Bewohnerparkausweis beantragen
Online-Services
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Bewohnerparkausweis, Online-Antrag
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Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Anpassung der Gebührenordnung für die Ausstellung von Parkausweisen für Bewohner:innen zum 1.7.2025
Die Landeshauptstadt Mainz möchte an die Änderungen der Gebührenordnung zum Bewohnerparken erinnern. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 9.4.2025 wurde die neue Gebührenordnung beschlossen. Diese Regelung tritt ab dem 1.7 in Kraft.
Das Antragsverfahren bleibt identisch. Die Ausstellung ist für ein Jahr vorgesehen, jedoch kann eine Rücknahme bzw. eine Teilerstattung vorgenommen werden.
Die ausgestellten Ausweise behalten bis zum Ablauf ihre Gültigkeit. Einen neuen Parkausweis können Sie 4 Wochen vor Ablauf ihres aktuellen Ausweises beantragen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1 und AL3) | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Astrid Häußer | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-3375 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nurgül Gelenbevi | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA), Hartenberg (H2) | +49 6131 12-4379 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
-
bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren
Die neue Gebühr ergibt sich aus einem Jahresgrundbeitrag von 31,20 Euro, der mit der Länge und Breite des Fahrzeuges multipliziert wird. Grundlage sind die Ziffernfelder 18 und 19 des Fahrzeugscheines.
Zahlungsart
- Bürgeramt/Ortsverwaltung: Bar oder EC-Zahlung
- Straßenverkehrsbehörde: Überweisung, bei schriftlichem Antrag auch mit Abbuchung
- Online-Beantragung: Lastschrifteinzug
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Internetverweise
- Bewohnerparken, StadtplanUnter Themenauswahl - Parken den Punkt Bewohnerparken anhaken, dann über Straßensuche die gewünschte Adresse eingeben.
- Bürgeramt, Online-Terminvereinbarung
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für das Bewohnerparken 2025
Weiterführende Informationen
Online-Services
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Bewohnerparkausweis, Online-Antrag
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