Werkstattkarte erstmalig beantragen
Beschreibung
Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für
- zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
- Fahrzeughersteller,
- Werkstätten sowie
- deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.
Als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.
Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.
Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die verantwortliche Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.
Die Werkstattkarte ist ab dem Datum der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 1 Jahr gültig. Eine Erneuerung Ihrer Karte können Sie frühestens 1 Monat vor Kartenablauf beantragen.
Den Diebstahl oder Verlust der Werkstattkarte müssen Sie unverzüglich bei der zuständigen Stelle anzeigen, die die Werkstattkarte ausgestellt hat.
Für den Einbau und die Kalibrierung digitaler Fahrtenschreiber benötigen Sie eine Werkstattkarte.
- Gültigkeit: 1 Jahr
- Verlängerung nicht möglich
- Neuantrag und Neuausstellung erforderlich (Folgekarte)
- darf frühestens 1 Monat vor Ablauf neu beantragt werden
- sollte spätestens 2 Wochen vor Ablauf neu beantragt werden
Die Werkstattkarten stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) her.
Beantragung:
- Antrag muss von Inhaber:in bzw. Geschäftsführung unterschrieben sein.
- Sie können den Antrag persönlich stellen oder eine andere Person beauftragen.
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-StraßeElly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Iris Bork | +49 6131 12-2419 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
| Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
- Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte:
- belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellers von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugherstellers
- Identitätsnachweis des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
- Identitätsnachweis sowie Mitteilung der Muttersprache der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird
-
Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungsrichtlinie
- nicht älter als 3 Jahre
- Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
-
Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt (nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung)
- nicht älter als 3 Jahre
Sie müssen folgende Angaben nach § 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung über die Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (FPersV) erbringen:
- Name, Anschrift und Sitz der Werkstatt, des Herstellunternehmens von Fahrtenschreibern oder des Fahrzeugs anhand eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister oder Handelsregister
- Geburts- und Familienname, Vornamen, Tag und Ort der Geburt der Unternehmer:in oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Personen und Kopie des Personalausweises (Vorderseite und Rückseite)
- Geburts- und Familienname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, aktuelle Wohnanschrift der Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, anhand einer Kopie des Personalausweises (Vorderseite und Rückseite)
- Nachweis über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in der jeweils geltenden Fassung; Der Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.
- Schulungsnachweis der Fachkraft nach § 57b Abs. 3 StVZO
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der Fachkraft
- vorhandene Werkstattkarte
Gebühren
- Werkstattkarte: 48 Euro
- Werkstattkarte mit Direktversand: nicht möglich
Zahlungsart
Bar / EC
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Der Firmensitz ist in Mainz.
- Sie müssen den Antrag vor Ort stellen.
