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Kraftomnibusgenehmigung, Wiedererteilung beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie möchten Ihr Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr fortführen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Beschreibung

Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.

Zum Gelegenheitsverkehr gehören:

  • Ausflugsfahrten
  • Ferienreisen
  • Fahrten mit Mietbussen

Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Genehmigungsbehörde stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.

Adresse

Besucheranschrift

Elly-Beinhorn-Straße 16
55129 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Aktuell:
Termine können Sie zu den unten genannten Zeiten nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung warnehmen.

Online-Terminvereinbarung/KFZ-Zulassungsstelle

Montag: 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 15 Uhr
Mittwoch: 8 Uhr bis 12 Uhr
Donnerstag: 8 Uhr bis 12 Uhr und 13 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag: 8 Uhr bis 12 Uhr

Samstag, Sonntag und Feiertag geschlossen!

Des Weiteren beachten Sie bitte, dass wir aufgrund der Dauer für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung im Rahmen eines Führerscheinverlustes, diese donnerstags nur bis 17 Uhr entgegen nehmen können.

Zusätzlicher Service – Passfotoautomat

  • Biometrische Passbilder für alle offiziellen Ausweisdokumente
  • Standort Erdgeschoss zwischen "Wartebereich" und "Ausgabebereich"
  • 4 Passbilder kosten 10 Euro (Preisanpassung Firma FOTOFIX zum 11. April 2022). Keine Wechselgeldrückgabe möglich.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Heiligkreuzweg/Löhr Automeile
Linie: 64, 65, 66, 76, 93

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden.
Rollstuhlgerechtes WC vorhanden.

Unterlagen

  • aktuelle und auslaufende Genehmigung
  • Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu
    • Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Wohn- und Betriebssitz
    • bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
    • Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
  • Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
  • Eigenkapitalbescheinigung, gegebenenfalls Zusatzbescheinigung, nicht älter als 3 Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als 3 Monate:
    • vom Unternehmen
    • der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
    • der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
  • Fahrzeugliste
  • Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis im Original
  • Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
    Eigenkapitalbescheinigung oder Vermögensübersicht (Kreditinstitut oder Steuerberatung) nach amtlichen Muster (§2 Abs.2 Nr.2 PBZugV), nicht älter als 1 Jahr
    • mindestens 9.000 Euro
    • für jede weitere Konzession im gleichen Verfahren 5.000 Euro
  • Bescheinigung über Steuersachen des Finanzamtes Ihres Betriebssitzes und bei auswärtigem Wohnsitz auch die Ihres Wohnsitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (nicht älter als 3 Monate),
    jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Transport und Verkehrswirtschaft (nicht älter als 3 Monate)
  • Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse jeweils für antragstellende Person und für die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen (nicht älter als 3 Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung für die in Anlage 2 aufgeführten Personen (nicht älter als 3 Monate)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
    • für Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    • für die Geschäftsführung
      Die Auskunft beantragen Sie bei der Meldebehörde. Sie wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Behördliches Führungszeugnis (Belegart 0), nicht älter als 3 Monate
    • für Inhaber:in (bei Handelsgesellschaften für die Beteiligten)
    • für die Geschäftsführung
      Das Führungszeugnis beantragen Sie bei der Meldebehörde. Es wird direkt an die Fahrerlaubnisbehörde übersandt.
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Kalenderjahre
  • wenn Sie bilanzieren, GuV (Kontennachweis) aus der Bilanz
  • wenn Sie nicht bilanzieren, Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung (EAÜ)
  • wenn der Abschluss noch nicht fertig ist, Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) mit Summen-Salden Liste vom Dezember des Jahres
  • Anlage 1: Fahrzeugliste
  • Anlage 2: Angaben zu Beschäftigten
  • Hauptuntersuchungsberichte der letzten 3 Jahre

Bei einem Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung durch eine GmbH

  • Gesellschafterliste
  • Gesellschaftsvertrag
  • Geschäftsführervertrag

Gebühren

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach

  • der Anzahl der Fahrzeuge und
  • der Laufzeit der Genehmigung.

Bearbeitungsdauer

  • 3Monate
    Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.

Fristen

  • Geltungsdauer 10 Jahre

Hinweise

Bei der Landeshauptstadt Mainz können Sie den Antrag online stellen.

Voraussetzungen

  • Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
  • Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
  • Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
  • Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Genehmigungsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweis des jeweiligen Landkreises.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.

Was sollte ich noch wissen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.