Führerschein: Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
Beschreibung
Viele Besitzerinnen und Besitzer einer Fahrerlaubnis sind noch mit dem alten Papierführerschein unterwegs. Diese Dokumente verlieren seit dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr der Inhaberin oder des Inhabers.
Wenn die Gültigkeit Ihres alten Papierführerscheins abgelaufen ist, müssen Sie diesen durch den aktuell gültigen einheitlichen Kartenführerschein der Europäischen Union (EU) ersetzen lassen.
Auch als Inhaberin und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind Sie von der Umtauschaktion betroffen.
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Für Führerscheine, die zuvor ausgestellt worden sind, gelten bestimmte Fristen, um diese umzutauschen.
Anhand Ihres Geburtsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
- vor 1953 - 19.01.2033
- 1953 bis 1958 - 19.07.2022
- 1959 bis 1964 - 19.01.2023
- 1965 bis 1970 - 19.01.2024
- 1971 oder später - 19.012025
Anhand des Ausstellungsjahrs können Sie in der folgenden Übersicht einsehen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen. Diese Fristen gelten für Führerscheine, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt worden sind:
- 1999 bis 2001 - 19.01.2026
- 2002 bis 2004 - 19.01.2027
- 2005 bis 2007 - 19.01.2028
- 2008 - 19.01.2029
- 2009 - 19.01.2030
- 2010 - 19.01.2031
- 2011 - 19.01.2032
- 2012 bis 18.01.2013 - 19.01.2033
Hinweise:
- Inhaberinnen und Inhaber einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein ebenfalls bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
- Die jeweilige Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
- Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments grundsätzlich bestehen.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefax
- +49 6131 12-2563
- fuehrerscheinstellestadt.mainzde
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Bossog |
|
+49 6131 12-3482 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Keil |
|
+49 6131 12-3728 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Weide |
|
+49 6131 12-2193 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Trabert |
|
+49 6131 12-2634 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Lange |
|
+49 6131 12-2812 | mandy.langestadt.mainzde |
Frau Mayer |
|
+49 6131 12-2187 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
• Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass
• aktuelles biometrisches Passfoto
• alter Führerschein im Original
• gegebenenfalls Karteikartenabschrift
• gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
WICHTIGER HINWEIS:
Sofern Ihr alter Papierführerschein (grau oder rosa) bis 1996 von der Stadt Mainz ausgestellt wurde, Sie zum damaligen Zeitpunkt jedoch im Landkreis-Mainz-Bingen wohnhaft waren, liegen diese Daten in Mainz nicht mehr vor. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte direkt an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bzw. an die Fahrerlaubnisbehörden (Führerscheinstellen) in Bingen oder Oppenheim.
E-Mail: FS-Bingenmainz-bingende
E-Mail: FS-Oppenheimmainz-bingende
Bei Umtausch der ehemaligen Klasse 2 ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich erforderlich:
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
- Bei Umtausch wegen Austragung oder Veränderung von Auflagen erfragen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen bitte vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Bei Umtausch der ehemaligen Klasse 3 ab dem 50. Lebensjahr ist zusätzlich erforderlich, nur sofern Sie weiterhin Fahrzeugkombinationen über 12 t (bis 18,75 t) mit 3 Achsen und einem Zugfahrzeug bis 7,5 t führen möchten (CE79):
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (Kosten trägt die antragstellende Person)
- Bei Umtausch wegen Austragung oder Veränderung von Auflagen erfragen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen bitte vorab bei der Fahrerlaubnisbehörde.
Weitere Informationen zur Verlängerung sowie zur Erteilung nach Fristablauf finden Sie unter der Dienstleistung: Führerschein, Verlängern - Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
durch eine bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Gebühren
- EU-Kartenführerschein: 26,50 Euro
- EU-Kartenführerschein mit Expressversand: 47,00 Euro (Expressversand 20,50 Euro)
- Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 6,50 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
ca. vier bis sechs Wochen
Rechtsgrundlagen
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
Den bisherigen Führerschein behalten wir nach Umstellung/Umtausch in einen EU-Kartenführerschein ein oder machen ihn ungültig.
Formulare
- Führerschein, Umstellung in EU-Kartenführerschein oder Umtausch wegen Änderung im Führerschein oder Ausstellung eines Ersatzführerscheins, Antrag
- Abholung eines Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde, Vollmacht
- Führerschein, EU-Kartenführerschein Direktversand, Informationsblatt und Einverständniserklärung