Erhaltungssatzung
Beschreibung
Erhaltungssatzungen sind Gebiete, in denen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen - dies gilt auch für bauliche Anlagen, die nach Landesbauordnung genehmigungsfrei sind.
Sie dienen:
- der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt, oder
- der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung, oder
- städtebaulichen Umstrukturierungen.
Adresse
Besucheranschrift
Zitadelle, Bau AAm 87er Denkmal
55131 Mainz
Postanschrift
Postfach 382055028 Mainz
Links und Downloads
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten
Montag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Mittwoch 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Donnerstag 9 Uhr bis 12 Uhr, 14 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin, wenn Sie uns persönlich sprechen möchten. Auch außerhalb der Kernzeiten sind Vorsprachen möglich.
Erreichbarkeit
Kartenansicht
Lage im StadtplanHaltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93
Unterlagen
Gebühren
Links zu weiteren (Fach)-Informationen
Organisationen
- Sachgebiet 1 / Verbindliche Bauleitplanung / Sanierung - Altstadt, Neustadt, Oberstadt (61.02.01)
- Sachgebiet 2 / Verbindliche Bauleitplanung / Sanierung - Bretzenheim, Lerchenberg, Marienborn, Gonsenheim, Mombach, Drais, Finthen, Hartenberg-Münchfeld, Weisenau, Hechtsheim, Ebersheim, Laubenheim (61.02.02)
- Stadtplanung (61.02)
- Stadtplanungsamt (61)