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Personalausweis vorläufig beantragen 

Beschreibung

- Deutsche ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen
  > Ausnahme: gültiger Reisepass vorhanden

- Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig
- Bei Aushändigung des vorläufigen Personalausweis muss der alte eingezogen werden

Beantragung:
> muss persönlich erfolgen (wegen der Unterschriftsleistung)
> bei Kindern: persönliche Vorsprache; ab dem 10. Lebensjahr Unterschriftspflicht

- der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt
- beim vorläufigen Personalausweis ist keine Onlinefunktion möglich

Unter 16-jährige:
- für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise beantragt werden (z.B. für Reisen innerhalb der EU)
> bis 12 Jahre: anstelle eines Kinderreisepass (Kosten abwägen)
> ab 12 Jahre: als Ausweisdokument (da ein Kinderreisepass nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt wird)

Beantragung, wenn Kind/Jugendlicher unter 15 Jahre und 9 Monate:
- beide Sorgeberechtigten müssen ihre Zustimmung geben
- es müssen nicht zwingend beide Elternteile zum Beantragen erscheinen, wenn:
> die Eltern in einer Wohnung gemeldet sind(egal ob verheiratet oder nicht): ein Elternteil anwesend

- sind die Eltern sind NICHT in einer Wohnung gemeldet (egal ob verheiratet, geschieden oder getrennt):
> entweder: beide Eltern mit Pass oder Personalausweis anwesend
> oder: Einverständniserklärung des nicht Anwesenden

- 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Beantragung ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten möglich

Voraussetzungen

- Der Antragsteller muss Deutscher sein
- Altersmäßig keine Begrenzung


Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- alter Personalausweis oder Reisepass (Identitätsnachweis)
- alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

- ein biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, schwarz-weiß oder bunt)


Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 5 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von vier Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

Wenn unter 15 Jahre und 9 Monaten alt, zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

Wenn Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet (egal ob verheiratet, geschieden oder getrennt):
> entweder:  beide Eltern anwesend + Ausweisdokumente
> oder:         Einverständniserklärung des nicht Anwesenden + Kopie des Ausweises

- Bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis

- Bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung zusätzlich:

  •   Original-Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung

- Bei Eintragung eines Doktortitels zusätzlich:

  •   Promotionsurkunde (Die Urkunde muss im Original und in deutscher Sprache vorgelegt werden!)

Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, kann bei dem Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport nachgefragt werden. Falls keine Anerkennung vorliegt, können Sie Ihren Doktortitel bei dem Rheinlandpfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport anerkennen lassen. Legen Sie uns dann bitte die Genehmigungsurkunde vor.

Gebühren

Hauptwohnung in MZ = zuständige Behörde: 10,00 Euro

- Ausweissichthüllen: 2,00 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

wird sofort ausgehändigt

Rechtsgrundlagen

Bundespersonalausweisgesetz