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Führerschein, Ablauf der Gültigkeit von LKW-Fahrerlaubnisklassen 

Beschreibung

Mit dem seit 1.Januar 1999 geltenden Fahrerlaubnisrecht wurde eine Befristung der nach altem Recht erworbenen Lkw-Fahrerlaubnis (Klasse 2) eingeführt.

Die Berechtigung, Kraftfahrzeuge über 7,5 t zu führen, erlischt mit dem 50. Geburtstag.

Bitte beachten Sie, dass für die gewerbliche Nutzung der LKW-Klassen zusätzlich die Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation erforderlich sind.

Übergangsregelung für Inhaber/innen der Klasse 2 (§ 76 Nr. 9 FeV)

Die Fahrerlaubnis der Klasse 2 wird bei Umstellung in die Klasse CE bis zum 50. Lebensjahr befristet.

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse 2 innehaben und das 50. Lebensjahr demnächst vollenden, müssen Sie die Verlängerung beantragen.

Wenn Sie die Fahrerlaubnis nicht verlängern, erlischt die Berechtigung mit dem 50. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt können Sie dann nur noch Kraftfahrzeuge der Klasse C1E (ALT = Klasse 3) führen.

Übergangsregelung für Inhaber/innen der Klasse 3 (§ 76 Nr. 9 FeV)

Für Inhaber/Inhaberinnen einer Fahrerlaubnis der Klasse 3, die Zugkombinationen über 12 t (Zugfahrzeug bis 7,5 t) führen, gilt ebenfalls die Befristung bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres.

Sofern Sie weiterhin Zugkombinationen bis 18,75 t mit 3 Achsen und einem Zugfahrzeug bis 7,5 t führen möchten (CE79), müssen Sie zum 50. Geburtstag die Verlängerung beantragt werden.

In den meisten Fällen reicht bei Umstellung der Fahrerlaubnis der Klasse 3 der Umfang der Klasse C1E. Diese umfasst:

Kraftfahrzeuge bis 7,5 t mit Anhänger über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges und die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000 kg (12 t) nicht übersteigt.
Die Klasse C1E wird bei der Umstellung unbefristet erteilt, eine Verlängerung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Verlängerung sowie zur Erteilung nach Fristablauf finden Sie am Ende der Seite in der Rubrik Ähnliche Dienstleistungen: Führerschein, Verlängern - Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, wir diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.