Das Sachgebiet erlässt Gewerbesteuerbescheide auf der Basis der Messbescheide des Finanzamtes. Es erhebt außerdem Steuern für das Halten eines Hundes im privaten Haushalt, für das Innehaben einer Nebenwohnung im Stadtgebiet von Mainz sowie für veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art (z.B. die Aufstellung von Spiel- oder Unterhaltungsgeräten).
Alle Ämter sind für den Publikumsverkehr nach Terminvereinbarung geöffnet.
Frau Eschenfelder, Heike | Vorzimmer Steuerverwaltung, Verwaltungsangelegenheiten, Schreibdienst | +49 6131 12-3308 | heike.eschenfelderstadt.mainzde |