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Kraftomnibusgenehmigung, Erteilung beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie möchten ein Busunternehmen für den Gelegenheitsverkehr betreiben? Dann müssen Sie dafür eine Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie mit Ihrem Busunternehmen Fahrten im Gelegenheitsverkehr anbieten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Eine Fahrt im Gelegenheitsverkehr muss:

  • an den Ausgangsort zurückführen
  • die Reisestrecke im Vorfeld festlegen
  • für alle Mitreisenden gleich gelten
  • mit Kraftfahrzeugen durchgeführt werden, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
  • nur einen Fahrschein für die gesamte Fahrt anbieten

Sie erhalten die Genehmigung für bis zu 10 Jahre. Anschließend müssen Sie eine Verlängerung beantragen.

Für grenzüberschreitende Fahrten benötigen Sie mit der EU-Gemeinschaftslizenz eine weitere Genehmigung.

Wenn Sie lediglich Fahrten im Gelegenheitsverkehr vermitteln, diese aber nicht selbst durchführen, brauchen Sie keine Genehmigung.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung der Kraftomnibusgenehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Angaben zu:  
    • Name und Vorname
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    •  Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zu Ihrer fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
  • Führungszeugnis
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis im Original
  • Nachweis über die fachliche Eignung (Sach- und Fachkundeprüfung) durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer im Original
  • Arbeitsvertrag für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Vergütung von 1.277 Euro netto monatlich)
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
    Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV) nicht älter als 1 Jahr
    • mindestens 9.000 Euro
    • für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 5.000 Euro
  • Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als 3 Monate),
    jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als 3 Monate)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
    • für Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    • für die Geschäftsführung
      Die Auskunft beantragen Sie bei der Meldebehörde. Sie wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
    • für Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    • für die Geschäftsführung
      Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der Meldebehörde. Es wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Außerordentliche Hauptuntersuchung nach §42 BOKraft
  • aktueller Eichprüfbericht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für Pkw

Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH

  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Bearbeitungsdauer

  • 3Monate
    Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Fristen

  • Geltungsdauer 10 Jahre

Hinweise

Bei der Landeshauptstadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.

Voraussetzungen

  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellten Person können nachweisen, dass Sie zuverlässig sind.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben Ihren Betriebssitz oder Ihre Niederlassung in Deutschland.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt bzw. des jeweiligen Landkreises.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls Widerspruch erfolglos

Was sollte ich noch wissen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.