Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, Adressänderung
Beschreibung
Sie sind mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet und sind nunmehr innerhalb von Mainz umgezogen? In diesem Fall muss auch der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I auf Ihre neue Anschrift geändert werden.
Die Mitteilung der Anschriftenänderung kann sowohl bei der KFZ-Zulassungsbehörde als auch beim Bürgerservice oder den Ortsverwaltungen durchgeführt werden.
In folgenden kann eine Änderung der Fahrzeugpapiere nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen:
- Sofern bereits ein Adressaufkleber auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I angebracht wurde, d.h. bereits eine vorangegangene Adressänderung erfolgt ist, sind neue Fahrzeugpapiere auszustellen.
- Neben der Anschrift hat sich auch Ihr Name geändert (z.B. wegen Eheschließung). Siehe hierzu die Dienstleistung Namensänderung in den Fahrzeugpapieren.
- War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Mainz zugelassen werden, dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeuges. Siehe hierzu die Dienstleistung Kraftfahrzeug ummelden (Umschreibung).
Beispiel:
Kennzeichen
aktuell
eingetragene
AdresseUmzug
innerhalb
von MainzUmzug
von außerhalb
nach MainzÄnderung im
Bürgerservice
oder OrtsverwaltungMZ-AB 123
Mainz
X
Ja
MZ-AB 123
Extern
X
Nein
XX-AB 321
Extern
X
Nein
XX-AB 321
Mainz
X
Ja
Beantragung:
- persönlich
- Vertretung durch Bevollmächtigte/n
Vorsprache in der Kfz-Zulassungsbehörde:
- mit Online-Terminvereinbarung vorab (siehe hierzu Link im Abschnitt "Service" am Ende dieser Seite)
Voraussetzungen:
- Halter/in des Fahrzeugs hat seinen/ihren Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- Umzug innerhalb von Mainz
- Familien-/Firmenname bleibt unverändert
- gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- gültiger und geänderter Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief, sofern auf dem Fahrzeugschein bereits ein Adressaufkleber angebracht ist, da in diesem Fall die Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) erfolgen muss
Bei Vertretung durch eine/n Bevollmächtigte/n zusätzlich:
- Ausweisdokument des/der Bevollmächtigten (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
- für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
- Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
- für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht des Vertreters/der Vertretenden mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch einen Dritten
- Ausweis des/der Bevollmächtigten
- für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter/innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll(von allen Gesellschaftern mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter/innen
Gebühren
- Standardgebühr: 12 Euro
- Gebühr mit gleichzeitiger Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II): 17,10 Euro
Zahlungsart
Fristen
- Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Formulare
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- OV Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- OV Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice (33.02)
- Kfz-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) (31.03.02)
- Verkehrsüberwachungsamt (31)