker-Schule; ambulante Hilfe für Kinder, Jugendliche & Erwachsene: A,Ba-Bn; besondere Wohnformen Kinder, Jugendliche & Erwachsene: Kreuznacher Diakonie Meisenheim; Bundesländer: Bremen
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+49 6131 12-2799 | Svenja.Drewitzstadt.mainzde |
Frau Isabelle Gundermann |
Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schule: Bretzenheim, Oberstadt (ausgenommen IGS Europakreisel und Martinusschule Oberstadt) ambulant Kinder, Jugendliche & Erwaschene: D+Ka-Kl besondere Wohnformen Kinder, Jugendliche & Erwaschene: Lebenshilfe Mz-Bi Großberg und Nieder-Olm PLZ RLP 57 Bundel: Berlin
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+49 6131 12-2322 | Isabelle.Gundermannstadt.mainzde |
Frau Vera Hoffmann | Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schulen: Gonsenheim, Hartenberg-Münchfeld; Ambulante Hilfe für Kinder, Jugendliche & Erwachsene: C,Q,W,Z ; Besondere Wohnformen Kinder, Jugendliche & Erwachsene: NRD Wallertheim; PLZ RLP 67; Bundesland:Baden-Württemberg, Bayern | +49 6131 12-3904 | Vera.Hoffmannstadt.mainzde |
Frau Susanne Imhof | Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schule: Drais, Marienborn, Mombach, Lennebergschule Mombach; Ambulant Hilfe für Kinder, Jugendliche & Erwachsene: S ; Besondere Wohnformen Erwachsene: Lebenshilfe Mz-Bi Zahlbach,Stiftung Scheuern, St.Martin Düngenheim Ulmen, Kaisersesch; PLZ RLP: 56; Bundesland: Brandenburg, Sachsen-Anhalt | +49 6131 12-2938 | Susanne.Imhofstadt.mainzde |
Frau Sarah Küssner | Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schulen: Neustadt, Ebersheim, Ambulante Hilfe für Kinder, Jugendliche & Erwachsene: M, N ;Besondere Wohnformen Kinder, Jugendliche & Erwachsene: Kreuznacher Diakonie Mainz, Lebenshilfe Mz-Bi, Außenwohngruppe Vogelsberg und Weihergarten; NRD Hessen und Mainz; Bundesland: Sachsen | +49 6131 12-3264 | Sarah.Kuessnerstadt.mainzde |
Frau Johanna Metzner | Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schulen: Peter-Jordan-Schule (Unterstufe), Theodor-Heuss-Schule Hechtsheim; Ambulante Hilfe für Kinder, Jugendliche & Erwachsene: G,Kn-Kz; Besondere Wohnformen: PLZ RLP 76; Bundesland: Hessen, Niedersachsen | +49 6131 12-3679 | Johanna.Metznerstadt.mainzde |
Frau Svenja Schäfer | Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schule: Feldbergschule, Leibnizschule, IGS Europakreisel ambulant Kinder, Jugendliche & Erwachsene: F, I, R, V besondere Wohnformen Erwachsene: Haus St. Martin Ingelheim, Kreuznacher-Diakonie PLZ RLP: 51, 53, 54, 55 Bundesl. NRW | +49 6131 12-4069 | Svenja.Schaeferstadt.mainzde |
Herr Lennart Trzeciak | Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schule: Altstadt, Lerchenberg, Grundschule Lerchenberg, Anne-Frank Realschule Plus ambulant Kinder & Erwachsene: E, P, U,X,Y besondere Wohnformen Erwachsene: Pfalzinstitung, Stiftung NRD in Jugenheim,Wörrstadt & Oppenheim, PLZ RLP: 66 Bundesl.: Thüringen | +49 6131 12-3743 | Lennart.Trzeciakstadt.mainzde |
Frau Lena Wallrabenstein | Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schulen: Laubenheim, Martinusschule, Oberstadt ambulante Kinder, Jugendliche & Erwachsene: Bo-Bz, L besondere Wohnformen Erwachsene: Kreuznacher Diakonie Bad Kreuznach Bundesl: Mecklenburg Vorpommern | +49 6131 12-4387 | Lena.Wallrabensteinstadt.mainzde |
Herr Simon Warken | Integrationskräfte für Kinder & Jugendliche in Kita & Schulen: Weisenau, Oppenheim, Ingelheim, Nieder-Olm, Wiesbaden, Frankfurt a. Main, Kriftel ambulante Kinder, Jugendliche & Erwachsene: J, Sch, St besondere Wohnformen Erwachsene: Lebenshilfe Mz-Bi, Grete-Kersten-Haus, Bundesl: Saarland, Schleswig Holstein | +49 6131 12-3247 | Simon.Warkenstadt.mainzde |
Frau Melanie Zickgraf | – | +49 6131 12-2884 | Melanie.Zickgrafstadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX für Kinder und Jugendliche
- Anlage Mitwirkungspflichten
- Erklärung zur Schweigepflichtentbindung
- Personalausweis
- Fachärztliche Atteste/Gutachten des schulärztlichen Dienstes
- Pädagogische Stellungnahme der Schule (Diese sollte neben dem Hilfebedarf auf die notwendigen Qualifikationen der Schulbegleitung hinweisen.)
