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Ehrungen von Bürger:innen annregen 

Beschreibung

Besondere Aktivitäten zum Wohle der Landeshauptstadt und ihrer Bürger:innen würdigt der Oberbürgermeister mit Ehrungen. Diese Ehrungen sind ein Zeichen der Wertschätzung für beispielhaftes Engagement.

Als Bürger:in der Landeshauptstadt Mainz können Sie Auszeichnung für andere Bürger:innen anregen. Selbstanregungen sind ausgeschlossen. Ihre Anregung richten Sie bitte schriftlich an den Oberbürgermeister oder die Abteilung Protokoll.

Die Nennung einer bestimmten Ehrung ist nicht notwendig. Es genügt, wenn Sie allgemein eine städtische Ehrung anregen. Die Abteilung Protokoll prüft diese und informiert Sie über das Ergebnis.

Adresse

Besucheranschrift

Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz

Postanschrift

Postfach 3820
55028 Mainz
Telefon
+49 6131 12-2060
Telefax
+49 6131 12-3819
E-Mail
protokollstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Bauhofstraße/ Landesmuseum
Linien: 6, 28, 62, 64, 65, 68, 78, 79, 93
Neubrunnenplatz/Römerpassage, Linien: 6, 64, 65, 78
Münsterplatz, Linien: 6, 50, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 60, 62, 63, 64, 65, 78,
80, 81, 90, 91, 653, 654, 660

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC
Rollstuhlgerechtes WC im Foyer.

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
  Christopher Sander Alters- und Ehejubilare, Gratulationen  +49 6131 12-2202
 Frau Sibylle von Roesgen Sachgebietsleitung  +49 6131 12-2060  protokollstadt.mainzde

Fristen

Die Bearbeitung dauert i. d. R. mehrere Monate.

Rechtsgrundlagen

Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde, Festlegung des Oberbürgermeisters, für die Ehrenbürgerschaft gilt die Gemeindeordnung für RLP, § 23.