Führerschein: Umschreibung eines Dienstführerscheines beantragen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei sind, können Sie diese in eine allgemeine Fahrerlaubnis umschreiben lassen.
Beschreibung
Eine dienstlich erworbene Dienstfahrerlaubnis kann in eine "zivile", das heißt allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Mit einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei dürfen Sie nur Dienstfahrzeuge fahren. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Sie haben sowohl einen Dienstführerschein als auch einen "zivilen" Führerschein und möchten weitere Fahrerlaubnisklassen eintragen lassen?
Den formellen Antrag auf Umschreibung eines Dienstführerscheins/ einer Dienstfahrerlaubnis müssen Sie direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
Eine Ausbildungspflicht besteht nicht. Ebenso müssen Sie keine Befähigungsprüfung ablegen.
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Braunshausen |
|
+49 6131 12-3364 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Karl |
|
+49 6131 12-2421 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Maljoku |
|
+49 6131 12-3032 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Schmitt |
|
+49 6131 12-2529 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung)
- aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme), kein digitaler Code möglich!
Hinweis:
Seit dem 1. Mai 2025 gilt bei Passbildern für Personalausweise und Reisepässe die Regelung, dass der Meldebehörde ein digitales Passbild vorgelegt werden muss. Diese Vorgabe gilt jedoch nicht für die Fahrerlaubnisbehörde und betrifft somit auch nicht die Beantragung von Führerscheindokumenten. Beachten Sie bitte außerdem, dass in den Fahrerlaubnisbehörden keine technische Ausstattung für eine Bildaufnahme vor Ort vorhanden ist. Passbilder müssen Sie daher analog, vorzugsweise zusammen mit den vollständigen Antragsunterlagen, bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen. - Vorlage des "zivilen" Führerscheins, sofern ein solcher bereits erteilt wurde
- Vorlage des gültigen Dienstführerscheins oder einer Bescheinigung über die Dienstfahrerlaubnis, wenn der Antrag nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraftverkehr bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
- zur Eintragung der Schlüsselzahl 95
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der "zivile" Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Mainz ausgestellt wurde)
- Um die Ausstellung des EU-Kartenführerscheins zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
- Sie können die Karteikartenabschrift direkt per Fax (06131 12-2563) oder per E-Mail (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz senden.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde
- persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument
- durch bevollmächtigte Person
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
Gebühren
Umschreibung eines Dienstführerscheines/Dienstfahrerlaubnis: 37,50 Euro
Zahlungsart
Bar/EC
Rechtsgrundlagen
- Gebührenordnung über Maßnahmen im öffentlichen Straßenverkehr (GebOSt)
Hinweise
- Bei einer gewerblichen Nutzung der LKW- oder Bus-Fahrerlaubnisklassen beachten Sie bitte die Voraussetzungen der Berufskraftfahrer-Grundqualifikation bzw. Berufskraftfahrer-Weiterbildung.
- Seit dem 19.1.2013 werden Kartenführerscheine nicht mehr auf Lebenszeit ausgestellt, sondern sind für die Dauer von 15 Jahren befristet. Diese Befristung bezieht sich lediglich auf die Gültigkeit des Führerscheindokumentes nicht jedoch auf die Erteilung der Fahrerlaubnis. Das Dokument muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Dienstfahrerlaubnis sein.
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Mainz.
- Bescheinigung über die Dienstfahrerlaubnis, wenn Sie den Antrag nach Beendigung des Dienstverhältnisses stellen.