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Reisepass vorläufig beantragen 

Kurzbeschreibung

Sie benötigen sofort einen neuen Reisepass? Dann können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen.

Beschreibung

Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. 

Im Bürgerservice im Stadthaus Kaiserstraße haben Sie die Möglichkeit, ein Foto an einem Selbstbedienungsterminal aufzunehmen. Wenn Sie ab Mai einen Termin in einer der Ortsverwaltungen haben, müssen Sie vorher ein digitales Lichtbild im Fotostudio oder einem Drogeriemarkt machen lassen. Ausgedruckte Fotos dürfen wir nicht mehr verwenden. Ohne digitales Lichtbild können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten und es muss ein neuer Termin vereinbart werden. 


Beantragung:
- persönliche Vorsprache notwendig (Unterschriftsleistung und Abgabe der Fingerabdrücke erforderlich)

bei Minderjährigen: Es müssen nicht zwingend beide Elternteile erscheinen, ggf. reicht eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils aus:
bei zusammenlebenden Eltern: es wird eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteil benötigt
bei getrennt lebenden Elternteilen: sofern der abwesende Elternteil mit dem gewöhnlichem Aufenthalt (Kind wohnhaft beim vorsprechenden Elternteil) einverstanden ist, wird keine Einverständniserklärung benötigt
bei ledigen Müttern: es wird grundsätzlich vom alleinigen Sorgerecht ausgegangen
bei nur einem Sorgeberechtigtem (lediger Vater) wird ein Nachweis über das gewährte Sorgerecht verlangt
bei Kindern: diese müssen zwingend bei der Beantragung dabei sein, unabhängig vom Alter des Kindes
- ab 10 Jahren muss das Kind unterschreiben / ab dem 6. Lebensjahr werden Fingerabdrücke erfasst
- wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt, er kann aber auch schon für Personen zwischen 0 und 18 Jahren ausgestellt werden, da der Personalausweis in einigen Ländern nicht anerkannt wird

- Der vorläufige Reisepass wird sofort ausgestellt

- Gültigkeit: 1 Jahr

Anmerkung: Bitte die entsprechenden Einreisebestimmungen überprüfen (z.B. Auswärtiges Amt). Bei Transitflügen über die USA reicht ein vorläufiger Reisepass nicht aus.

Voraussetzungen
- Der/Die Antragsteller:in muss deutscher Staatsbürger sein
- Der Hauptwohnsitz ist in Mainz

Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine vorherige Passermächtigung eingeholt werden.

Bei minderjährigen Antragstellern:
- Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich, es sei denn, dass Einverständnis zum gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes besteht
- persönliche Vorsprache von mind. 1 Sorgeberechtigten

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
    • Flugtickets
    • andere Reiseunterlagen

Sofern Sie über kein aktuelles Lichtbild verfügen, kann dieses gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 6 € auch im Bürgerservice am Selbstbedienungsterminal aufgenommen werden. 
Folgen Sie hierfür einfach den blauen Pfeilen im Eingangsbereich des Bürgerservices. 
Das im Bürgerservice aufgenommen Lichtbild kann auch innerhalb von 14 Tagen in den Ortsverwaltungen aufgerufen werden.

Gebühren

  • Gebühr: 26,00 EUR
    Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
  • Gebühr: 96,00 EUR
    Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
  • Gebühr: 52,00 EUR
    Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

Zahlungsart

Bar / EC

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort.

Fristen

  • Geltungsdauer 1 Jahr
    Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und beträgt höchstens ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Voraussetzungen

  • Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
  • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
  • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
    • einer Strafverfolgung,
    • einer Strafvollstreckung oder
    • einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
  • Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
  • Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.