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Johannisnacht: Künstlermarkt 

Beschreibung

Der Künstlermarkt findet jährlich anlässlich der Johannisnacht am Rheinufer statt. 

  • Er steht bildenden Künstler:innen offen, die selbstgefertigte und künstlerische Unikate fertigen, ausstellen und anbieten. Es sind alle künstlerischen Techniken zugelassen.
  • Des Weiteren sind Handelnde zulässig, welche kunsthandwerklich gefertigte Waren feilbieten. 
  • Unzulässig sind gewerblich gefertigte Massenwaren.

Die Standvergabe für den Künstlermarkt erfolgt über das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2284
Telefon
+49 173 6214423
Telefax
+49 6131 12-2363
E-Mail
kuenstlermarkt@stadt.mainz.de

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 15:30 Uhr; Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr.

Aktuelle Information: 
Die Ämter der Stadtverwaltung Mainz sind grundsätzlich nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Die 3G-Regelung entfällt ab sofort. Die Corona-Regeln vor Ort stehen unter dem Punkt "Corona-Informationen".

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Herr Maximilan Peters Sachbearbeiter  +49 6131 12-2284  marktverwaltungstadt.mainzde

Unterlagen

Eine aussagekräftige, schriftliche Bewerbung soll die folgenden Mindestangaben enthalten:

  • Kontaktdaten wie Name, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail
  • Sortimentsaufstellung
  • Standgröße
  • mindestens zwei aussagekräftige Fotos von Stand und Sortiment

Nutzen Sie dazu bitte das Bewerbungsformular, welches als Download verfügbar ist.

Gebühren

Die Standgebühren richten sich nach der Frontlänge des Standes und können bei der Marktverwaltung erfragt werden.

Bearbeitungsdauer

Für eingereichte Bewerbungen wird eine Eingangsbestätigung zugesendet. Nach Abschluss der gesamten Planung für die Veranstaltung erfolgt umgehend eine Rückmeldung.

Fristen

Die Bewerbungsfrist ist der 31. August für die Veranstaltung im Folgejahr.

Rechtsgrundlagen

Satzung für Märkte und Volksfeste der Stadtverwaltung Mainz in der jeweils gültigen Fassung.