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Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden 

Beschreibung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

In Deutschland können Sie mehrere Wohnungen beziehen.
Diejenige Wohnung, in der Ihr Lebensmittelpunkt ist, müssen Sie als Hauptwohnung anmelden.
Jede weitere Wohnung müssen Sie als Nebenwohnung anmelden.
Die allgemeine Anmeldefrist beträgt 14 Tage nach Bezug.

Mainz erhebt für Nebenwohnungen eine Zweitwohnungsabgabe. Sie beträgt 10% der Jahresnetto-Kaltmiete.


Anmeldung

  • online per Online-Antrag
  • persönliche Vorsprache
  • Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich
  • eine schriftliche Anmeldung ist nicht möglich

Die Anmeldung ist zu dem Zeitpunkt erforderlich, zu dem Sie die Wohnung auch tatsächlich beziehen. Während Renovierungsarbeiten müssen Sie die Wohnung nicht anmelden.

Sollten der Beginn des Mietvertrages und der tatsächliche Bezug der Wohnung um mehr als 3 Monate abweichen, müssen Sie eine Bestätigung des Wohnungsgebers vorlegen.

Bei einem Meldeverstoß erheben wir ein Verwarnungsgeld.

bis zu 2 Monaten     mündliche Verwarnung
bis zu 4 Monaten     30 €
bis zu 6 Monaten     55 €
danach wird gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren eingeleite


EU- und ausländische Mitbürger:innen

  • Die Anmeldung ist nur im Bürgeramt in der Kaiserstraße möglich (nicht in den Ortsverwaltungen).
  • Sie müssen Ihren Familienstand durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde oder des Scheidungsurteils belegen, wenn Sie nicht ledig sind.
  • Bei Anmeldung von Minderjährigen ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.

Minderjährige

  • Ab dem 16. Lebensjahr müssen sich Minderjährige selbst anmelden. Das ist auch ohne Einverständnis der Eltern möglich.
  • Vor dem 16. Lebensjahr, ist der Wohnungsgeber für die entsprechenden Vorgänge verantwortlich.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße Lauteren-Flügel
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
  • Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular)


Bei Vertretung durch bevollmächtigte Person

  • Vollmacht
  • Original-Pass oder Personalausweis beider Personen
  • ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung (anhängendes Formular)

Bei Kindern unter 16 Jahren

  • Kinderausweise bzw. Geburtsurkunden der mit zuziehenden Kinder
  • Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises der sorgeberechtigten Eltern

Für die Anmeldung von Pflegekindern

  • Zustimmung des zuständigen Jugendamtes ist notwendig.
  • Die Zustimmung müssen Sie bei Anmeldung (durch ein Schreiben) nachweisen.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Hinweise

Eine einzige Wohnung in Deutschland ist immer die Hauptwohnung.

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