Führerschein, Verlängern - Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE sowie D1, D1E, D, DE
Beschreibung
Die Gültigkeit einer Fahrerlaubnis der LKW-Klassen C, C1, CE, C1E und der Bus-Klassen D, D1, DE, D1E kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise verlängert werden.
Für die gewerbliche Nutzung kann die Verlängerung nur unter der zusätzlichen Vorlage der Nachweise über die Weiterbildung der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgen.
Die jeweilige Erteilung erfolgt befristet für 5 Jahre (gesetzliche Höchstgrenze).
Beantragung
- persönliche Vorsprache erforderlich (wegen Identifikation und Unterschrift)
- Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis sollte rechtzeitig (ca. 8-10 Wochen) vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnisklassen gestellt werden.
- Die Verlängerung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnisklasse/n beantragt werden.
- Ist die Geltungsdauer einer Klasse bereits abgelaufen, kann eine Verlängerung im eigentlichen Sinne nicht mehr beantragt werden bzw. nicht mehr erfolgen. Hierbei handelt es sich rechtlich um eine Neuerteilung "Erteilung nach Fristablauf". Bitte beachten Sie jedoch, dass durch den Fristablauf die Besitzstandswahrung des Erteilungsdatums der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse erlischt. Des Weiteren kann die erneute Ablegung der Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden, wenn die Gültigkeit schon längere Zeit abgelaufen ist.
Voraussetzungen
- Antragsteller/in hat den Hauptwohnsitz in Mainz
- Besitz einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse/n
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung wahrgenommen werden. Weiterhin ist das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Maske des Standards KN 95, N 95 oder FFP2 zwingend notwendig!
>> Online-Terminvereinbarung Fahrerlaubnisbehörde
Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 15 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren bitten wir zu beachten, dass aufgrund der Dauer für die Abnahme einer Versicherung an Eides Statt im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen genommen werden können.
Zusätzlicher Service - Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Balic |
|
+49 6131 12-3728 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Herr Bossog |
|
+49 6131 12-3482 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Grimbach |
|
+49 6131 12-2193 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Kreß | Back-Office | +49 6131 12-2817 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Lange |
|
+49 6131 12-2812 | Mandy.Langestadt.mainzde |
Frau Mayer |
|
+49 6131 12-2187 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Frau Trabert |
|
+49 6131 12-2634 | fuehrerscheinstellestadt.mainzde |
Unterlagen
Klasse/n C1, C1E, C, CE
- Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Führerschein
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Klasse/n D1, D1E, D und DE
- Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis
- Personalausweis oder Reisepass (im Original, bei Reisepass zusätzlich Meldebescheinigung wegen Wohnort)
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x 45 mm)
- Führerschein
- Beantragung eines polizeiliches Führungszeugnisses für Behörden (Belegart 0) bei der Meldebehörde. Das Führungszeugnis wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- ab dem 50. Lebensjahr: Testpsychologisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung
alle Klassen
- ggf. Nachweis Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz im Güterkraft- bzw. Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen
- zur Eintragung der Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
- ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der bisherige Führerschein nicht von der Stadt Mainz ausgestellt wurde)
- Um die Ausstellung des neuen Führerscheins zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift im Vorfeld durch den/die Antragsteller/in bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch angefordert werden.
- Die Übersendung der Karteikartenabschrift kann unmittelbar per Fax (0 6131 / 12-2563) oder per Email (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz erfolgen.
Abholung des Kartenführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde:
- persönlich
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokument - durch Bevollmächtigte/n
- Anschreiben der Fahrerlaubnisbehörde
- Ausweisdokumente beider Personen
- schriftliche Vollmacht
ggf. Weiterbildungsbescheinigungen nach dem BKrFQG
Wenn die Schlüsselzahl 95 nach Abschluss der Berufskraftfahrer-Weiterbildung eingetragen werden soll.
Gebühren
- Verlängerung Fahrerlaubnisklasse/n: 43,90 Euro
- Bei Direktversand durch die Bundesdruckerei Berlin: 5 Euro (nur eingeschränkt möglich)
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
- §§ 6, 7, 11, 12, 23, 24, 25 der Fahrerlaubnis-Verordnung sowie Anlagen 5 und 6 zur FeV
- §§ 3, 5 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)