Reisepass beantragen
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Der Reisepass
- ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
- hat einen Chip und ist
- für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.
Reisepass für Kinder
Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.
Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?
Diesen können Sie weiterverwenden, bis
- die Gültigkeit ausläuft
- Angaben nicht mehr zutreffen
- das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht
Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).
Zuständigkeiten
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.
Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden.
Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Wenn Sie ab Mai einen Termin in einer der Ortsverwaltungen haben, müssen Sie vorher ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und es muss ein neuer Termin vereinbart werden.
Ein Reisepass wird grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt (s. Auswärtiges Amt)
Beantragung:
- persönliche Vorsprache notwendig (wegen Unterschrift und Abgabe der Fingerabdrücke)
- bei Kindern: diese müssen zwingend bei der Beantragung dabei sein, unabhängig vom Alter des Kindes
- ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig
- von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Nach Vollendung des 6. Lebensjahres sind die Fingerabdrücke zu erfassen
- bei Minderjährigen müssen grundsätzlich die Eltern mit vorsprechen
- Es müssen nicht zwingend beide Elternteile erscheinen, ggf. reicht eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils aus:
- bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
- bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
- bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
- bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt
- wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt
- kann aber auch schon für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden
- da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird
Gültigkeit:
- 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre Antragsteller ab 24 Jahren
- es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt
Voraussetzungen
- Antragsteller muss Deutscher sein
- Hauptwohnsitz in Mainz
Bei minderjährigen Antragstellern:
- Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich, es sei denn, dass Einverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes besteht
- persönliche Vorsprache von mind. 1 Sorgeberechtigten
Antragsteller geschäftsunfähig:
- nur derjenige kann den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- alter Reisepass oder Personalausweis (Identitätsnachweis, z.B. Geburtsurkunde)
Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 6 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.
Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils
- sind Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):
- entweder beide Eltern sind bei Antragstellung anwesend deren Ausweisdokumente oder
- Die Einverständniserklärung des nicht Anwesenden Elternteils und dessen Kopie des Ausweises muss vorliegen
- Bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis
Gebühren
- Gebühr: 31,00 EUR
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen. - Gebühr: 32,00 EUR
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren. - Gebühr: 22,00 EUR
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten - Gebühr: 70,00 EUR
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - Gebühr: 6,00 EUR
Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird. - Gebühr: 37,50 EUR
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird. - Gebühr: 15,00 EUR
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse
Zahlungsart
Bar / EC
Bearbeitungsdauer
- 2Wochen
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.
Fristen
Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn
- eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
- Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
- Geltungsdauer 10 Jahre
Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre - Geltungsdauer 6 Jahre
Für Antragstellende unter 24 Jahre
Lieferzeiten:
a) Reisepass: 3 bis 4 Wochen ab Antragstellung im Bürgerservice, 4 bis 5 Wochen ab Antragstellung in den Ortsverwaltungen (je nach Auslastung der Bundesdruckerei)
b) Expressreisepass: binnen 5 Werktagen, sofern bis 12:00 Uhr der Antrag beim Bürgeramt verarbeitet wurde (Samstage, Sonntage u. Feiertage nicht mitgerechnet). ABHOLUNG nur im Stadthaus!
Rechtsgrundlagen
Hinweise
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Reise- und Sicherheitshinweise über Ihr Reisezielstaat oder Transitstaat auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (AA)
- Alle wichtigen Informationen zum deutschen Reisepass auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern (BMI)
- Fragen und Antworten zum Thema "Biometrie" und Passfotos auf dem Personalausweisportal
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
-
Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
- Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
-
bei Kindern unter 18 Jahren:
- Sie sind sorgeberechtigt.
-
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
-
Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
- Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
- Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
- Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.
Was sollte ich noch wissen
Sie können sich in der Regel nur einen gültigen Reisepass ausstellen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch auch einen zweiten Reisepass beantragen. Dafür müssen Sie einen entsprechenden Grund nachweisen.
- Allgemeine Informationen über Reisepässe und Personalausweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amts
- Informationen unter anderem über die Sicherheit des Reisezielstaats oder Transitstaats und zu den benötigten Unterlagen
- Informationen zum deutschen Reisepass, mit Flyer zu den Sicherheitsmerkmalen, zu den Gebühren und Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
Formulare
Internetverweise
Ähnliche Dienstleistungen
Organisationen
- Ortsverwaltung Mainz-Altstadt (33.02.01.02.01)
- Ortsverwaltung Mainz-Bretzenheim (33.02.01.02.02)
- Ortsverwaltung Mainz-Drais (33.02.01.02.03)
- Ortsverwaltung Mainz-Ebersheim (33.02.01.02.04)
- Ortsverwaltung Mainz-Finthen (33.02.01.02.05)
- Ortsverwaltung Mainz-Gonsenheim (33.02.01.02.06)
- Ortsverwaltung Mainz-Hartenberg/Münchfeld (33.02.01.02.07)
- Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- Ortsverwaltung Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
- Ortsverwaltung Mainz-Lerchenberg (33.02.01.02.10)
- Ortsverwaltung Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- Ortsverwaltung Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- Ortsverwaltung Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- Ortsverwaltung Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- Ortsverwaltung Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice und Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)
