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  6. Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen C/CE / C1 / C1E ( LKW-Klassen) nach Fristablauf

Führerschein, Verlängern - Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE 

Beschreibung

Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E und der Bus-Klassen D, D1, DE, D1E kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängert werden.

Für die gewerbliche Nutzung kann die Verlängerung nur unter der zusätzlichen Vorlage der Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgen.

Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für fünf Jahre (gesetzliche Höchstgrenze).

Beantragung

  • persönliche Vorsprache erforderlich (wegen der Identifikation und Unterschrift)
  • Der Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig (ca. acht bis zehn Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen gestellt werden. Sie können die Verlängerung
    frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n beantragen.
    Hinweis: Ist die Geltungsdauer einer Klasse bereits abgelaufen, kann eine Verlängerung im eigentlichen Sinne nicht mehr beantragt werden bzw. nicht mehr erfolgen. Hierbei handelt es sich rechtlich um eine Neuerteilung ("Erteilung nach Fristablauf"). Bitte beachten Sie jedoch, dass durch den Fristablauf die Besitzstandswahrung des Erteilungsdatums der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erlischt. Des Weiteren kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden, wenn die Gültigkeit schon längere Zeit abgelaufen ist.

Voraussetzungen

  • Die antragstellende Person hat den Hauptwohnsitz in Mainz
  • Die Person ist im Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse/n

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie im Downloadbereich.

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

Klasse/n C1, C1E, C, CE

  • Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
  • Führerschein
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung

Klasse/n D1, D1E, D und DE

  • Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
  • Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
  • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm)
  • Führerschein
  • Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
  • ab dem 50. Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung

alle Klassen

  • ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen - zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadtverwaltung Mainz ausgestellt wurde)
    Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, kann die antragstellende Person die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.
    Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (+49 6131 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.


Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:

persönlich

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokument

durch eine bevollmächtigte Person

  • Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
  • Ausweisdokumente beider Personen
  • schriftliche Vollmacht

ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG 

Wenn die Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung eingetragen werden soll.

Gebühren

  • Verlängerung Fahrerlaubnisklasse/n: 43,90 Euro
  • Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 5,10 Euro (nur eingeschränkt möglich)

Zahlungsart

Bar / EC

Rechtsgrundlagen

  • §§ 6, 7, 11, 12, 23, 24, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Anlagen 5 und 6 zur FeV
  • §§ 3, 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)