Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden
Beschreibung
In Deutschland können mehrere Wohnungen bezogen werden.
Die Wohnung in der der Lebensmittelpunkt stattfindet, ist als Hauptwohnung anzumelden.
Jede weitere Wohnung ist als Nebenwohnung anzugeben.
Die allgemeine Anmeldefrist beträgt 14 Tage nach Bezug.
In Mainz wird für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsabgabe erhoben (diese beträgt 10% der Jahresnetto-Kaltmiete).
Anmeldung:
- online per Online-Antrag
- persönliche Vorsprache
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
- eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich
Die Anmeldung ist zu dem Zeitpunkt erforderlich zu dem man die Wohnung auch tatsächlich bezieht, während Renovierungsarbeiten ist dies noch nicht erforderlich.
Sollten Beginn des Mietvertrages und tatsächlicher Bezug der Wohnung um mehr als 3 Monate abweichen, ist eine Bestätigung des Wohnungsgebers
notwendig.
Bei einem Meldeverstoß werden Verwarnungsgelder erhoben:
- bis zu 2 Monaten mündliche Verwarnung
- bis zu 4 Monaten 30,00 €
- bis zu 6 Monaten 55,00 €
- danach wird evtl. ein Bußgeldverfahren eingeleite
EU- und ausländische Mitbürger:
- Die Anmeldung ist nur im Bürgeramt in der Kaiserstraße möglich (nicht in den Ortsverwaltungen).
- Der Familienstand muss durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde oder des Scheidungsurteils belegt werden, sofern nicht ledig.
- Bei Anmeldung von Minderjährigen, ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.
MINDERJÄHRIGE:
AB dem 16. Lebensjahr müssen sich die Personen selbst anmelden (ohne Einverständnis der Eltern möglich).
VOR dem 16. Lebensjahr, ist der Wohnungsgeber für die entsprechenden Vorgänge verantwortlich.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Unterlagen
- Personalausweis und ggf. Reisepass
- ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular)
Bei Vertretung durch Bevollmächtigten
- Vollmacht
- Original- Pass oder Personalausweis von beiden
- ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular)
Bei Kindern UNTER 16 Jahren:
- Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
- Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Eltern
für die Anmeldung von PFLEGEKINDERN:
- ist immer die Zustimmung des zuständigen Jugendamtes notwendig
- diese ist bei der Anmeldung (durch ein Schreiben) nachzuweisen
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an
Fristen
sofort
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz Stand 01.11.2015
Hinweise
- Eine einzige Wohnung in Deutschland ist immer die Hauptwohnung
Formulare
Merkblätter
Internetverweise
Online-Services
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