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Personalausweis vorläufig beantragen 

Kurzbeschreibung

Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Beschreibung

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen wir für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Fotos verwenden. 

Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße und in der Ortsverwaltung Lerchenberg haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Wenn Sie ab Mai einen Termin in einer der Ortsverwaltungen haben, müssen Sie vorher ein digitales Foto im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Foto können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und Sie müssen einen neuen Termin vereinbaren. 

  • Deutsche ab dem 16. Lebensjahr sind verpflichtet einen Ausweis zu besitzen. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie einen gültigen Reisepass haben.
  • Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig.
  • Bei Aushändigung des vorläufigen Personalausweis müssen wir den alten Ausweis einziehen.

Beantragung:

  • Diese muss persönlich erfolgen, da Sie unterschreiben müssen.
  • Auch Kinder ab 10. Jahren müssen den Personalausweis persönlich unterschreiben.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren:

  • Sie können einen Personalausweis beantragen. Das ist z.B. für Reisen innerhalb der EU notwendig.
  • 3 Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres ist eine Beantragung ohne Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten möglich.

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren und 9 Monaten:

  • Beide Sorgeberechtigten müssen ihre Zustimmung geben.
  • Es müssen nicht zwingend beide Elternteile zur Beantragung erscheinen. Wir benötigen aber eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils.

Den vorläufigen Personalausweis stellen wir sofort aus.
Beim vorläufigen Personalausweis ist keine Onlinefunktion möglich.



Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-3820

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reise- oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • alter Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Sofern Sie über kein aktuelles Foto verfügen, können Sie ein Foto im Bürgerservice und der Ortsverwaltung Lerchenberg am Selbstbedienungsterminal aufnehmen. Das kostet 6 Euro.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices. Das im Bürgerservice oder der Ortsverwaltung Lerchenberg aufgenommene Foto können auch die Ortsverwaltungen innerhalb von 14 Tagen aufrufen.

Wenn die antragstellende Person unter 15 Jahre und 9 Monaten alt ist, benötigen wir zusätzlich den Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils.

Wenn Eltern nicht in einer Wohnung gemeldet sind, müssen beide Elternteile mit ihrem Ausweisdokument anwesend sein. Ansonsten benötigen wir die Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils und die entsprechende Ausweiskopie.

Bei nur einer erziehungsberechtigten Person benötigen wir den Sorgerechtsnachweis.

  • Bei Änderung des Familiennamens durch Eheschließung benötigen wir zusätzlich die Original-Heiratsurkunde mit Nachweis der Namensführung.
  • Bei Eintragung eines Doktortitels benötigen wir zusätzlich die Promotionsurkunde. Die Urkunde müssen Sie im Original und in deutscher Sprache vorlegen.

Ob ein im Ausland erworbener Doktortitel in Deutschland anerkannt ist, können Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) im Sekretariat der Kultusministerkonferenz erfragen.

Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn

Postfach 2240
53012 Bonn

Telefon: 0228 501-664
E-Mail: zabservicekmkorg

Gebühren

Eine Gebührenreduzierung oder -befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

  • Gebühr: 13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • Gebühr: 10,00 EUR
    Vorläufiger Personalausweis
  • Gebühr: 6,00 EUR
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

  • Geltungsdauer 3 Monate

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind in Deutschland gemeldet
  • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
  • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.

Verfahrensablauf

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.

  • Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
  • Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
  • Das Bürgeramt stellt Ihnen in der Regel den vorläufigen Personalausweis sofort aus.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren

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