Kfz: Namensänderung in den Fahrzeugpapieren beantragen
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Eheschließung, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde mitteilen und die Fahrzeugpapiere ändern lassen.
Namensänderungen in den Fahrzeugpapieren auch in Kombination mit Anschriftenänderungen können ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorgenommen werden. In diesem Fall muss der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II auf Ihren neuen Namen und Ihre neue Anschrift geändert werden. Bei Vorlage der alten Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief) ist eine Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie: War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Mainz zugelassen werden, dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeuges.
Beantragung
- persönliche Vorsprache
- Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich
Vorsprache
Nur mit Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten, nutzen Sie dafür die Online-Terminvereinbarung.
Voraussetzungen
- Halter/Halterin des Fahrzeugs hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung in Mainz
- Bei Namensänderung mit Auswirkung auf die Rechtsform, handelt es sich nicht mehr um eine Namensänderung im Sinne dieser Dienstleistung, sondern um eine Umschreibung des Fahrzeuges. - ggf. Umzug innerhalb von Mainz
- gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug liegt vor
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen
Bitte beachten Sie außerdem, dass für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung gebucht werden können.
Bitte beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, bei sehr hohem Publikumsandrang den Annahmeschluss auf maximal 90 Minuten vor Ende der regulären Öffnungszeiten vorzuziehen.
Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!
Tipp: Vereinbaren Sie Ihren Termin bei der Zulassungsstelle vorab via Internet. Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie links in der Navigation oder weiter unten auf dieser Seite.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Unterlagen
- gültiger und geänderter Personalausweis oder Reisepass des/der Halters/in im Original - sofern noch kein geänderter Ausweis vorliegt, genügt die Quittung über die Beantragung sowie Nachweis über die Namensänderung (z.B. Heiratsurkunde)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich
- Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und des Vollmachtgebers/der Vollmachtgeberin!)
- unterschriebene Vollmachtserklärung
Bei auf Minderjährige zugelassene Fahrzeuge zusätzlich
- schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
- Ausweise der Erziehungsberechtigten
- ggf. Sorgerechtsurteil
Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
für im Handelsregister eingetragene Firmen
- Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als drei Jahre)
- Vollmacht des/der Geschäftsführer oder Prokuristen mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
für Vereine (e.V.)
- Auszug aus dem Vereinsregister
- Vollmacht vertretenden Person bzw. Personen mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
- Ausweis der bevollmächtigten Person
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)
- Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
- Ausweis aller Gesellschafter:innen
Gebühren
Standardgebühr für Namensänderung mit und ohne Adressänderung: 15,50 Euro
Zusatzgebühren, sofern erforderlich:
- alte Zulassungsbescheinigung Teil II: 12,30 Euro
- Rücksendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an Leasinggeber oder Bank: 10,20 Euro
- Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II): 5,10 Euro
Zahlungsart
Bar / EC
Fristen
Bei Vorsprache im Regelfall sofort, Wartezeit abhängig vom Publikumsandrang.
Rechtsgrundlagen
- § 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
- Sofern das Fahrzeug finanziert oder geleast ist, befindet sich die Zulassungsbescheinigung Teil II gewöhnlich bei der Bank oder dem Leasinggeber.
- In diesem Fall muss der/die Halter/in die Übersendung der Zulassungsbescheinigung Teil II an die Kfz-Zulassungsbehörde zur erforderlichen Änderung veranlassen.
Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde
Die Änderung der Fahrzeugpapiere ist davon abhängig, dass alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt wurden. Rückständige Gebühren können im Rahmen der Änderung vor Ort beglichen werden.