Festsetzung von Veranstaltungen
Festsetzung gemäß Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) -Antrag auf Erteilung der Marktprivilegien-
Die Stadt Mainz hat auf Antrag der Veranstalterin oder des Veranstalters eine Veranstaltung, die die Voraussetzungen nach § 2, § 3, § 4, § 5, § 6, § 7 oder § 8 erfüllt, nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz für jeden Fall der Durchführung festzusetzen.
Auf Antrag können, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte, Jahrmärkte, Floh- und Trödelmärkte für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer, Messen und Ausstellungen für die innerhalb von zwei Jahren vorgesehenen Veranstaltungen festgesetzt werden.
Wird eine festgesetzte Messe oder Ausstellung oder ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat die Veranstalterin oder der Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Marktsonntage
Die Marktsonntage werden von der Stadt Mainz per Rechtsverordnung, unter Abwägung des Bedürfnisses über die Festlegung der Marktsonntage sowie der Belange des Sonn- und Feiertagsschutzes, festgelegt.
Antrag für Veranstalter
Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG)
Der Antrag auf Erteilung einer Gestattung ist lediglich für die folgenden Veranstaltungen an die Marktverwaltung des 80-Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften zu richten:
- Fastnachtsmesse
- Mainzer Rhein-Frühling (Frühjahrsmesse)
- Johannisnacht
- Verkaufsoffene Sonntage
- Festgesetzte Veranstaltungen
Für alle weiteren Anträge auf Erteilung einer Gestattung (Ausschankerlaubnis) verwenden Sie bitte das Formular des Standes-Rechts- und Ordnungsamts.
Den Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz und das dazugehörige Merkblatt können Sie im nachfolgenden Link herunterladen.
Gebühren
Für Amtshandlungen der Behörden der Wirtschaftsverwaltung werden Gebühren nach dem Landesgebührengesetz für Rheinland-Pfalz vom 03.12.1974 in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 25. Februar 2002 erhoben.
Für den Bescheid entstehen Gebühren die nach dem entstandenen Zeitaufwand berechnet werden.
Ihre Kontakte zur Marktverwaltung
Sie erreichen uns telefonisch montags bis freitags unter der Rufnummer +49 6131 12-2471 von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder per E-Mail unter marktverwaltungstadt.mainzde