Eingliederungshilfe für Menschen mit Beeinträchtigung
Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe nach §§ 90 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Teil 2, SGB IX) erhalten, wenn
- Sie eine Behinderung haben oder
- Sie von einer Behinderung bedroht sind und
- Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben einschränkt werden.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.
Sie werden in vier Leistungsgruppen eingeteilt:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe
Detaillierte Informationen zu Beratungsmöglichkeiten, dem Verfahrensablauf sowie zu den Online-Anträgen finden Sie auf den untenstehenden Seiten.
Bitte beachten Sie, dass Sie hier nur Leistungen für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen beantragen können. Diese haben einen Anspruch nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen, die einen Anspruch nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) haben, wenden Sie sich bitte an das Amt für Jugend und Familie.
Weitere Dienstleistungen
Weitere Informationen
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-2753
- Telefon
- +49 6131 12-2754
- Telefax
- +49 6131 12-3568
- jugendamtstadt.mainzde
Öffnungszeiten
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport