Bewohnerparkausweis (Stadion Mainz 05)
Beschreibung
Bewohnerparkgebiet in Bretzenheim in der Nähe vom neuen Stadion zwecks Fußballspielen (Mainz 05)
Gültigkeit:
> nur an Spieltagen temporär
> jeweils ca. 1,5 Stunden vor Spielbeginn bis eine Stunde nach Abpfiff
> genaue Zeitregelungen in Präsentation (www.mainz.de)
> in dem jeweils beschilderten Zeitfenster dürfen nur Bewohner mit Parkausweis parken
Erhältlich:
> Bürgerservice
> Ortsverwaltung Bretzenheim
> Stadtplanungsamt
Beantragung:
> persönlich
> durch Bevollmächtigten
> schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
> per Online-Formular (s.u.)
Voraussetzungen
- Haupt- oder Nebenfahrzeug
- wer das Fahrzeug dauerhaft nutzt
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Termine können nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrgenommen werden.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Jutta Lauer-Goethe | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M) | +49 6131 12-3657 | Jutta.Lauer-Goethestadt.mainzde |
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit Meldebescheinigung)
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift
(wenn der Antragsteller nicht selbst Halter des Fahrzeugs ist)
Bei schriftlicher Beantragung:
> Zusendung der Unterlagen in Kopie
Gebühren
- Bewohnerparkausweis (BF - Bretzenheim Fußball): Es fallen keine Gebühren an
Hinweise
- Behindertenparkplätze bleiben unverändert
- Ärzte, Pflegedienste, Handwerker erhalten Ausnahmegenehmigungen wie in allen Bewohnerparkzonen
Besucherregelung:
> Besucherblock mit 10 Tagesausweisen
> Erstausgabe mit Bewohnerausweis, weitere bei Bedarf auf Antrag
> keine Verwaltungsgebühr
> nur innerhalb des Gebietes, kein Anspruch auf bestimmten Platz
> Haupt- oder Nebenwohnsitz, wer Fahrzeug dauerhaft nutzt
> Auch für Bewohner ohne Pkw!