Johannisnacht: Künstlermarkt
Beschreibung
Der Künstlermarkt findet jährlich anlässlich der Johannisnacht am Rheinufer statt.
- Er steht bildenden Künstler:innen offen, die selbstgefertigte und künstlerische Unikate fertigen, ausstellen und anbieten. Es sind alle künstlerischen Techniken zugelassen.
- Des Weiteren sind Handelnde zulässig, welche kunsthandwerklich gefertigte Waren feilbieten.
- Unzulässig sind gewerblich gefertigte Massenwaren.
Die Standvergabe für den Künstlermarkt erfolgt über das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Große BleicheGroße Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
- Telefon
- +49 6131 12-2284
- Telefon
- +49 173 6214423
- Telefax
- +49 6131 12-2363
- kuenstlermarkt@stadt.mainz.de
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.
Aktuelle Information:
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660
Zuständige Mitarbeiter/innen
Herr Maximilan Peters | Sachbearbeiter | +49 6131 12-2284 | marktverwaltungstadt.mainzde |
Unterlagen
Eine aussagekräftige, schriftliche Bewerbung soll die folgenden Mindestangaben enthalten:
- Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail
- Sortimentsaufstellung
- Standgröße
- mindestens zwei aussagekräftige Fotos von Stand und Sortiment
Nutzen Sie dazu bitte das Bewerbungsformular, welches als Download verfügbar ist.
Gebühren
Die Standgebühren richten sich nach der Frontlänge des Standes und können bei der Marktverwaltung erfragt werden.
Rechtsgrundlagen
Satzung für Märkte und Volksfeste der Stadtverwaltung Mainz in der jeweils gültigen Fassung.
Bearbeitungszeit
Die Bewerbungsfrist ist der 31. August für die Veranstaltung im Folgejahr.
Bearbeitungsdauer
Für eingereichte Bewerbungen wird eine Eingangsbestätigung zugesendet. Nach Abschluss der gesamten Planung für die Veranstaltung erfolgt umgehend eine Rückmeldung.