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Reisepass ersetzen 

Beschreibung

Reisepass ersetzen (wegen Verlust oder Diebstahl)

bei Diebstahl: muss vorab eine Diebstahlanzeige bei der Polizei gestellt werden
bei Verlust: wird im Bürgeramt bzw. in der Ortsverwaltung eine Verlustanzeige aufgenommen


- Grundsätzlich sollte erst die Nachfrage des verlorenen Passes beim Fundbüro im Ordnungsamt erfolgen!

Beantragung:
- Eine persönliche Vorsprache ist notwendig (wegen Unterschrift und Abgabe der Fingerabdrücke)

  •  bei Minderjährigen: mindestens ein anwesendes Elternteil ist erforderlich
  •  bei Kindern: diese müssen zwingend bei der Beantragung dabei sein, unabhängig vom Alter des Kindes
    - ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben / ab dem 6. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst


- der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt
- Er kann aber auch schon für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird

- sollte der Reisepass später wieder gefunden werden, muss dies unbedingt beim Bürgeramt gemeldet werden!

Gültigkeit:
> Antragsteller unter 24 Jahren: 6 Jahre
> Antragsteller ab 24 Jahren: 10 Jahre

Lieferzeiten:
a) Reisepass: 3 - 4 Wochen ab Antragstellung (je nach Auslastung der Bundesdruckerei)
b) Expressreisepass: binnen 3 Werktagen (Antragstag sowie Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet).

- es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt

Voraussetzungen

- Der/Die Antragsteller:in muss Deutscher sein
- Hauptwohnsitz in Mainz
- Der/Die Antragsteller:in muss volljährig sein

- Bei minderjährigen Antragstellern:
> Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich

- Ist der/die Antragsteller:in geschäftsunfähig:
> kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- Personalausweis oder anderer amtlicher Lichtbildausweis
- 1 biometrisches Lichtbild
- ggf. Staatsangehörigkeitsnachweis
- bei Diebstahl des Passes: Diebstahlsanzeige der Polizei


Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
- Wenn Eltern nicht in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet sind (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

  • schriftliche Einverständniserklärung sowie Kopie des Passes oder Personalausweises des Elternteils, das nicht anwesend ist oder
  • beide Eltern mit Pass oder Personalausweis sind bei Beantragung anwesend
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

ab 24 Jahre alt unter 24 Jahre alt
Reisepass 32 Seiten (Standard) 70,00 Euro 37,50 Euro
Reisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 140,00 Euro 75,00 Euro
Reisepass 48 Seiten (Vielreisende) 92,00 Euro 59,50 Euro
Reisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 162,00 Euro 97,00 Euro
Express Reisepass 32 Seiten 102,00 Euro 69,50 Euro
Express Reisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 172,00 Euro 107,00 Euro
Express Reisepass 48 Seiten 124,00 Euro 91,50 Euro
Express Reisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 194,00 Euro 129,00 Euro
Zweitreisepass 32 Seiten 70,00 Euro 37,50 Euro
Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 140,00 Euro 75,00 Euro
Zweitreisepass 48 Seiten 92,00 Euro 59,50 Euro
Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 162,00 Euro 97,00 Euro
Express Zweitreisepass 32 Seiten 102,00 Euro 69,50 Euro
Express Zweitreisepass 32 Seiten - nicht wohnhaft 172,00 Euro 107,00 Euro
Express Zweitreisepass 48 Seiten 124,00 Euro 91,50 Euro
Express Zweitreisepass 48 Seiten - nicht wohnhaft 194,00 Euro 129,00 Euro
vorläufiger Reisepass 26,00 Euro 26,00 Euro
vorläufiger Reisepass - nicht wohnhaft 52,00 Euro 52,00 Euro

Zahlungsart

Bar / EC

Fristen

6 bis 7 Wochen nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe des Reisepasses

Rechtsgrundlagen

Passgesetz
Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

Hinweise

- Seit November 2005 werden in der Bundesrepublik Deutschland nur noch elektronische Reisepässe mit Chip (ePass) ausgegeben.

- Der Chip enthält neben den Passdaten die biometrischen Merkmale des Passinhabers (Passfoto und Fingerabdrücke).

- Ab 01.November 2007 ist die Aufnahme von Fingerabdrücken gesetzlich vorgeschrieben.

- Alle im Umlauf befindlichen Reisepässe bleiben bis zum Ende ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig.

- für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an

- je nach Land muss der Reisepass vor Reiseantritt oder bei Reisebeendigung noch mindestens ein halbes Jahr oder länger Gültigkeit haben!


- Handeln einer unzuständigen Behörde:

  • Ist der/die Antragsteller:in mit Nebenwohnung oder gar nicht gemeldet, muss die Ermächtigung der zuständigen Passbehörde eingeholt werden.
  •  Mit der Passermächtigung der zuständigen Behörde kann auch die unzuständige Behörde tätig werden
  •  Nach § 20 Passgesetz in Verbindung mit § 1 (2) Passgebührenverordnung können die Gebühren für Reisepass sowie den vorläufigen Reisepass VERDOPPELT werden, wenn der Pass durch eine unzuständige Behörde ausgestellt wird.