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Gehölzschnitt 

Beschreibung

Beim Rückschnitt von Bäumen, Hecken, Gebüschen und Efeubewuchs sind mehrere gesetzliche Vorschriften gleichrangig und nebeneinander zu beachten.

Rodungsverbot

Starke Rückschnitte und Rodungen sind in der Zeit von 1. März bis 30. September grundsätzlich verboten.

Dieses Verbot gilt nicht für:

  • Bäume in gärtnerisch genutzten Flächen
  • kleinere und schonende Form- und Pflegerückschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung

In allen Fällen ist folgendes zu beachten:

  • Bei allen Rückschnitten von Gehölzen müssen Sie, ungeachtet des Umfangs der Rückschnitte, den Artenschutz beachten.
  • Bäume ab einem Stammumfang von 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe, unterliegen dem Baumschutz. Ungeachtet der oben genannten Ausnahme müssen Sie eine Genehmigung bei der Landeshauptstadt Mainz beantragen.
  • Die Rodung von Gehölzen kann ein Eingriff in Natur und Landschaft sein und deshalb unter die Eingriffsregelung fallen.

Adresse

Besucheranschrift

Geschwister-Scholl-Str. 4, Haus A
55131 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Kurmainz-Kaserne/Akademie der Wissenschaften
Linien: 50, 52, 53, 66, 67, 69, 74, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang vorhanden

Rechtsgrundlagen

  • RVO zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der Stadt Mainz vom 12.12.03
  • §39 Bundesnaturschutzgesetz