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Schiedsamt 

Kurzbeschreibung

Zur vorgerichtlichen Entscheidung, es gibt 3 Bezirke:
Schiedsamtsbezirk Mainz 1 (Altstadt, Hartenberg/Münchfeld, Neustadt, Oberstadt)
Schiedsamtsbezirk Mainz 2 (Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Laubenheim, Mombach)
Schiedsamtsbezirk Mainz 3 (Bretzenheim, Drais, Hechtsheim, Lerchenberg, Marienborn, Weisenau)

Beschreibung

Das Schiedsamt ist eine unabhängige Stelle zur vorgerichtlichen Streitschlichtung. Die Schiedspersonen sind Ehrenbeamte des Landes und somit zur Vertraulichkeit und Unparteilichkeit verpflichtet.

Status der Schiedspersonen 

Die rheinland-pfälzischen Schiedspersonen sind Ehrenbeamt:innen des Landes und üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Durch den von ihnen abgelegten Amtseid sind sie zur absoluten Verschwiegenheit und zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet.

Welche Aufgaben hat die Schiedsperson und in welchen Fällen kann sie Ihnen helfen? 

Die Schiedsperson steht allen Bürger:innen der Stadt Mainz zu einer außergerichtlichen Streitschlichtung zur Verfügung. Die Schiedsperson ist "schlichtende Instanz" in nachstehenden Privatklagedelikten (Straftaten), in denen der Gesetzgeber zwingend einen vorgerichtlichen Güteversuch vorgeschrieben hat: 

• Beleidigung 
• Körperverletzung 
• Sachbeschädigung 
• Hausfriedensbruch 
• Bedrohung 
• Verletzung des Briefgeheimnisses 

Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, z. B. vermögensrechtlicher Art (Mietzinsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche u. a. m.), in Streitigkeiten aus dem Nachbarrecht sowie in Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre können Sie die Schiedsperson bitten, den Streit zu schlichten.


Schlichten ist besser als Richten! 

Die Parteien finden mit der Unterstützung der Schiedsperson ihre eigene Lösung. Somit „gewinnt“ oder „verliert“ hier niemand und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass der Frieden von Dauer ist. Bei uns gewinnen Sie immer, da 

• Ihr Fall schnell bearbeitet wird, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit, 
• das Verfahren kostengünstig 
• und es allemal einen Versuch wert ist. 

Was erwartet Sie? 

Sie sitzen an einem Tisch mit der zuständigen Schiedsperson und der Person, mit der Sie sich im Streit befinden und klären die strittige Angelegenheit. Das ist auch dann so, wenn Sie mit der anderen Partei nicht mehr reden können. Denn die rheinland-pfälzische Schiedsamtsordnung schreibt zumindest in Strafsachen das persönliche Erscheinen der Parteien vor und gibt im Falle der Nichtbefolgung den Schiedspersonen die Möglichkeit, ein Ordnungsgeld zu verhängen.

Schiedspersonen sind durch den von ihnen abgelegten Eid zur absoluten Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet. In einem mit Einfühlungsvermögen geführten Gespräch versucht die Schiedsperson als „neutrale Instanz", die Parteien wieder ins Gespräch miteinander zu bringen, den Streit beizulegen und einen Vergleich zu schließen. Für den Fall, dass dies trotz aller Bemühungen nicht gelingen sollte, haben Sie immer noch die Möglichkeit, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Jedoch: Die Schiedspersonen können schlichten, werden aber nicht richten! Sie haben allerdings nachweislich eine Erfolgsquote von mehr als 50 % und ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich zerstrittenen Parteien erfahrungsgemäß zu einer höheren Zufriedenheit als eine Entscheidung durch ein Gerichtsurteil. Wissenswertes über die Aufgaben der Schiedsämter und Schiedsstellen finden Sie auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (Gerichte im Überblick, Nachbarrecht allgemein, Schiedsamt, Schiedspersonen). Folgen Sie hierzu dem Link am Ende dieser Seite.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Raum
123
Telefon
+49 6131 12-3120
Telefax
+49 6131 12-2286
E-Mail
schiedsamtstadt.mainzde

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden oder bei unerwartetem Ausfall der Sprechstunde, nehmen Sie vor Ihrem Besuch per E-Mail Kontakt mit uns auf, um die Thematik kurz zu erläutern. So können Sie ggfs. Fragen schon im Vorfeld klären und ersparen sich unnötige Wege und Zeitverluste.

Schiedsamtsbezirk 1
Altstadt, Hartenberg/Münchfeld, Neustadt, Oberstadt
Mittwoch: 10 Uhr bis 12 Uhr

Schiedsamtsbezirk 2
Ebersheim, Finthen, Gonsenheim, Laubenheim, Mombach
Montag: 13 Uhr bis 15 Uhr

Schiedsamtsbezirk 3
Bretzenheim, Drais, Hechtsheim, Lerchenberg, Marienborn, Weisenau
Dienstag: 10 Uhr bis 12 Uhr

 

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC