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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I, Aktualisierung wegen Adressänderung beantragen 

Online-Services

Beschreibung

Sie sind mit Hauptwohnsitz in Mainz gemeldet und sind innerhalb von Mainz umgezogen? In diesem Fall müssen wir auch den Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I auf Ihre neue Anschrift ändern.

Die Änderung Ihrer Anschrift können sowohl die KFZ-Zulassungsbehörde als auch der Bürgerservice und die Ortsverwaltungen durchführen.

In folgenden Fällen kann die Änderung der Fahrzeugpapiere nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde erfolgen:

  • Die Adresse auf dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt geändert und trägt daher bereits einen Adressaufkleber. In diesem Fall stellen wir Ihnen neue Fahrzeugpapiere aus.

  • Neben der Anschrift hat sich auch Ihr Name geändert (z.B. wegen Eheschließung). Beachten Sie hierzu die Dienstleistung "Kfz: Namensänderung in den Fahrzeugpapieren beantragen". Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.

  • Wenn Ihr Fahrzeug bereits in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war, Sie das Fahrzeug nun in Mainz zulassen möchten und ihr bisheriges Kennzeichen behalten möchten, dann handelt es sich um eine Umschreibung des Fahrzeuges. Beachten Sie hierzu die Dienstleistung "Kfz: Ummeldung Kraftfahrzeug beantragen". Den Link finden Sie am Ende dieser Seite.

    Beispiel:

    Kennzeichen

    aktuell
    eingetragene
    Adresse

    Umzug
    innerhalb
    von Mainz

    Umzug
    von außerhalb
    nach Mainz

    Änderung im
    Bürgerservice
    oder Ortsverwaltung

    MZ-AB 123

      Mainz

       X

     

        Ja

    MZ-AB 123

      Extern

     

       X

        Nein

    XX-AB 321

      Extern

     

       X

        Nein

    XX-AB 321

      Mainz

       X

     

        Ja

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag, Mittwoch und Freitag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 7.30 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen 

Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie für Fahrerlaubnisangelegenheiten, Personenbeförderungs- und Fahrschulangelegenheiten sowie für digitale EU-Fahrtenschreiberkarten keine ONLINE-TERMINE bei der Kfz-Zulassung buchen können.

Bei den Zulassungen mit Ausfuhrkennzeichen (Exportfahrzeuge) ist der Annahmeschluss immer 30 Minuten vor dem regulären Annahmeschluss!

Der Online-Terminkalender steht nicht für Autohäuser, Zulassungsdienste und Kraftfahrzeughandel zur Verfügung. Diese Vorgänge können Sie zwischen 8 Uhr und 11 Uhr ohne Termin zur Bearbeitung abgeben bzw. abholen.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Conti Gallenti  +49 6131 12-3474  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Baron  +49 6131 12-2586  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Breidinger  +49 6131 12-3811
 Frau Burnett  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Herr Cucchiara  +49 6131 12-3481  zulassungsstellestadt.mainzde
 Herr Filippo Di Natale  +49 6131 12-2780  zulassungsstellestadt.mainzde
 Herr Emmrich  +49 6131 12-3860
 Frau Farid Hosseinpour  +49 6131 12-2591  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Gerhardt  +49 6131 12-3382  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Henzler  +49 6131 12-38816  ortsverwaltung.hartenberg-muenchfeldstadt.mainzde
 Frau Kalbfuß  +49 6131 12-2585  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Karpuk  +49 6131 12-38820  ortsverwaltung.marienbornstadt.mainzde
 Frau Kraft  +49 6131 12-38822  ortsverwaltung.neustadtstadt.mainzde
 Frau Kukolj  +49 6131 12-38821  ortsverwaltung.mombachstadt.mainzde
 Herr Kumerics  +49 6131 12-2594  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Lang  +49 6131 12-38815  ortsverwaltung.gonsenheimstadt.mainzde
 Frau Lokstein  +49 6131 12-3085  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Martirosyan  +49 6131 12-3865
 Frau Orth  +49 6131 12-3472  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Perjamosi  +49 6131 12-38819  ortsverwaltung.lerchenbergstadt.mainzde
 Frau Reck  +49 6131 12-38811  ortsverwaltung.bretzenheimstadt.mainzde
 Herr Röhrig  +49 6131 12-2593  zulassungsstellestadt.mainzde
 Herr Ruckes-Comoli
 Frau Schäfer  +49 6131 12-3327
 Frau Schättler  +49 6131 12-4135  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Schwamb  +49 6131 12-38818  ortsverwaltung.laubenheimstadt.mainzde
 Frau Sester  +49 6131 12-3855
 Frau Sigmund  +49 6131 12-3863
 Herr Strunk  +49 6131 12-2985  zulassungsstellestadt.mainzde
 Frau Temiz  +49 6131 12-3852
 Frau Urbach  +49 6131 12-38814  ortsverwaltung.finthenstadt.mainzde
 Frau Uthoff  +49 6131 12-38812  ortsverwaltung.draisstadt.mainzde
 Frau Weimann-Bekkaoui  +49 6131 12-3866

