Bewohnerparkausweis beantragen
Online-Services
-
Bewohnerparkausweis, Online-Antrag in Mainz
Mit dem Online-Antrag können Sie den Bewohnerparkausweis beantragen, verlängern oder ändern.
Zurzeit ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da ein personeller Engpass aufgetreten ist. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bei der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter ist abzusehen.
Beschreibung
In Mainz sind mehrere Bereiche des Stadtgebietes als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Die Parkplätze stehen den Bewohnern:innen während der jeweils festgelegten Zeiten zur Verfügung. Sie erhalten keinen bestimmten Parkplatz, wir weisen Ihnen lediglich ein Parkgebiet zu.
Für bestimmte Bewohnerparkgebiete gibt es zusätzlich Besucherblöcke. Diese erhalten sie bei der Straßenverkehrsbehörde auf der Zitadelle.
Beantragung:
- per Online-Formular (Antrag am Ende dieser Seite)
- persönlich
- durch bevollmächtigte Person
- schriftlich, per Post, E-Mail oder Fax
Den Bewohnerparkausweis stellen wir Ihnen vor Ort in der Straßenverkehrsbehörde direkt aus. Bei schriftlichem Antrag oder Online-Antrag senden wir Ihnen diesen zeitnah per Post zu (keine Zusatzkosten).
Einen Parkausweis erhalten Sie nur für ein auf Sie zugelassenes oder nachweislich von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Dieser ist 2 Jahre gültig.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau BAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr
Termine können Sie nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Beachtung der bestehenden Hygieneregeln wahrnehmen.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Tamer Can Akcay | Altstadt (AL1 und AL3) | +49 6131 12-2871 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nina Di Paolo | Neustadt (N2+N5+N6) | +49 6131 12-4071 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Olga Krauberger | Neustadt (N3+N4), Bleichen-/Schloßviertel (BS), Hartenberg (H) | +49 6131 12-2104 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Frau Nurgül Gelenbevi | Oberstadt (O1-O9), Bretzenheim (BF), Münchfeld (M), Neustadt (N1), Altstadt (AL2), Baentschstraße (BA), Hartenberg (H2) | +49 6131 12-4379 | stadtplanungsamt-strassenverkehrsbehoerdestadt.mainzde |
Unterlagen
Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass nur in Verbindung mit Meldebescheinigung)
- Führerschein
- Fahrzeugschein
- Nutzungsbestätigung des Fahrzeughalters mit Unterschrift (wenn die antragstellende Person nicht selbst Halter bzw. Halterin des Fahrzeugs ist)
Bei Beantragung durch Bevollmächtigten zusätzlich: schriftliche Vollmacht
Bei schriftlicher Beantragung: Zusendung der Unterlagen in Kopie
Gebühren
- Bewohnerparkausweis: 60 Euro
- Verlängerung: 60 Euro
- Bei einer Kennzeichenumschreibung fallen keine Gebühren an
- Bewohnerparkausweis BF - Bretzenheim Fußball: keine Gebühren
Zahlungsart
- Bürgeramt/Ortsverwaltung: Bar oder EC-Zahlung
- Straßenverkehrsbehörde: Überweisung, bei schriftlichem Antrag auch mit Abbuchung
- Online-Beantragung: Lastschrifteinzug
Fristen
- persönlich: sofort
- ansonsten: zeitnah
Rechtsgrundlagen
- § 6 Abs. 1 Nr. 14 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Verbindung mit § 42 Abs. 2 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 45 Abs. 1 b S.1 Nr. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnis
Hinweise
Auf dem Bewohnerparkausweis können wahlweise zwei Kfz-Kennzeichen vermerkt werden, es kann aber immer nur ein Fahrzeug damit im Bewohnerparkgebiet parken.
Änderungen während der Laufzeit des Parkausweises sind der Straßenverkehrsbehörde unverzüglich anzuzeigen (Kennzeichenänderung, Wohnsitzänderung, etc.), da die Parkberechtigung ansonsten sofort erlischt.
Wegzug aus Mainz innerhalb der Gültigkeitszeit:
Ist der Bewohnerparkausweis bereits ausgestellt und Sie ziehen innerhalb der Gültigkeitszeit aus Mainz weg, können Ihnen die Kosten nicht zurückerstattet werden.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Internetverweise
- Bewohnerparkgebiet findenUnter Themenauswahl - Parken den Punkt Bewohnerparken anhaken, dann über Straßensuche die gewünschte Adresse eingeben.
- Bürgeramt/Online-Terminvereinbarung
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Weiterführende Informationen
Online-Services
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Bewohnerparkausweis, Online-Antrag in Mainz
Mit dem Online-Antrag können Sie den Bewohnerparkausweis beantragen, verlängern oder ändern.
Zurzeit ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen, da ein personeller Engpass aufgetreten ist. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bei der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter ist abzusehen.
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