- Fördergutachten (Kinderneurologisches Zentrum, Mainz)
- Entlassberichte aus der Klinik
- Ggf. benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen, die wir bei der Antragsprüfung anfordern.
Gebühren
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich für Sie kostenfrei.
Wir weisen Sie darauf hin, dass eventuell entstehende Kosten für fachärztliche Atteste durch die antragstellende Person zu zahlen sind.
Wir verlangen keinen Einsatz von Einkommen und/oder Vermögen der Eltern.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell unterschiedlich.
Fristen
- Die festgesetzten Fristen für die Vorlage von Unterlagen müssen Sie unbedingt einhalten. Ist Ihnen das aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten können wir wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigern.
- Dies gilt auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid – nicht nur dem Ablehnungsbescheid, sondern auch dem Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) – nicht einverstanden sind.
Unterstützende Institutionen
Bevor Sie sich als antragstellende Person mit dem Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz in Verbindung setzen, können Sie sich auch an eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle“ (EUTB) wenden. Deren Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Beratung in den EUTB-Angeboten erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB-Angebote sind trägerunabhängig.
In Mainz übernimmt diese Beratung das „Zentrum für selbstbestimmtes Leben“.
Den Link zum Angebot finden Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ unten auf dieser Seite.
Voraussetzungen
Der Einsatz von Integrationshelfer:innen kann erforderlich sein für Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung beim Schulbesuch auf unmittelbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind. Auf diese Weise können sie sich in den Klassenverband und die Schulgemeinschaft integrieren und die Schulpflicht erfüllen.
Betroffen sind Schüler:innen
- mit besonders herausforderndem Verhalten.
- die sich selbst oder andere gefährden.
- mit besonderen Kommunikationsbedürfnissen.
Die Zugehörigkeit zum leistungsberechtigten Personenkreis stellt ein entsprechendes (amts-)ärztliches Attest fest.
Verfahrensablauf
Sofern Schüler:innen beim Besuch der Schule die Unterstützung durch Integrationshelfer:innen benötigen, müssen Sie einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen stellen.
- Bei Schüler:innen, die in Mainz wohnen, wenden Sie sich an den Fachdienst Eingliederungshilfe des Amtes für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
- Sie werden als antragstellende Person beraten oder können gleich einen Antrag stellen.
- Für die Beantragungen der Eingliederungshilfe können Sie sich den Antrag und die Anlagen als Pdf-Dateien herunterladen und uns ausgefüllt zusenden.
- Vielleicht werden Sie gebeten weitere Unterlagen einzureichen.
- Antragstellende Personen können bei Minderjährigen die Sorgeberechtigten sein.
- Schüler:innen über 18 Jahren können den Antrag selbst stellen oder eine vertretungsberechtigte Person benennen.
- Auch andere Personen können einen Antrag stellen. Bitte kontaktieren Sie hier vorab das Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
- Wir führen ein Teilhabe- oder ein Gesamtplanverfahren durch, um den individuellen Integrationshilfe-Bedarf zu ermitteln. Eine Person des Vertrauens kann zum Gesamtplanverfahren hinzugezogen werden.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüfen wir aufgrund der Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und in welchem Umfang Integrationshilfe geleistet wird.
- Nach Prüfung des Antrages erhält die antragstellende Person einen Bescheid.
Zuständige Stelle
Die antragstellende Person stellt einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei der zuständigen Stelle.
Wenn zu Beginn des Leistungsbezuges der Wohnort in Mainz ist, dann ist die Stadtverwaltung Mainz die zuständige Trägerin der Eingliederungshilfe.
Hinweis: Sollte der Antrag bei einer nicht zuständigen Stelle abgegeben worden sein, muss diese ihn innerhalb von 14 Tagen an die zuständige Stelle der Eingliederungshilfe weiterleiten und die antragstellende Person über die Weiterleitung des Antrags informieren.
An wen muss ich mich wenden?
Der Fachdienst Eingliederungshilfe der Stadtverwaltung Mainz ist der erste, beratende Ansprechpartner und führt bei einer Antragstellung auch die Bedarfsplanung durch.
Rechtsbehelf
Die antragstellende Person kann
- einen Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes stellen: Für Volljährige Personen beim Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz oder dem Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung, für Minderjährige Personen beim Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
- eine Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides einreichen.