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Eingliederungshilfe für Erwachsene mit einer psychischen Erkrankung beantragen 

Beschreibung

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von psychisch erkrankten Menschen im Erwachsenenalter in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe teilen sich in 4 Leistungsgruppen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur sozialen Teilhabe

Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohnen
  • Finanzen
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung privater Kontakte und Hobbies
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlich betreuenden Person
  • Mobilität
  • Elternschaft
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung
  • Arbeit
  • Förderung einer selbstständigen Gesundheitsfürsorge

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet. Sie sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungs- und Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

Wenn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe die Kosten für die Leistungen. 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Anna Dick besondere Wohnformen: Haus am Landwehrweg
  • Buchstabenbereich: H und T
 +49 6131 12-3235  Anna.Dickstadt.mainzde
 Frau Anne Gleibmann besondere Wohnformen: Bundesweiter Süden; Bayern, Baden-Württemberg
  • Buchstabenbereich: M und P und Q und V
 +49 6131 12-4058  Anne.Gleibmannstadt.mainzde
 Frau Lea Hoffmann besondere Wohnformen: Zoar, Buget für Arbeit A-M, Vertretung: Frau Staab
  • Buchstabenbereich: J bis K
 +49 6131 12-3338  Lea.Hoffmannstadt.mainzde
 Frau Aneta Malorzo besondere Wohnformen: Postleihzahl 54, Rheinland-Pfalz West
  • Buchstabenbereich: B und L
 +49 6131 12-2206  Aneta.Malorzostadt.mainzde
 Frau Yasemin Parmaksiz besondere Wohnformen: Bundesweiter Norden: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein; Bundesweiter Osten: Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen; Bundesweiter Westen: Nordrhein-Westfalen, Saarland; Hessen Süd: Postleitzahlen 60, 61, 64, 65, 68, 69
  • Buchstabenbereich: I und O und R und U und W bis Y
 +49 6131 12-3544  Yasemin.Parmaksizstadt.mainzde
 Herr Martin Polzin besondere Wohnformen: Rheinhessen-Fachklinik Alzey
  • Buchstabenbereich: S
 +49 6131 12-2797  Martin.Polzinstadt.mainzde
 Frau Kathrin Staab besondere Wohnformen: Thaddäusheim, Buget für Arbeit N-Z, Vertretung: Frau Hoffmann
  • Buchstabenbereich: E bis G
 +49 6131 12-3685  Kathrin.Staabstadt.mainzde
 Frau Susanne Waibel besondere Wohnformen: Hessen Nord: Postleihzahlen 34, 35, 36, 37, 63; Rheinland-Pfalz Mitte Süd: Postleihzahlen 55, 66, 67, 76 ; RLP Nord: Postleihzahlen 51, 53, 57, 65
  • Buchstabenbereich: C bis D und N und Z
 +49 6131 12-2633
 Herr Kevin Waller besondere Wohnformen: Rheinland-Pfalz Mitte Postleihzahl 56; Heinrich-Egli Haus; V.I.V.A. Albisheim
  • Buchstabenbereich: A
 +49 6131 12-4086  Kevin.Wallerstadt.mainzde

Unterlagen

Folgende Dokumente benötigen wir von Ihnen:

  • Antrag auf Eingliederungshilfe
  • Anlage Einkommen und Vermögen
  • Anlage Mitwirkungspflichten
  • Erklärung zur Schweigepflichtentbindung
  • Betreuende/Bevollmächtigte: Betreuendenausweis bzw. Vollmacht
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
  • Personalausweis
  • Fachärztliche Atteste
  • Kontoauszüge
  • Nachweis über Pflegegrad
  • Entlassberichte aus der Klinik
  • Schwerbehindertenausweis
  • Ggf. benötigen wir weitere Unterlagen von Ihnen, die wir bei der Antragsprüfung anfordern

Gebühren

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich für Sie kostenfrei. 

Wir weisen Sie darauf hin, dass eventuell entstehende Kosten für fachärztliche Atteste durch die antragstellende Person zu zahlen sind. 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist individuell unterschiedlich. 

Fristen

Halten Sie unbedingt die festgesetzten Fristen für die Vorlage von Unterlagen ein. Ist Ihnen dies aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, müssen Sie eine Fristverlängerung beantragen. Ansonsten kann Ihnen wegen der Nichtbeachtung Ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflichten die Leistung verweigert werden.

Dies gilt auch für die Widerspruchsfristen, also wenn Sie mit dem Bescheid – nicht nur mit dem Ablehnungsbescheid, sondern auch mit dem Bewilligungsbescheid (Höhe des sich ergebenden Leistungsanspruchs) – nicht einverstanden sind.

Unterstützende Institutionen

Bevor Sie sich mit dem Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz in Verbindung setzen, können Sie sich auch an eine „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatungsstelle“ (EUTB) wenden. Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen. Die Beratung in den EUTB-Angeboten erfolgt von Betroffenen für Betroffene. Die EUTB-Angebote sind trägerunabhängig.

In Mainz übernimmt diese Beratung das „Zentrum für selbstbestimmtes Leben“.

Den Link zum Angebot finden Sie unter der Rubrik „Weitere Informationen“ am Ende dieser Seite.

Voraussetzungen

Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

  • Sie eine Behinderung haben oder
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
  • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.

Die Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind grundsätzlich einkommens- und vermögensabhängig.

Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

Verfahrensablauf

Sie bzw. Ihre betreuende oder bevollmächtigte Person können Eingliederungshilfe beantragen.

  • Wenn Sie in Mainz wohnen, wenden Sie sich an den Fachdienst Eingliederungshilfe des Amtes für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
  • Sie werden beraten und Sie können vor Ort einen Antrag stellen.
  • Für die Beantragungen der Eingliederungshilfe können Sie sich den Antrag und die Anlagen als PDF-Dateien herunterladen und uns ausgefüllt zusenden.
  • Vielleicht werden Sie gebeten weitere Unterlagen einzureichen.
  • Das Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz führt ein Teilhabe- oder ein Gesamtplanverfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung geprüft, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

Zuständige Stelle

Sie stellen einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei dem zuständigen Träger. Wenn zu Beginn des Leistungsbezuges Ihr Wohnort in Mainz ist, dann ist die Stadtverwaltung Mainz zuständig für Ihre Eingliederungshilfe. 

Hinweis: Sollten Sie den Antrag bei einem nicht zuständigen Träger der Eingliederungshilfe abgeben, leitet dieser den Antrag innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe weiter. In diesem Fall werden Sie über die Weiterleitung des Antrags informiert.

An wen muss ich mich wenden?

Der Fachdienst Eingliederungshilfe der Stadtverwaltung Mainz ist Ihr erster Ansprechpartner. Dieser berät Sie und führt, sofern ein Antrag gestellt wird, die Bedarfsplanung durch. 

Rechtsbehelf

Sie können

  • einen Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes stellen: Für Volljährige Personen beim Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz oder dem Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung, für Minderjährige Personen beim Amt für soziale Leistungen der Stadtverwaltung Mainz.
  • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides einreichen.