Personalausweis ändern
Kurzbeschreibung
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Beschreibung
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
- Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
- Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
- Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.
1. ADRESSE ändern (Umzug)
- Ändert sich die Adresse des Hauptwohnsitzes, muss der neue
Wohnort im Personalausweis eingetragen werden
- Diese Änderung kann direkt im Personalausweis
vorgenommen werden (Änderung im Cip und Adressaufkleber)
- Es ist keine Neuausstellung erforderlich
- Die Änderung sollte zusammen mit der Ummeldung des
Wohnsitzes erfolgen
- Es kann eine andere Person bevollmächtigt werden, den
Personalausweis ändern zu lassen
2. Name ändern wegen HEIRAT
- Ändert sich durch Heirat der Familienname, muss ein neuer
Personalausweis auf den neuen Namen ausgestellt werden
- Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der
Personalausweis auf den zukünftigen Familiennamen
bestellt werden
- Der fertige Personalausweis kann dann nach erfolgter
Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt
werden
3. Name ändern wegen SCHEIDUNG
- Ändert sich durch Scheidung der Familienname, muss ein
neuer Personalausweis auf den neuen Namen ausgestellt
werden
- Der Name kann nicht im bisherigen Personalausweis
geändert werden
4. Sonstige PERSÖNLICHE DATEN ändern
- es muss ein neuer Personalausweis mit den aktuellen Daten
ausgestellt werden, die Daten können nicht abgeändert
werden
- dazu zählen insbesondere: Vorname, Familienname,
Geburtsdatum und Geburtsort
5. Eintragung eines DOKTORTITELS
- Bei Erwerb eines Doktortitels, kann dieser eingetragen
werden, es muss dann ein neuer Personalausweis mit den
aktuellen Daten ausgestellt werden, die Daten können nicht
abgeändert werden
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
1. Adresse ändern:
- Personalausweis
- Ggf. Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Wohnungsgeberbestätigung
2. Name ändern wegen Heirat:
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
- Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden
3. Name ändern wegen Scheidung
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung
4. Sonstige persönliche Daten ändern
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung
5. Eintragung eines Doktortitels
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden!)
Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz - Graurheindorfer Straße 157 - 53117 Bonn
(Postfach 2240, 53012 Bonn)
Telefon 0228 501-664
Gebühren
Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
- Gebühr: 15,00 EUR
Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse - Gebühr: 6,00 EUR
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird - Gebühr: 37,00 EUR
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren - Gebühr: 13,00 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde - Gebühr: 30,00 EUR
Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr: Gebührenfrei
Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei. - Gebühr: 22,80 EUR
Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren
Zahlungsart
Bar / EC
Bearbeitungsdauer
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.
Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
- Geltungsdauer 10 Jahre
Für antragstellende Personen über 24 Jahre. - Geltungsdauer 6 Jahre
Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
- Informationen zum Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
-
Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.
Was sollte ich noch wissen
Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.
- Informationen zum Personalausweis auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Informationen zur Online-Ausweisfunktion auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
- Informationen zur Sperrung des Personalausweises bei Verlust auf dem Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)
Links und Downloads
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