Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
In Deutschland können Sie mehrere Wohnungen beziehen.
Diejenige Wohnung, in der Ihr Lebensmittelpunkt ist, müssen Sie als Hauptwohnung anmelden.
Jede weitere Wohnung müssen Sie als Nebenwohnung anmelden.
Die allgemeine Anmeldefrist beträgt 14 Tage nach Bezug.
Mainz erhebt für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsabgabe. Sie beträgt 10% der Jahresnetto-Kaltmiete.
Anmeldung
- online per Online-Antrag
- persönliche Vorsprache
- Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
- eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich
Die Anmeldung ist zu dem Zeitpunkt erforderlich, zu dem Sie die Wohnung auch tatsächlich beziehen. Während Renovierungsarbeiten müssen Sie die Wohnung nicht anmelden.
Sollten der Beginn des Mietvertrages und der tatsächliche Bezug der Wohnung um mehr als 3 Monate abweichen, müssen Sie eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorlegen.
Bei einem Meldeverstoß erheben wir ein Verwarnungsgeld.
bis zu 2 Monaten mündliche Verwarnung
bis zu 4 Monaten 30 €
bis zu 6 Monaten 55 €
danach wird gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleite
EU- und ausländische Mitbürger:innen
- Die Anmeldung ist nur im Bürgeramt in der Kaiserstraße möglich (nicht in den Ortsverwaltungen).
- Sie müssen Ihren Familienstand durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde oder des Scheidungsurteils belegen, wenn Sie nicht ledig sind.
- Bei Anmeldung von Minderjährigen ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.
Minderjährige
- Ab dem 16. Lebensjahr müssen sich Minderjährige selbst anmelden. Das ist auch ohne Einverständnis der Eltern möglich.
- Vor dem 16. Lebensjahr, ist der Wohnungsgeber für die entsprechenden Vorgänge verantwortlich.
Adresse
Besucheranschrift
Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-FlügelKaiserstraße 3–5
55116 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren
Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:
Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
| Frau Biesenack | +49 6131 12-47871 | ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde |
| Frau Decker | +49 6131 12-47871 | ortsverwaltung.hechtsheimstadt.mainzde |
Unterlagen
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
- Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass
- ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular)
Bei Vertretung durch bevollmächtigte Person
- Vollmacht
- Original-Pass oder Personalausweis beider Personen
- ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular)
Bei Kindern unter 16 Jahren
- Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
- Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Eltern
Für die Anmeldung von Pflegekindern
- Zustimmung des zuständigen Jugendamtes ist notwendig.
- Die Zustimmung müssen Sie bei Anmeldung (durch ein Schreiben) nachweisen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
Rechtsgrundlagen
Hinweise
Eine einzige Wohnung in Deutschland ist immer die Hauptwohnung.
Online-Services
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Organisationen
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- 33 02 01 02 08 Ortsverwaltung Mainz-Hechtsheim (33.02.01.02.08)
- Ortsverwaltung Mainz-Laubenheim (33.02.01.02.09)
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- Ortsverwaltung Mainz-Marienborn (33.02.01.02.11)
- Ortsverwaltung Mainz-Mombach (33.02.01.02.12)
- Ortsverwaltung Mainz-Neustadt (33.02.01.02.13)
- Ortsverwaltung Mainz-Oberstadt (33.02.01.02.14)
- Ortsverwaltung Mainz-Weisenau (33.02.01.02.15)
- Bürgerservice und Ortsverwaltungen (33.02.01)
- Bürgerservice (33.02)
- Bürgeramt (33)
