Mittagsverpflegung an Schulen beanspruchen
Beschreibung
Grundsätzlich tragen Eltern einen Eigenanteil in Höhe von 3,80 Euro pro Essen, sofern sie die Voraussetzungen für Zuschüsse nicht erfüllen oder diese nicht beim Schulamt nicht beantragt haben.
Kinder, deren Eltern Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen oder leistungsberechtigt nach dem SGB II, dem SGB XII oder AsylbLG sind, haben einen Anspruch nach dem Bildungs- und Teilhabepaket auf eigenanteilsfreies Mittagessen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen entfällt für diese Personengruppe der Eigenanteil der Eltern ab 1.8.2019 für die Laufzeit des vorgelegten Leistungsbescheides.
Einen entsprechenden Vordruck erhalten Sie beim Schulamt.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Bildungs- und Teilhabepaket - Mittagessen in Schulen" am Ende dieser Seite.
Für Geringverdienende besteht die Möglichkeit, einen Antrag nach der Härtefonds-Regelung zu stellen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen beträgt für diese Personengruppe der Eigenanteil der Eltern lediglich 1 Euro pro Essen.
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie beim Schulamt.
Adresse
Besucheranschrift
Bonifazius-Turm BErthalstraße 1
55118 Mainz
Postanschrift
Postfach 362055026 Mainz
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- +49 6131 12-3656
- schuelerverpflegungstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63,
67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630,
652, 653, 654, 660
Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport
Zuständige Mitarbeiter/innen
Hinweise
An Ganztagsschulen wird eine Mittagsverpflegung für die Schülerinnen und Schüler angeboten. Die von den städtischen Gremien beschlossenen Empfehlungen des Arbeitskreises vom 27.11.2007 sind seitdem Basis für die Ausschreibung der Mittagessensversorgung. Die Verpflegung erfolgt auf der Grundlage der „Qualitätsstandards für die Schülerverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft zur Ernährung (DGE). Die Anforderungen der Landeshauptstadt Mainz gehen allerdings noch über diese Anforderungen hinaus:
- täglich wird Rohkost, Salat und Obst angeboten
- täglich werden mindestens 0,4 Liter Getränk zum Essen angeboten (nach der DGE sind nur 0,2 Liter vorgesehen)
- die Warmhaltezeit des Essens sollte eine Stunde nicht überschreiten (nach der DGE sind zwei bis drei Stunden erlaubt). Durch diese Festlegung auf maximal eine Stunde kommen nur die beiden Verpflegungsarten „vorgegarte Tiefkühlkost“ oder „Cook & Chill“ in Frage. Bei beiden Verpflegungsarten werden jedoch die Beilagen wie Reis, Nudeln oder Kartoffeln sowie die Rohkost oder Salate vor Ort frisch zubereitet. Zur Ausschreibung können sich die Schulen für eine Verpflegungsart entscheiden.