Eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Kostenübernahme als Bildungs- und Teilhabeleistung beantragen
Beschreibung
Wenn Ihr Kind an Ausflügen teilnimmt, die die Schule oder Kita organisieren, und zum Beispiel mit der Schule oder Kita Ausstellungen besucht, ins Theater geht, Schlösser und Burgen besichtigt oder Tretboot fährt, können wir die Kosten hierfür übernehmen.
Bei eintägigen Ausflügen bezahlen Sie zunächst die Ausflugkosten und verwenden dabei das entsprechende Formular für eintägige Ausflüge und Klassenfahrten. Die Kindertagesstätte oder Schule bestätigt die Zahlung auf dem Formular. Nach der Bestätigung durch die Schule oder Kita erstatten wir Ihnen die Kosten.
Bei mehrtägigen Klassenfahrten senden Sie uns den entsprechenden Antrag mit dem Elternbrief der Schule oder Kita zu, wir erstatten der Schule die Kosten. Von der Schule benötigen wir noch das ausgefüllte Datenblatt, damit die Überweisung erfolgen kann. Dieses wird in der Regel von der Schule direkt an uns geschickt. Sie müssen es nur der entsprechenden Lehrkraft aushändigen.
Details zum Antrag entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt. Den entsprechenden Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-3620
- Telefax
- +49 6131 12-2962
- amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Bearbeitungsdauer
Telefonzeiten:
Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis. Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.
Voraussetzungen
Voraussetzung dafür ist, dass Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Falls Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, kann das Jobcenter die Leistung erbringen.
Formulare
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