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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, Zuschuss als Bildungs- und Teilhabeleistung beantragen 

Beschreibung

Mitmachen ist möglich in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit.

15 Euro stehen jedem Kind, das eine der unten stehenden Sozialleistungen erhält, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich zur Verfügung. Das gilt zum Beispiel für die Ferienkarte, Musikschule, den Fußball- oder Leichtathletikverein, den Kinderzirkus oder die Pfadfinder-Freizeit.

Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren möchte. Für die Beiträge zur Teilnahme an Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit erhalten Sie monatlich 15 Euro als Geldleistung. Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen oder Musikschulen oder die Gebühren für beispielsweise die Ferienkarte oder Freizeiten zahlen Sie direkt an den Verein bzw. Anbietenden. 

Details entnehmen Sie bitte dem Datenblatt. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3620
Telefax
+49 6131 12-2962
E-Mail
amt-fuer-soziale-leistungenstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mit unseren Sachbearbeitenden persönlich sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Telefonische Sprechzeiten:

Montag und Donnerstag von 10 bis 12 Uhr

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Annika Darmstadt
  • Buchstabenbereich: D und Ö bis P und V und X und Z
 +49 6131 12-4429  annika.darmstadtstadt.mainzde
 Frau Nadine Dieterich
  • Buchstabenbereich: Eh bis Ez und Q und Sch
 +49 6131 12-3001  nadine.dieterichstadt.mainzde
 Frau Sina Gans
  • Buchstabenbereich: M
 +49 6131 12-4430  sina.gansstadt.mainzde
 Frau Kerstin Lorbach
  • Buchstabenbereich: A und L und U bis Ü
 +49 6131 12-3614  kerstin.lorbachstadt.mainzde
 Frau Aline Meier
  • Buchstabenbereich: Ea bis Eg und H bis J und T
 +49 6131 12-2749  aline.meierstadt.mainzde
 Frau Janina Reiß
  • Buchstabenbereich: N und Sa bis Sg und Sl bis Sz
 +49 6131 12-4191  janina.reissstadt.mainzde
 Frau Maria Semmler
  • Buchstabenbereich: F bis G und Si bis Sk und St und W
 +49 6131 12-3708  maria.semmlerstadt.mainzde
 Frau Laura Stabroth
  • Buchstabenbereich: K und O
 +49 6131 12-3024  laura.stabrothstadt.mainzde
 Frau Natascha Steil
  • Buchstabenbereich: C und R und Y
 +49 6131 12-3938  natascha.steilstadt.mainzde
 Frau Eva Thomsen
  • Buchstabenbereich: B und Sh
 +49 6131 12-2721  eva.thomsenstadt.mainzde

Bearbeitungsdauer

Telefonzeiten:

Aufgrund aktueller personeller Unterbesetzung ist es uns vorübergehend nicht möglich, Telefonzeiten anzubieten.
Wir bitten sie daher, ihre Anliegen schriftlich oder per E-Mail einzureichen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bearbeitung aufgrund der Unterbesetzung längere Zeit in Anspruch nehmen wird.
Vielen Dank für ihr Verständnis. Wir werden so schnell wie möglich die übliche Erreichbarkeit wieder herstellen.  

Voraussetzungen

Voraussetzung dafür ist, dass Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene eine der nachfolgenden Leistungen erhalten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Falls Sie Grundsicherung für Arbeitsuchende oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, kann das Jobcenter die Leistung erbringen.