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Fahrerkarte für die gewerbliche Güterbeförderung und Personenbeförderung erstmalig beantragen 

Beschreibung

Die Fahrerkarte dient der Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten bei der gewerblichen Güter- und Personenbeförderung. Als Fahrerin oder Fahrer benötigen Sie für folgende Kraftfahrzeuge (Kfz) eine Fahrerkarte:

  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger
  • Kfz mit einer zulässigen Höchstmasse von 2,8 bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger, sofern ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist
  • Kfz, die für die Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich des Fahrers ausgelegt sind

Dabei gibt es gewisse Ausnahmeregelungen für Landwirte oder bei Universaldienstleistungen.

Wenn Sie noch keine gültige Fahrerkarte besitzen, können Sie diese bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen. 

Die Fahrerkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte müssen Sie spätestens 15 Werktage vor Kartenablauf beantragen.

Sie wollen eine Fahrerkarte erneuern, deren Gültigkeit bereits abgelaufen ist? Dann müssen Sie wieder eine Erstbestellung durchführen.

Die für Sie persönlich ausgestellte Fahrerkarte dürfen nur Sie nutzen. Sie bleibt immer Ihr Eigentum, auch wenn Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber die Fahrerkarte bezahlt hat. Grundsätzlich sind diese nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. 

Bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust oder Diebstahl der Fahrerkarte müssen Sie spätestens nach 7 Kalendertagen bei der für Sie zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Den Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte müssen Sie unverzüglich bei der Behörde oder Stelle anzeigen, die die Fahrerkarte ausgestellt hat.

Sie können eine Fahrerkarte für digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte) beantragen als:

  • Erstmalige Ausstellung
  • Erneuerung wegen
    • Ablauf der Gültigkeit
    • Beschädigung
    • Änderung oder Berichtigung von Kartenangaben
  • Ersatzausstellung (Verlust/Diebstahl)
  • Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 1.5.2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen EU-Fahrtenschreibers (Kontrollgerätes) vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen übersteigt. Darüber hinaus betrifft das Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung dienen und die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als 9 Personen - einschließlich der Fahrer:in - zu befördern. Der digitale EU-Fahrtenschreiber (Kontrollgeräte) zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. 

Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jede Fahrer:in darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Im nationalen Bereich überprüft das das Fahrtenschreiberkartenregister (FKR). Im internationalen Bereich überprüft das die TACHOnet.

  • Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre.
  • Die Fahrerkarte kann nicht verlängert werden.
  • Wenn Sie sie erneuern möchten, müssen Sie einen Neuantrag und Neuausstellung beantragen.
  • Sie dürfen sie frühestens 6 Monate vor Ablauf neu beantragen.
  • Sie sollten sie spätestens 2 Wochen vor Ablauf neu beantragen.

Jede Fahrer:in darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen.

Die Fahrerkarten stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) her.

Beantragung:

  • persönliche Vorsprache erforderlich
  • wegen Identifikation und Leistung der Unterschrift

Hinweis zum Vorgehen bei Verlust des Dokuments
Sollten Sie das Dokument verlieren, geben Sie bitte die Erklärung "Versicherung an Eides statt" ab. Wenn Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ihrer Erklärung bestehen, kann zusätzlich die persönliche Abnahme durch Niederschrift erforderlich sein. Weitere Möglichkeiten sind:

  • Ein Notariat gibt die Erklärung für Sie ab.
  • Sie erscheinen persönlich zur Niederschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde.

Bei einem Diebstahl müssen Sie die bei der Polizei erfolgte Diebstahlsanzeige bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen. In diesem Fall müssen Sie keine eidesstattliche Versicherung abgeben. Wenn Sie Dokument wiederfinden, müssen Sie es unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße
Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte
  • Identitätsnachweis
  • gültige inländische Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis eines Staates der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
    • berechtigt Inhaberin oder Inhaber Fahrzeuge zu führen, für die Regelungen über Lenk- und Ruhezeiten zu beachten sind
  • Nachweis über den Wohnsitz im Inland und Anschrift
  • Nachweise über Geburts und Familiennamen, Vornamen, Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild vor hellem Hintergrund in der Größe 35 mm x 45 mm, das die antragstellende Person ohne Kopfbedeckung in einer Frontalaufnahme zeigt (biometrisches Passfoto)
  • deutscher EU-Kartenführerschein bzw. entsprechende Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaats der EU/EWR
  • ggf. Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde (sofern der EU-Kartenführerschein nicht von der Landeshauptstadt Mainz ausgestellt wurde)

Um die Ausstellung der Fahrerkarte zu beschleunigen, können Sie die Karteikartenabschrift im Vorfeld bei der ursprünglich ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde telefonisch anfordern.

Sie können die Karteikartenabschrift per Fax (06131 12-2563) oder per E-Mail (fuehrerscheinstellestadt.mainzde) an die Fahrerlaubnisbehörde Mainz übermitteln.

  • Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
  • Foto vor hellem Hintergrund in Größe 35 x 45 mm, das Sie ohne Kopfbedeckung im Halbprofil zeigt (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes - FPersV). Alternativ ist auch ein biometrisches Foto zulässig, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht.
  • vorhandene Fahrerkarte bei Erneuerung oder Umtausch einer ausländischen Fahrerkarte

Gebühren

  • Fahrerkarte: 42 Euro
  • Fahrerkarte mit Direktversand: 47 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Hinweise

Die Fahrerkarte enthält folgende Daten:

  1. Name, Vorname, Geburtsdatum, Foto und Unterschrift
  2. Führerscheinnummer
  3. Nationalität des ausstellenden Staates
  4. Gültigkeitsdauer (von/bis)
  5. Lenk- und Ruhezeiten für mindest. 28 Tage, einschließlich Unterbrechung
  6. ob die Fahrer:in alleine oder im Zweifahrerbetrieb gefahren ist
  7. Daten, die das Fahrzeug betreffen (Betriebszeiten, Datum, behördliches Kennzeichnen, Kilometerstand)
  8. Ereignisse, Fehler und Kontrollen

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