Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen
Sie befinden sich hier:
  1. Verwaltung & Politik
  2. Bürgerserviceportal
  3. Ämter direkt
  4. Verkehrsüberwachungsamt
  5. Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
  6. Führerschein erweitern (auf zusätzliche Klassen)

Führerschein erweitern - Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klasse/n 

Beschreibung

Eine bereits bestehende Fahrerlaubnis kann um weitere Fahrerlaubnisklassen erweitert werden.

Beantragung

  • eine persönliche Vorsprache ist erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)
  • Sie können den Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis / eines Führerscheins frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters stellen.

Voraussetzungen

  • die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz
  • erforderliches Mindestalter erreicht:
    - 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    - 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE
    - 20 Jahre für die Klasse A bei 2-jährigem Vorbesitz A2
    - 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
    - 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L, und T
  • Vorbesitzklasse/n:
    - für BE: Vorbesitz B erforderlich
    - für C1: Vorbesitz B erforderlich
    - für C1E: Vorbesitz C1 erforderlich
    - für C: Vorbesitz B erforderlich; für CE: Vorbesitz C erforderlich
    - für D1: Vorbesitz B erforderlich
    - für D1E: Vorbesitz D1 erforderlich
    - für D: Vorbesitz B erforderlich
    - für DE: Vorbesitz D erforderlich

Aushändigung:

  • Wenn Sie nur eine Klasse (z.B. B oder A1) beantragt haben, erfolgt die Aushändigung direkt nach bestandener Prüfung durch die prüfende Person.
  • Wenn Sie mehrere Klassen beantragt haben, erfolgt lediglich die Aushändigung einer Prüfbescheinigung durch die prüfende Person.
    - Mit dieser können Sie eine vorläufige Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. (zusätzliche Gebühr: 8,70 Euro bzw. 9,50 Euro innerhalb der Probezeit)
    - Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal drei Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:

  • persönlich
  • durch bevollmächtigte Person

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Bei Erweiterung um die:

Klasse/n A, A1, B, BE, AM, L und T

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
  • Personalausweis / Pass
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • Nachweis  über "Schulung in Erster Hilfe”
    Hinweis: Bescheinigungen über lebensrettende Sofortmaßnahmen die bis zum 31. Dezember 2015 ausgestellt wurden, gelten bis zum Ablauf des 21. Oktober 2017.

Klasse/n C1, C1E, C, CE:

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
  • Personalausweis / Pass
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Nachweis in “Erste Hilfe”
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • ggf. Nachweis der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

Klasse/n D1, D1E, D und DE

  • Benennung einer Fahrschule zur Ablegung der Fahrerlaubnisprüfung
  • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis (wird von den Fahrschulen ausgehändigt)
  • Personalausweis / Pass
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
  • Nachweis in “Erste Hilfe”
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr, gerechnet vom Ausstellungsdatum)
  • Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • ggf. Nachweis der Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen

alle Klassen

  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde)
    - Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, kann die antragstellende Person die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
    - Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (+49 6131 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.


Sofern Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich:

persönlich

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokument
  • bisheriger Führerschein

durch bevollmächtigte Person

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokumente beider Personen
  • schriftliche Vollmacht
  • bisheriger Führerschein

Gebühren

  • Erweiterung der Fahrerlaubnis: 43,90 Euro
    bei der gewerblichen Nutzung der Klassen C1, C, C1E, CE, D1, D,D1E, und DE inklusive Eintragung der Schlüsselnummer 95
  • Erteilung einer vorläufigen Fahrerlaubnis: 10 Euro bzw. 10,80 Euro innerhalb der Probezeit
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 5,10 Euro (nur eingeschränkt möglich)

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)

Hinweise

  • Die theoretische Prüfung muss vor Beginn der praktischen Prüfung bestanden sein. Sie darf frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

  • Antrag verfällt, wenn:
    - die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden wurde
    - die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden wurde
  • Die vorläufige Fahrerlaubnis gilt für maximal drei Monate und ist nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Bitte beachten Sie:

  • Alle EU-Kartenführerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden/werden, sind ab dem Ausstellungsdatum für 15 Jahre gültig. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Dokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis.
  • Alle Führerscheine (auch Kartenführerscheine), die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2033 umzutauschen.