Landespflegegeld beantragen
Beschreibung
Schwerbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz. Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz.
Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384,- Euro. Berechtigte, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten diesen Betrag zur Hälfte.
Angerechnet werden Leistungen, die nach anderen Rechtsvorschriften für den gleichen Zweck gezahlt werden. Leistungen bei häuslicher Pflege der gesetzlichen Pflegeversicherung werden in Höhe des Pflegegeldes angerechnet, auch wenn es sich um Sachleistungen handelt.
Ab dem Vorliegen von Pflegegrad 3 besteht kein Anspruch mehr auf Leistung von Landespflegegeld, da das Pflegegeld der Pflegekasse höher ist, als das Landespflegegeld.
Sie erhalten bereits Landespflegegeld?
Wenn Sie bereits Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz erhalten und den jährlichen Fragebogen ausfüllen möchten, finden Sie diesen am Ende der Seite zum Download.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
- Telefon
- +49 6131 115
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie: Wenn Sie persönlich mit unseren Sachbearbeitenden sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch einen Termin!
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Laura Antropius |
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+49 6131 12-2608 | Laura.Antropiusstadt.mainzde |
Frau Lisa Brand |
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+49 6131 12-2725 | Lisa.Brandstadt.mainzde |
Frau Zoe Dively |
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+49 6131 12-4066 | Zoe.Divelystadt.mainzde |
Frau Lara Geiger |
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+49 6131 12-2492 | Lara.Geigerstadt.mainzde |
Frau Annelore Grötschel |
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+49 6131 12-2729 | Annelore.Groetschelstadt.mainzde |
Frau Melisa Nalic |
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+49 6131 12-4156 | Melisa.Nalicstadt.mainzde |
Frau Selina Seibert |
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+49 6131 12-2706 | Selina.Seibertstadt.mainzde |
Frau Anja Starke |
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+49 6131 12-3932 | Anja.Starkestadt.mainzde |
Unterlagen
Ärztliche Bescheinigungen, Bescheide der Pflegekasse über Pflegeleistungen und gegebenenfalls eine Kopie des Schwerbehindertenausweises können beigefügt werden und erleichtern die Antragsbearbeitung.
Zudem benötigen wir von Ihnen
- den Antrag auf Landespflegegeld
- die Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall
- sofern vorhanden aktuelle Behandlungsunterlagen von Ärzt:in oder Krankenhaus
- bei einer Betreuung beziehungsweise Vertretung die Betreuungsurkunde oder eine Vollmacht.
Gebühren
Keine.
Bearbeitungsdauer
Die Zeitdauer für die Bearbeitung ist sehr unterschiedlich und kann nicht von vornherein bestimmt werden.
Fristen
Leistungen können erst ab dem Zeitpunkt der Beantragung gewährt werden.
Voraussetzungen
Es sind nur die Personen anspruchsberechtigt,
- die schwerbehindert sind,
- die das erste Lebensjahr vollendet haben,
- deren gewöhnlicher Aufenthalt sich in Rheinland-Pfalz befindet.
Anspruchsberechtigt sind auch Personen nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der jeweils geltenden Fassung oder anderen Rechtsakten der Europäischen Union.
Aufgrund dieser Regelung können in Rheinland-Pfalz beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Landespflegegeld des Landes Rheinland-Pfalz erhalten. Voraussetzung ist, dass die Menschen krankenversichert sind. Der Wohnsitz muss dann nicht in Rheinland-Pfalz sein, sondern kann auch im benachbarten Ausland (zum Beispiel Belgien, Luxemburg oder Frankreich) liegen. Der Anspruch gilt ebenso für Familienangehörige.
Was sollte ich noch wissen
Einkommen oder Vermögen des behinderten Menschen oder das seiner Angehörigen bleiben außer Betracht.
Formulare
- Pflegegeld-nach-Landespflegegeldgesetz, Antrag
- Landespflegegeldgesetz, Jährlicher FragebogenWenn Sie bereits Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz erhalten, dann füllen Sie bitte den jährlichen Fragebogen aus.
- Landespflegegeld, Ärztliche Bescheinigung
- Bankermächtigung zur Rückzahlung von überzahlten Sozialleistungen im Todesfall