Sprungmarken
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Bewohnerparkausweis beantragen 

Online-Services Bereich aufklappen

Beschreibung

Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1 und AL3)  +49 6131 12-2871  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Neustadt (N2+N5+N6)  +49 6131 12-4071  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nurgül Gelenbevi Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA), Hartenberg (H2)  +49 6131 12-4379  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Unterlagen

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

Gebühren

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Zahlungsart

  • Bürgeramt/Ortsverwaltung: Bar oder EC-Zahlung
  • Straßenverkehrsbehörde: Überweisung, bei schriftlichem Antrag auch mit Abbuchung
  • Online-Beantragung: Lastschrifteinzug

Fristen

Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

Hinweise

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

Online-Services

Datenschutzhinweis

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung von www.mainz.de zu ermöglichen. Für den Betrieb der Seite werden technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für Statistikzwecke zulassen und uns so dabei unterstützen, die Bedienfreundlichkeit der mainz.de stetig zu verbessern. Sie können die Datenschutzeinstellungen jederzeit anpassen oder allen Cookies direkt zustimmen.

Zur Datenschutzerklärung (inkl. Erläuterung Technisch notwendige Cookies und Statistik)