Sprungmarken
Dynamische Navigation einblenden
Dynamische Navigation ausblenden
Suche
Suche
Kopfillustration
Bild in voller Höhe anzeigen Bild in halber Höhe anzeigen

Reisepass beantragen 

Beschreibung

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 170 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.

Der Reisepass

  • ist sowohl innerhalb der EU als auch außerhalb der EU anerkannt,
  • hat einen Chip und ist
  • für Personen in jedem Alter ab Geburt beantragbar.

Reisepass für Kinder

Auch Ihr Kind benötigt einen Reisepass, wenn Sie eine Reise über die EU hinaus planen.

Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Sie können für Ihr Kind einen regulären Reisepass beantragen.

Ihr Kind besitzt noch einen gültigen Kinderreisepass?

Diesen können Sie weiterverwenden, bis

  • die Gültigkeit ausläuft
  • Angaben nicht mehr zutreffen
  • das Foto nicht mehr zur eindeutigen Identifizierung Ihres Kindes ausreicht

Hinweis: Der Kinderreisepass wird nicht mehr von allen Staaten anerkannt. Bitte prüfen Sie vor Ihrer Reise, wo Ihr Kinderreisepass anerkannt wird. Nutzen Sie dafür die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA).

Zuständigkeiten

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie gegebenenfalls Ihren Reisepass auch bei einer Behörde außerhalb Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können für Sie zusätzliche Kosten entstehen.

Wenn Sie im Ausland wohnen oder Ihr Reisepass im Ausland abhandengekommen ist, können Sie Ihren Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. 

Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Wenn Sie ab Mai einen Termin in einer der Ortsverwaltungen haben, müssen Sie vorher ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. 

Ein Reisepass wird grundsätzlich für alle Reisen außerhalb der Europäischen Union benötigt (s. Auswärtiges Amt)

Beantragung:
- persönliche Vorsprache notwendig (wegen Unterschrift und Abgabe der Fingerabdrücke)
- bei Kindern: diese müssen zwingend bei der Beantragung dabei sein, unabhängig vom Alter des Kindes
- ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig
- von Kindern, die noch nicht 6 Jahre alt sind, werden keine Fingerabdrücke erfasst. Nach Vollendung des 6. Lebensjahres sind die Fingerabdrücke zu erfassen

- bei Minderjährigen müssen grundsätzlich die Eltern mit vorsprechen                                                                                               

- Es müssen nicht zwingend beide Elternteile erscheinen, ggf. reicht eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils aus:

- bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
- bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
- bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
- bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt
- wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt 
- kann aber auch schon für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden 
- da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird

Gültigkeit:
- 6 Jahre Antragsteller unter 24 Jahren
- 10 Jahre Antragsteller ab 24 Jahren 

- es findet keine Benachrichtigung seitens der Bundesdruckerei statt

Voraussetzungen
- Antragsteller muss Deutscher sein
- Hauptwohnsitz in Mainz

Bei minderjährigen Antragstellern:
- Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich, es sei denn, dass Einverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes besteht
- persönliche Vorsprache von mind. 1 Sorgeberechtigten

Antragsteller geschäftsunfähig: 
- nur derjenige kann den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

- alter Reisepass oder Personalausweis (Identitätsnachweis, z.B. Geburtsurkunde)

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 6 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden.
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices.
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

Bei Minderjährigen zusätzlich:
- Pass oder Personalausweis des anwesenden Elternteils

- sind Eltern in einer gemeinsamen Wohnung gemeldet (unabhängig ob verheiratet, geschieden oder getrennt):

  • entweder beide Eltern sind bei Antragstellung anwesend deren Ausweisdokumente oder
  • Die Einverständniserklärung des nicht Anwesenden Elternteils und dessen Kopie des Ausweises muss vorliegen

- Bei nur einem Erziehungsberechtigten: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

  • Gebühr: 31,00 EUR
    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.
  • Gebühr: 32,00 EUR
    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren.
  • Gebühr: 22,00 EUR
    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten
  • Gebühr: 70,00 EUR
    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • Gebühr: 6,00 EUR
    Gebühr für Passfoto, wenn es durch die Behörde erstellt wird.
  • Gebühr: 37,50 EUR
    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: - die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder - die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt wird.
  • Gebühr: 15,00 EUR
    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

  • 2Wochen
    Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.

Fristen

Ihr Reisepass verliert die Gültigkeit vor Erreichen des eingetragenen Datums des Gültigkeitsendes, wenn

  • eingetragene persönliche Angaben nicht mehr auf Sie zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Reisepässen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.
  • Geltungsdauer 10 Jahre
    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre
  • Geltungsdauer 6 Jahre
    Für Antragstellende unter 24 Jahre

Lieferzeiten:
a) Reisepass: 3 bis 4 Wochen ab Antragstellung im Bürgerservice, 4 bis 5 Wochen ab Antragstellung in den Ortsverwaltungen (je nach Auslastung der Bundesdruckerei)
b) Expressreisepass: binnen 5 Werktagen, sofern bis 12:00 Uhr der Antrag beim Bürgeramt verarbeitet wurde (Samstage, Sonntage u. Feiertage nicht mitgerechnet). ABHOLUNG nur im Stadthaus!

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
    • Beantragen Sie den Reisepass für Ihr Kind oder eine von Ihnen betreute Person, muss diese ebenfalls bei der Beantragung anwesend sein.
  • bei Kindern unter 18 Jahren: 
    • Sie sind sorgeberechtigt.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Verfahrensablauf

Einen Reisepass müssen Sie persönlich vor Ort beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
  • Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich den Antrag unterschreiben.
  • Es werden Ihre Fingerabdrücke genommen. In der Regel sind das die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger.
    • Ihre Fingerabdrücke werden ausschließlich zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen und bis zur Abholung Ihres Reisepasses im Bürgeramt gespeichert. Danach werden Ihre Fingerabdrücke gelöscht und sind nur noch auf dem Chip Ihres Reisepasses hinterlegt.
    • Kinder unter 6 Jahren müssen keinen Fingerabdruck abgeben und keine Unterschrift leisten. 
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie, wenn Sie Ihren Reisepass abholen können. Sie können eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Reisepass in der Behörde abzuholen.
  • Alternativ können Sie sich das Ausweisdokument gegen eine Gebühr per Post an Ihre inländische Wohnadresse schicken und persönlich an der Haustür übergeben lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Bürgeramt.

Was sollte ich noch wissen