Kraftomnibusgenehmigung, EU-Gemeinschaftslizenz beantragen
Kurzbeschreibung
Sie leiten ein Unternehmen, das Transporte von Personen im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr anbietet? Dann müssen Sie eine EU-Gemeinschaftslizenz beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Bus-Unternehmen führen und im Gelegenheitsverkehr Fahrten in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) anbieten wollen, brauchen Sie eine EU-Gemeinschaftslizenz. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie zur Erreichung eines Ziellandes außerhalb der EU durch andere EU-Staaten fahren möchten.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Es werden Fahrten mit Kraftfahrzeugen durchgeführt, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als 9 Personen einschließlich Fahrerin oder Fahrer geeignet und bestimmt sind.
Die EU-Gemeinschaftslizenz berechtigt Sie darüber hinaus, Transportdienstleistungen in EU-Mitgliedsstaaten zu erbringen. Mit dieser sogenannten Kabotage dürfen Sie Transportdienstleistungen anbieten, bei denen Ausgangspunkt und Ziel in demselben EU-Staat liegen.
Sie können eine EU-Gemeinschaftslizenz nur beantragen, wenn Sie bereits über eine Genehmigung für Personenbeförderungen mit Bussen in Deutschland verfügen.
Die EU-Gemeinschaftslizenz wird für Ihr Unternehmen erteilt und ist nicht übertragbar. Sie ist bis zu 10 Jahre lang gültig und kann im Anschluss verlängert werden.
Sie können die Lizenz für mehrere Fahrzeuge beantragen. Sie erhalten eine Original-Lizenz und so viele beglaubigte Kopien, wie Sie Fahrzeuge anmelden. Jedes Fahrzeug muss jeweils eine beglaubigte Kopie bei der Fahrt mitführen.
Die EU-Gemeinschaftslizenz kann Ihnen befristet oder dauerhaft entzogen werden, zum Beispiel:
- bei Verstößen im Straßenverkehr
- bei Verstößen gegen die Lenk und Ruhezeiten
- bei Durchführung von anderen, nicht genehmigten Transportdienstleistungen
- wenn die Bedingungen des Antrags nicht mehr erfüllt sind
Adresse
Besucheranschrift
Elly-Beinhorn-Straße 1655129 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.
Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle
Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!
Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.
Zusätzlicher Service – Passfotoautomat
- Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
- Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
- 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linie: 64, 65, 66, 76, 93
Zuständige Mitarbeiter/innen
Frau Bork | +49 6131 12-2419 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Frau Muth | +49 6131 12-3151 | personenbefoerderung-fahrschulwesenstadt.mainzde |
Unterlagen
- Personalausweis im Original
- Nachweis über die fachliche Eignung (Sach- und Fachkundeprüfung) durch Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer im Original
- Arbeitsvertrag für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (Vergütung von 1.277 € netto monatlich)
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV), nicht älter als 1 Jahr- mindestens 9.000 Euro
- für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 5.000 Euro
- Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als 3 Monate),
jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als 3 Monate)
- Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
- für Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für die Geschäftsführung
Die Auskunft beantragen Sie bei der Meldebehörde. Sie wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
- für Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
- für die Geschäftsführung
Das Führungszeugnis beantragen Sei bei der Meldebehörde. Es wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
- Außerordentliche Hauptuntersuchung nach §42 BOKraft
- aktueller Eichprüfbericht vom Landesamt für Mess- und Eichwesen für die Pkw, die in der Fahrzeugaufstellung aufgeführt sind
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugscheine) für Pkw
Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH
- Gesellschafterliste
- Gesellschaftsvertrag
- Geschäftsführervertrag
Hinweise
Bei der Landeshauptstadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.
Formulare
- Taxi, Mietwagen, Bus oder PKW, Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Antrag
- Taxi, Mietwagen, Bus - Vermögensübersicht für Gelegenheitsverkehr nach PBefG
- Taxi, Mietwagen, Bus - Eigenkapitalbescheinigung für den Straßenverkehr nach PBefG, Mustervordruck des Bundesministeriums der Justiz