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EU-Zulassung für sprossenerzeugenden Betrieb beantragen

Sprossenerzeugende Betriebe sind zulassungspflichtig. Ohne Zulassung dürfen Sie eine zulassungspflichtige Tätigkeit nicht aufnehmen.

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Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz

Stadthaus Kaiserstraße, Kreyßig-Flügel
Kaiserstraße 3
55116 Mainz

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Postfach 3620
55026 Mainz

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