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Landespflegegeld beantragen 

Beschreibung

Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.

Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte.

Angerechnet werden Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck gezahlt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.

Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 3 besteht kein Anspruch mehr auf Leistung von Landespflegegeld, da das Pflegegeld der Pflegekasse höher ist, als das Landespflegegeld.

Sie erhalten bereits Landespflegegeld?

Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz erhalten und den jährlichen Fragebogen ausfüllen möchten, finden Sie diesen am Ende der Seite zum Download.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 115

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!

Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Laura Antropius
  • Buchstabenbereich: A und Ba bis Bh und J und Sa
 +49 6131 12-2608  Laura.Antropiusstadt.mainzde
 Frau Lisa Brand
  • Buchstabenbereich: G und H und I und Kh bis Kn und Rh bis Ro und Schul bis Schz
 +49 6131 12-2725  Lisa.Brandstadt.mainzde
 Frau Zoe Dively
  • Buchstabenbereich: C und D und E und F und Krot bis Kz
 +49 6131 12-4066  Zoe.Divelystadt.mainzde
 Frau Lara Geiger
  • Buchstabenbereich: Kr bis Kros und Mo bis Mz und N bis P
 +49 6131 12-2492  Lara.Geigerstadt.mainzde
 Frau Annelore Grötschel
  • Buchstabenbereich: Ko und Scha bis Schuk und Sig bis Sn
 +49 6131 12-2729  Annelore.Groetschelstadt.mainzde
 Frau Melisa Nalic
  • Buchstabenbereich: Bi bis Bo und Ka und Se und So bis Sz und St und T
 +49 6131 12-4156  Melisa.Nalicstadt.mainzde
 Frau Selina Seibert
  • Buchstabenbereich: Ko und Sh bis Sif und W bis Y
 +49 6131 12-2706  Selina.Seibertstadt.mainzde
 Frau Anja Starke
  • Buchstabenbereich: Br bis Bz und L und Ma bis Mi und Ra bis Re und U und V und Z
 +49 6131 12-3932  Anja.Starkestadt.mainzde

Unterlagen

Ärztliche Bescheinigungen, Bescheide der Pflegekasse über Pflegeleistungen und gegebenenfalls eine Kopie des Schwerbehindertenausweises können beigefügt werden und erleichtern die Antragsbearbeitung. 

Zudem benötigen wir von Ihnen

  • den Antrag auf Landespflegegeld
  • die Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall
  • sofern vorhanden aktuelle Behandlungsunterlagen von Ärzt:in oder Krankenhaus
  • bei einer Betreuung beziehungsweise Vertretung die Betreuungsurkunde oder eine Vollmacht.

Gebühren

Keine.

Bearbeitungsdauer

Die Zeitdauer für die Bearbeitung ist sehr unterschiedlich und kann nicht von vornherein bestimmt werden. 

Fristen

Leistungen können erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung gewährt werden.

Voraussetzungen

Es sind nur die Personen anspruchsberechtigt,

  • die schwerbehindert sind,
  • die das erste Lebensjahr vollendet haben,
  • deren gewöhnlicher Aufenthalt sich in Rheinland-Pfalz befindet.

Anspruchsberechtigt sind auch Personen nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der jeweils geltenden Fassung oder anderen Rechtsakten der Europäischen Union.

Aufgrund dieser Regelung können in Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Landespflegegeld des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. Voraussetzung ist, dass die Menschen krankenversichert sind. Der Wohnsitz muss dann nicht in Rheinland-Pfalz sein, sondern kann auch im benachbarten Ausland (zum Beispiel Belgien, Luxemburg oder Frankreich) liegen. Der Anspruch gilt ebenso für Familienangehörige.

Was sollte ich noch wissen

Einkommen oder Vermögen des behinderten Menschen oder das seiner Angehörigen bleiben außer Betracht.

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