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Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in Schulen 

Beschreibung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 oder § 3 AsylbLG beziehen, haben seit dem 1.1.2011 einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemein­schaft. Seit dem 1.8.2019 werden die kompletten Verpflegungskosten für das Mittagessen nach Vorlage des aktuellen Leistungsbescheides übernommen.

Das Schulamt ist zuständig für die beiden Leistungsbereiche "Schülerbeförderung" und "Mittagessen in Schulen".

Adresse

Besucheranschrift

Bonifazius-Turm B
Erthalstraße 1
55118 Mainz

Postanschrift

Postfach 3620
55026 Mainz
Telefon
+49 6131 12-4264
Telefon
+49 6131 12-2524
Telefon
+49 6131 12-2518
Telefon
+49 6131 12-2455
Telefon
12-2464
Telefax
+49 6131 12-3656
E-Mail
schuelerverpflegungstadt.mainzde

Erreichbarkeit

Haltestellen / ÖPNV

Haltestelle: Hauptbahnhof
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

Hinweise zur Barrierefreiheit

Barrierefreier Zugang
Rollstuhlgerechtes WC

Zuständige Mitarbeiter/innen

Liste der zuständigen Personen
 Frau Michelle Thiede  +49 6131 12-2464  Michelle.Thiedestadt.mainzde

Unterlagen

  • ausgefüllter Vordruck
  • im Vordruck genannte Unterlagen
  • weitere Unterlagen können im Einzelfall angefordert werden

Rechtsgrundlagen

  • § 28 SGB II
  • § 34 SGB XII
  • § 6  BKGG
  • § 2 oder 3 AsylbLG

Hinweise

Inhalte/Leistungen des Bildungspaketes

a) Ausflüge und Klassenfahrten

  • eintägige Ausflüge: zunächst Zahlung durch Eltern, dann Erstattung (Vordruck, Bestätigung der Zahlung auf dem Formular durch Kita oder Schule)
  • mehrtägige Klassenfahrten: Kosten werden direkt an Schule oder Kita gezahlt (Vordruck und Elternbrief)

b) Schulbedarf
(Lernmaterialien, z.B. Stifte, Hefte, Taschenrechner, Zirkel, etc.)

  • 150 Euro pro Jahr
  • zu Beginn des Schuljahres zum 1. August (100 Euro) und zum 1. Februar (50 Euro)

c) Schulbeförderung

  • wenn Beförderungskosten erforderlich sind und nicht anderweitig übernommen werden, werden diese Ausgaben erstattet
  • in der Regel ab Sekundarstufe II

d) Lernförderung

  • wenn nur dadurch das Lernziel erreicht werden kann
  • Schule muss den Bedarf bestätigen
  • es dürfen keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen

e) Mittagessen (in Kita, Schule, Hort)

  • wenn der jeweilige Träger ein solches Essen anbietet, entfällt der Eigenanteil der Eltern

f) Teilhabe (Kultur, Sport, Freizeit)

  • z.B. Sportverein oder Musikschule: bis zu 15 Euro monatlich werden übernommen

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales informiert Verbände, Vereine, Schulen und Lehrer (= Leistungsanbieter) aber auch Bürgerinnen und Bürger zum Thema Bildungspaket.