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Wohnsitz ummelden 

Online-Services

Beschreibung

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Ummeldung deutsche Staatsbürger:

- persönliche Vorsprache im Bürgerservice oder einer der Ortsverwaltungen
- die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich
- Ausnahme: bei Zuzug aus dem Ausland oder nach früherer Abmeldung von Amtswegen, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich
- eine schriftliche Ummeldung ist nicht möglich
- Nutzung der Onlinefunktion

Ummeldung EU- und ausländische Mitbürger:in:

- persönliche Vorsprache im Bürgerservice oder einer der Ortsverwaltungen
- die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich
- Ausnahme: bei erstmaligem Zuzug nach Deutschland/Mainz, ist eine persönliche Vorsprache erforderlich
- der Familienstand muss durch eine beglaubigte Übersetzung der Heiratsurkunde, oder des Scheidungsurteils belegt werden, sofern nicht ledig
- bei Anmeldung von Minderjährigen, ist ein Ausweisdokument und Geburtsurkunde erforderlich.
- eine schriftliche Ummeldung ist nicht möglich
- Nutzung der Onlinefunktion

Nachzug von Ehegatten oder Familienmitgliedern aus dem Ausland:

- persönliche Vorsprache aller anzumeldenden Familienmitglieder (auch Kinder) ist erforderlich

Minderjährige:
AB dem 16. Lebensjahr:

- bei eigener Wohnung: müssen sich die Personen selbst anmelden (dies ist ohne Einverständnis der Eltern möglich)
- bei Umzug im Familienverband: können die Eltern ihre Kinder bis zum 18. Lebensjahr mit anmelden

VOR dem 16. Lebensjahr:

- sind die Wohnungsgeber für alle Vorgänge verantwortlich

Bei einem Meldeverstoß werden Verwarnungsgelder erhoben:

bis zu 2 Monaten     mündliche Verwarnung
bis zu 4 Monaten     30,00 €
bis zu 6 Monaten     55,00 €
danach wird evtl. ein Bußgeldverfahren eingeleite


Voraussetzungen:

Bezug einer Wohnung im Mainzer Stadtgebiet.


Ausnahme von der Meldepflicht besteht bei:

- Bezug einer (dienstlichen) Gemeinschaftsunterkunft (für Soldaten begrenzt auf 12 Monate), für Zivildienst- oder freiwilligen Dienst leistende Personen und für Angehörige des öffentlichen Dienstes währen Aus- und Fortbildungen
- für Personen, die aus der Natur der Sache heraus eine Wohnung für nicht länger als 6 Monate beziehen (für Personen die sonst im Ausland wohnen, beträgt die Frist 3 Monate. Dies gilt nicht für Flüchtlinge und Asylbewerber)
- für Personen in Justizvollzugseinrichtungen (für nicht gemeldete Personen beginnt hier die Meldepflicht nach 3 Monaten)

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Kaiserstraße (Lauteren-Flügel)
Kaiserstraße 3–5
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren

Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind:

Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr
Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr
Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr

Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden.

Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
    • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

Gebühren

Keine

Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Zahlungsart

Bar / EC

Verfahrensablauf

Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

  • aus dem Ausland zuziehen oder
  • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

Was sollte ich noch wissen

Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

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