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Personalausweis ändern 

Kurzbeschreibung

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

Beschreibung

Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.

Daten, die sich beispielsweise ändern können:

  • Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
  • Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
  • Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass Sie einen neuen Personalausweis benötigen.

Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt. Der Antrag ist auch bei jedem anderen Bürgeramt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.

Bei Adressänderungen benötigen Sie zwar keinen neuen Personalausweis, aber der Chip des Ausweises muss geändert und das Adressfeld auf der Rückseite mit der neuen Adresse überklebt werden. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch der Gang auf das Bürgeramt überflüssig wird.

1. ADRESSE ändern (Umzug)

- Ändert sich die Adresse des Hauptwohnsitzes, muss der neue
  Wohnort im Personalausweis eingetragen werden
- Diese Änderung kann direkt im Personalausweis
  vorgenommen werden (Änderung im Cip und Adressaufkleber)
- Es ist keine Neuausstellung erforderlich
- Die Änderung sollte zusammen mit der Ummeldung des
  Wohnsitzes erfolgen
- Es kann eine andere Person bevollmächtigt werden, den
  Personalausweis ändern zu lassen

2. Name ändern wegen HEIRAT

- Ändert sich durch Heirat der Familienname, muss ein neuer
   Personalausweis auf den neuen Namen ausgestellt werden
- Max. 8 Wochen vor der Eheschließung kann der
   Personalausweis auf den zukünftigen Familiennamen
   bestellt werden
- Der fertige Personalausweis kann dann nach erfolgter
   Eheschließung unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt
   werden


3. Name ändern wegen SCHEIDUNG

- Ändert sich durch Scheidung der Familienname, muss ein
   neuer Personalausweis auf den neuen Namen ausgestellt
   werden
- Der Name kann nicht im bisherigen Personalausweis
   geändert werden

4. Sonstige PERSÖNLICHE DATEN ändern

- es muss ein neuer Personalausweis mit den aktuellen Daten
   ausgestellt werden, die Daten können nicht abgeändert
   werden
- dazu zählen insbesondere: Vorname, Familienname,
   Geburtsdatum und Geburtsort


5. Eintragung eines DOKTORTITELS

- Bei Erwerb eines Doktortitels, kann dieser eingetragen
   werden, es muss dann ein neuer Personalausweis mit den
   aktuellen Daten ausgestellt werden, die Daten können nicht
   abgeändert werden 

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

1. Adresse ändern:
- Personalausweis
- Ggf. Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Wohnungsgeberbestätigung

2. Name ändern wegen Heirat:
- ein aktuelles, biometrisches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Bescheinigung des Standesamtes über den Heiratstermin und die künftige Namensführung
- Bei der Abholung muss die Heiratsurkunde vorgelegt werden

3. Name ändern wegen Scheidung
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

4. Sonstige persönliche Daten ändern
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Nachweis über die zu ändernden Daten, beispielsweise Bescheinigung des Standesamtes über die neue Namensführung

5. Eintragung eines Doktortitels
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passbild
- bisheriger Personalausweis
- Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden!)

Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, kann bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz - Graurheindorfer Straße 157 - 53117 Bonn

(Postfach 2240, 53012 Bonn)

Telefon 0228 501-664

zabservicekmkorg

kmk.org

Gebühren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Gebühr: 15,00 EUR
    Gebühr bei Versand an Ihre Wohnadresse
  • Gebühr: 6,00 EUR
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird
  • Gebühr: 37,00 EUR
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen ab 24 Jahren
  • Gebühr: 13,00 EUR
    Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • Gebühr: 30,00 EUR
    Ausstellung eines neuen Personalausweises durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebühr: Gebührenfrei
    Die Änderung der Anschrift ist gebührenfrei.
  • Gebühr: 22,80 EUR
    Neuer Personalausweis für antragstellende Personen unter 24 Jahren

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis nimmt das Bürgeramt sofort vor.

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen, dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie ihn im Bürgeramt abholen können.

Fristen

Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen Sie dies schnellstmöglich ändern lassen.

  • Geltungsdauer 10 Jahre
    Für antragstellende Personen über 24 Jahre.
  • Geltungsdauer 6 Jahre
    Für antragstellende Personen unter 24 Jahre.

Voraussetzungen

Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • in Deutschland gemeldet sind

Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
     

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihres Wohnortes.

Was sollte ich noch wissen

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt der Personalausweis Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei der Polizei oder einem Bürgeramt anzeigen. In diesem Fall wird der Online-Ausweis durch die Behörde von Amts wegen bei der Sperrhotline gemeldet und die Sperrung veranlasst.