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Bewohnerparkausweis beantragen 

Online-Services

Beschreibung

In Mainz sind mehrere Bereiche des Stadtgebietes als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Die Parkplätze stehen den Bewohnern:innen während der jeweils festgelegten Zeiten zur Verfügung. Sie erhalten keinen bestimmten Parkplatz, wir weisen Ihnen lediglich ein Parkgebiet zu.

Für bestimmte Bewohnerparkgebiete gibt es zusätzlich Besucherblöcke. Diese erhalten sie bei der Straßenverkehrsbehörde auf der Zitadelle.

Beantragung:

  • per Online-Formular (Antrag am Ende dieser Seite)
  • persönlich
  • durch bevollmächtigte Person
  • schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax

Den Bewohnerparkausweis stellen wir Ihnen vor Ort in der Straßenverkehrsbehörde direkt aus. Bei schriftlichem Antrag oder Online-Antrag senden wir Ihnen diesen zeitnah per Post zu (keine Zusatzkosten).

Einen Parkausweis erhalten Sie nur für ein auf Sie zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Dieser ist 2 Jahre gültig.

Adresse

Besucheranschrift

Zitadelle, Bau B
Am 87er Denkmal
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
E-Mail
stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr

Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Am Gautor
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Tamer Can Akcay Altstadt (AL1 und AL3)  +49 6131 12-2871  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nina Di Paolo Neustadt (N2+N5+N6)  +49 6131 12-4071  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Olga Krauberger Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H)  +49 6131 12-2104  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde
 Frau Nurgül Gelenbevi Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA), Hartenberg (H2)  +49 6131 12-4379  stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde

Unterlagen

Bei persönlicher Vorsprache:

  • Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit Meldebescheinigung)
  • Führerschein
  • Fahrzeugschein
  • Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift (wenn die antragstellende Person nicht selbst Halter bzw. Halterin des Fahrzeugs ist)

Bei Beantragung durch Bevollmächtigten zusätzlich: schriftliche Vollmacht

Bei schriftlicher Beantragung: Zusendung der Unterlagen in Kopie

Gebühren

  • Bewohnerparkausweis: 60 Euro
  • Verlängerung: 60 Euro
  • Bei einer Kennzeichenumschreibung fallen keine Gebühren an
  • Bewohnerparkausweis BF - Bretzenheim Fußball: keine Gebühren

Zahlungsart

  • Bürgeramt/Ortsverwaltung: Bar oder EC-Zahlung
  • Straßenverkehrsbehörde: Überweisung, bei schriftlichem Antrag auch mit Abbuchung
  • Online-Beantragung: Lastschrifteinzug

Fristen

  • persönlich: sofort
  • ansonsten: zeitnah

Rechtsgrundlagen

  • § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis

Hinweise

Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, es kann aber immer nur ein Fahrzeug damit im Bewohnerparkgebiet parken.

Änderungen während der Laufzeit des Parkausweises sind der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich anzuzeigen (Kennzeichenänderung, Wohnsitzänderung, etc.), da die Parkberechtigung ansonsten sofort erlischt.

Wegzug aus Mainz innerhalb der Gültigkeitszeit:
Ist der Bewohnerparkausweis bereits ausgestellt und Sie ziehen innerhalb der Gültigkeitszeit aus Mainz weg, können Ihnen die Kosten nicht zurückerstattet werden.

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

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