Unterlagen

  • gültiger und geänderter Personalausweis oder Reisepass der Halter:in im Original
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Fahrzeugbrief, sofern auf dem Fahrzeugschein bereits ein Adressaufkleber angebracht ist, da wir in diesem Fall auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umstellen müssen.

Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person zusätzlich:

  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person (und der vollmachtgebenden Person)
  • unterschriebene Vollmachtserklärung

Bei auf Minderjährige zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

  • schriftliche Einwilligung beider Erziehungsberechtigten
  • Ausweise der Erziehungsberechtigten
  • ggf. Sorgerechtsurteil


Bei gewerblich zugelassenen Fahrzeugen müssen Sie zusätzlich folgende Unterlagen einreichen:

Für im Handelsregister eingetragene Firmen

  • Handelsregisterauszug (beim Amtsgericht) / Gewerbeanmeldung (jeweils nicht älter als 3 Jahre)
  • Vollmacht der Geschäftsführung oder Prokuristen:in mit Ausweis(-kopie) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

Für Vereine (e. V.)

  • Auszug aus dem Vereinsregister
  • Vollmacht der vertretenden Person mit Ausweis(-kopien) bei Zulassung durch eine dritte Person
  • Ausweis der bevollmächtigten Person

Für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Übersicht aller Gesellschafter:innen (Gesellschaftervertrag)
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter:innen mit Unterschriften)
  • Ausweis aller Gesellschafter:innen

Gebühren

  • Standardgebühr: 12 Euro
  • Gebühr mit gleichzeitiger Umstellung auf die neuen Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II): 17,10 Euro

Zahlungsart

Bar/EC

Fristen

  • Persönlich im Regelfall sofort
  • Die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.

Rechtsgrundlagen

Bei Vorsprache im Regelfall sofort, die Wartezeit ist abhängig vom Publikumsandrang.

Hinweise

Rückständige Gebühren bei der Zulassungsbehörde

Die Zulassung ist davon abhängig, dass Sie alle rückständigen Gebühren, die im Zusammenhang mit der Zulassung angefallen sind, bezahlt haben. Rückständige Gebühren können Sie im Rahmen der Zulassung vor Ort begleichen.

Voraussetzungen

Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen:

  • Halter:in des Fahrzeugs hat ihren Hauptwohnsitz in Mainz.
  • Firmensitz bzw. Sitz der Zweigniederlassung ist in Mainz.
  • Umzug innerhalb von Mainz, Familien-/Firmenname bleibt aber unverändert.
  • Gültige Hauptuntersuchung für das Fahrzeug ist vorhanden.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich oder in Vertretung durch eine bevollmächtigte Person einreichen.

Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Nutzen Sie dazu bitte die Online-Terminvereinbarung (siehe hierzu Link am Ende dieser Seite).

Online-Services